14Mai/10

Reform der Sicherungsverwahrung überfällig

„Der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung ist in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden. Schon daher brauchen wir eine Reform“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, anlässlich des Deutschen Anwaltstages in Aachen. Auch Bundesverfassungsgericht und Wissenschaft hätten die Sicherungsverwahrung deutlich kritisiert. So werde die Gefährlichkeit der sicherungsverwahrten Personen in der Regel deutlich überschätzt.[1]

Bei der Reform sind folgende Punkte zu beachten:

–    Die Maßregel soll nur bei solchen Personen verhängt werden, die wegen schwerer Gewaltverbrechen verurteilt wurden.

–    Therapeutische Angebote müssen in wesentlich größerem Umfang als zurzeit zur Verfügung gestellt werden.

–    Die zeitlichen Abstände zwischen den gerichtlichen Überprüfungen der Sicherungsverwahrungen müssen verkürzt werden. Die zuständigen Strafvollstreckungskammern brauchen zudem die Kompetenz, Lockerung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung auch gegen die Weigerung der Vollzugsanstalt und Aufsichtsbehörden anzuordnen.

–    Eine klare Abgrenzung der Sicherungsverwahrung als eine schuldunabhängige Maßregel von dem Vollzug einer Freiheitsstrafe ist nötig.

–    Es müssen ambulante Maßnahmen als Alternative zur geschlossenen Anstaltsunterbringung entwickelt werden. Dabei ist sowohl an eine Art Freigang zu denken als auch an eine Form betreuten Wohnens, insbesondere für die vielen bereits deutlich älteren Gefangenen. Auch der Einsatz der so genannten elektronischen Fußfessel kommt dabei in Betracht. Die Ausweitung des Instituts der Führungsaufsicht als Alternative zur Sicherungsverwahrung muss verstärkt betrieben werden.

–    Es bedarf einer grundlegenden Reform und keiner kurzatmigen gesetzgeberischen Maßnahme, wie in den letzten Jahren.

Vor dem Hintergrund der nun rechtskräftigen Entscheidung des EGMR kann insbesondere das System der nachträglichen, möglicherweise aber auch das der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung nicht mehr aufrechterhalten werden.

14Mai/10

O-Ton: Europa ist Wertegemeinschaft

O-Töne:

Den Mitschnitt der ausführlichen Rede von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger finden Sie auf www.davblog.de.

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14Mai/10

O-Ton: Schweigepflicht nicht aufweichen

Ebenso sei der Schutz vor Abhörmaßnahmen ein sehr sensibles Thema, bei dem es keine Kompromisse geben dürfe.
O-Ton:
Den Mitschnitt der ausführlichen Rede von Prof. Wolfgang Ewer finden Sie auf www.davblog.de.

 

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13Mai/10

O-Ton-Paket: Gegen überlange Verfahren

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, sagte dazu auf dem Deutschen Anwaltstag in Aachen:

 

O-Ton-Paket:

 

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13Mai/10

O-Ton: Bessere personelle Ausstattung

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, sagte dazu auf dem Deutschen Anwaltstag in Aachen:

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