Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Ist eine Fassade schadhaft, kann die Eigentümergemeinschaft unter mehreren Möglichkeiten der Sanierung wählen. Besteht sowohl die Möglichkeit einer Vollwärmedämmung als auch einer Teildämmung der Fassade, kann auch die teurere Variante der Vollwärmedämmung beschlossen werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2010 (AZ: 20 W 138/08) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
In einer Eigentumswohnung bildete sich Schimmel. Der Schimmel hatte seine Ursache in Mängeln der Fassade. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass zur Behebung des Mangels entweder die Giebelseite mit Kosten von ca. 17.000 Euro oder die komplette Hausfassade mit Kosten von ca. 34.900 Euro gedämmt werden können. Die Wohnungseigentümer beschlossen, die komplette Hausfassade zu dämmen. Ein Wohnungseigentümer – der Kläger – meinte, dies sei nicht erforderlich, sondern es sei eine Teildämmung ausreichend.
Die Klage war erfolglos. Die Wärmedämmung der gesamten Hausfassade stelle keine bauliche Veränderung dar. Die Renovierung geschehe aufgrund der Mängel an der Fassade und somit liege eine modernisierende Instandsetzung vor. Bei einer Teildämmung bestehe die Gefahr, dass sich an den nicht gedämmten Bauteilen Schimmel bilde. Angesichts dieses Risikos hätte ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Wohnungseigentümer eine Volldämmung gewählt. Wohnungseigentümer könnten ferner eine technische Lösung wählen, die geeignet sei, den Baumangel dauerhaft zu beseitigen. Das Ermessen der Wohnungseigentümer sei jedenfalls nicht überschritten, wenn mehrheitlich über eine Mindestsanierung hinaus Arbeiten vorgenommen werden. Somit musste der Kläger die Entscheidung hinnehmen.
Informationen: www.mietrecht.net
Die Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Jörg Kachelmann hat angekündigt, nach dem Freispruch des Wettermoderators jetzt in Revision gehen zu wollen. Zwar war über diesen Schritt der Anklage schon gesprochen worden, nun aber ist es wenige Tage nach Prozess-Ende offziell geworden. Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, antwortet dazu auf die Frage: Was bedeutet diese Revision der Staatsanwaltschaft im Kachelmann-Prozess?
Die Regulierung der Banken muss in einem europäischen Rahmen erfolgen. denn Europa ist das Gegengewicht zu dieser verrückt gewordenen Marktwirtschaft. Das ist nur einer der Kerngedanken aus dem Festvortrag von Daniel Cohn-Bendit, den der Europapolitiker auf dem Deutschen Anwaltstag in Strasbourg gehalten hat.
Der Fall Kachelmann bewegt auch nach seinem Urteil die Gemüter. TV-Talkshows wie Zeitungskommentatoren beschäftigen sich weiter mit dem Thema. Während die einen das Urteil debattieren, sind für andere die Umstände des Verfahrens kritikwürdig.