02Okt./10

Volvo will China-Absatz verzehnfachen

Einen Zeitraum für dieses Ziel wollte Jacoby aber nicht nennen. Für das geplante Wachstum muss die Modellpalette überdacht werden, fügte der Manager hinzu. Die Trennung von Ford beurteilt er positiv: „Damit haben wir die große Chance, zu den alten schwedischen Werten zurückzukehren.“

Volvo ist für neue Kooperationen oder Allianzen offen, betonte er. Allerdings scheide Saab dabei aber aus, weil die Zielgruppen beider Marken zu ähnlich seien. Exporte von in China hergestellten Volvos nach Europa werde es nicht geben, unterstrich Jacoby: „Wir werden auch keine Einstiegsautos aus China nach Europa bringen. Volvo bleibt eine Premiummarke.“

In Europa will Volvo mittelfristig auf einen Marktanteil von 2,0 Prozent kommen von derzeit knapp 1,5 Prozent, skizzierte Jacoby die Ziele.

02Okt./10

Mercedes mit Werkstatt-App für iPhone

Mit mobilen Diensten wie Apps will Daimler in diesem Bereich künftig weiter wachsen, kündigte Reintjes an. Bei einem Versuch in England habe das Unternehmen erstmals Online-Buchungen via Internet für den Werkstattaufenthalt getestet. „Das Ergebnis hat uns wirklich überrascht: Obwohl wir den Test in einer ländlichen Region durchgeführt haben, haben rund 20 Prozent den Service genutzt. Durch die Koppelung mit einem intelligenten Werkstattplanungsystem lassen sich daraus interessante Dienstleistungen ableiten.“

Für die kommenden fünf bis sieben Jahre sieht der Manager ein deutliches Umsatzplus bei Services und Teilen. „Das Wachstum kommt auch hier weniger aus den Kernmärkten, sondern aus den Schwellenländern, wo wir unser Geschäft sukzessive ausbauen.“ In den etablierten Märkten gehe es eher darum, Umsätze zu verteidigen.

02Okt./10

BMW plant für Stadtauto eigene Carbonzentren

Das elektrische Stadtauto, das bislang als Megacity Vehicle geführt wird, soll ab 2013 in Leipzig gebaut werden und besteht komplett aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (CFK). Bislang hat der Autohersteller Carbon nur in sehr begrenztem Umfang eingesetzt und betritt mit dem Einsatz von CFK in der Serie Neuland.

Unterdessen ist die Entscheidung zum Vertrieb des neuen E-Mobils weiter offen. „Wir hoffen, dass es nicht über ausgewählte Zentren verkauft wird“, sagte BMW-Händlersprecher Werner Entenmann der Automobilwoche. In einer Sitzung mit BMW im Dezember stehe der Vertrieb des Megacity-Vehicles auf der Tagesordnung. Entenmann ist optimistisch, dass das Elektroauto über die Partner angeboten wird: „Die ersten Gespräche mit BMW sind in unserem Sinne verlaufen.“

30Sep./10

Kein Parken vor Nachbars Garage

Zwischen den betroffenen Grundstücken befand sich eine Privatstrasse, an deren Ende die Garage des einen Nachbarn und gleichzeitig auch der Zugang zum Haus der anderen Nachbarin lag. Die Nachbarin stellte immer wieder ihren Pkw vor der Garageneinfahrt des anderen Nachbarn ab. Dieser bat sie mehrfach, dies doch zu unterlassen. Nichts geschah. Eine schriftliche Unterlassungserklärung unterschrieb die Nachbarin ebenfalls nicht. Schließlich klagte der Garagenbesitzer auf Unterlassung. Er könne schließlich ansonsten seine Garage nicht nutzen. Die Nachbarin war der Meinung, der Kläger könne klingeln, wenn sie vor der Garage stehe und sie bitten, das Auto woanders zu parken. Außerdem sei es auf Grund der engen Strasse nicht möglich, ihr Auto so abzustellen, dass die Garagenzufahrt nicht beeinträchtigt werde.
Die Richterin gab dem Garagenbesitzer jedoch Recht: Das Abstellen des Fahrzeugs der Beklagten vor der Garageneinfahrt stelle eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, da die Zu- und Abfahrt behindert werde. Dass der Kläger die Beklagte auffordern könnte wegzufahren, ändere nichts an der Eigentumsbeeinträchtigung, die bereits in dem Moment, in dem das Auto abgestellt werde, vorliege. Es handele sich auch nicht nur um ein kurzes Anhalten zum Aussteigen. Das Auto sei jeweils über einen längeren Zeitraum geparkt worden. Da die Beklagte bereits mehrfach den Pkw vor der Garage abgestellt und sich geweigert habe, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, liege auch eine Wiederholungsgefahr vor. Die Beklagte könne ihren Wagen auch durchaus woanders abstellen.
Informationen: www.verkehrsrecht.de

30Sep./10

Angefahrenes Reh sorgt für Unmut

Eine Autofahrerin kollidierte bei Dunkelheit mit einem Reh, fuhr jedoch weiter, da sie dachte, das Tier sei neben der Fahrbahn verendet und stelle daher keine Gefahr für folgende Autos dar. Kurze Zeit später gab es jedoch zwei weitere Unfälle mit dem nun auf der Fahrbahn liegenden Reh, wobei das zweite Fahrzeug beschädigt wurde. Den Schaden in Höhe von rund 2.500 Euro wollte die Versicherung erstattet haben und ging vor Gericht.
Dies sprach ihr jedoch nur die Hälfte der Summe zu. Zum einen sei ein alleiniges Verschulden der beklagten Fahrerin nicht nachweisbar. Sie habe ausgesagt, dass das angefahrene Tier nach der Kollision neben der Straße gelegen habe. Das Reh habe sich erst danach auf die Fahrbahn geschleppt. Ein Verschulden des Fahrers des Klägerfahrzeugs sei jedoch ebenfalls nicht nachweisbar, so dass der Schaden von beiden Beteiligten hälftig zu tragen sei.
Mit dieser Entscheidung unzufrieden, ging die Versicherung in Berufung. Allerdings ohne Erfolg, denn das Gericht in zweiter Instanz revidierte zwar teilweise die Begründung des Erstgerichts, nicht jedoch die Entscheidung selbst. Es sei zwar nicht mehr aufklärbar, ob das Reh nach dem ersten Zusammenstoß neben oder auf der Straße gelegen habe. In jedem Fall aber hätte die Fahrerin anhalten müssen, um sich zu vergewissern, dass das Tier tot sei und keine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr darstelle. Den Fahrer des versicherten Autos selbst treffe zudem ebenfalls ein Verschulden. Die Tatsache nämlich, dass es zu einem Unfall habe kommen können, lege nahe, dass dieser gegen das Sichtfahrtgebot verstoßen habe und zu schnell gefahren sei. Da somit beide Beteiligten zum Unfallgeschehen beigetragen hätten, sei eine hälftige Haftungsquote begründet.