München – Nach Informationen der Automobilwoche verzögert sich die Entscheidung des BMW-Vorstandes über die Produktion des Smart-Herausforderers Mini Rocketman. Der Autohersteller steht demnach vor einem betriebswirtschaftlichen Problem: Als Serienfahrzeug müsste der Rocketman deutlich preiswerter angeboten werden als das bislang kleinste Modell Mini one. In der Produktion wäre die verkürzte Version aber kaum günstiger, schreibt die Branchen- und Wirtschaftszeitung unter Berufung auf das Management weiter. „Aus dem Rocketman einen profitablen Business-Case zu machen, wird nicht einfach“, zitiert das Blatt eine hochrangige Quelle. Hinzu komme, „dass wir zurzeit im Werk Oxford gar keine Kapazitäten frei haben“.
Der Hersteller hatte im März auf dem Genfer Autosalon den Rocketman präsentiert, der kaum länger ist als der Ur-Mini von 1959. Der „Mini-Mini“ misst 3,41 Meter und ist damit 30 Zentimeter kürzer als das aktuelle Modell.
BMW investiert derzeit weitere 500 Millionen Pfund in sein britisches Produktionsnetzwerk, um die Standorte auf die kommende Mini-Generation vorzubereiten. Neben Oxford zählen dazu das Presswerk Swindon und die Motorenfabrik Hams Hall. Seit dem Start der Mini-Produktion im Jahr 2000 hat BMW dort insgesamt 1,5 Milliarden Pfund investiert.
München – Die großen Opel-Händler sehen einer Übernahme des Rüsselsheimer Traditionsunternehmens durch einen chinesischen Autobauer gelassen entgegen. „Es würde sicher für Opel neue Märkte öffnen, wenn ein Chinese einstiege“, sagte Albert Still, Aufsichtsratsvorsitzender der AVAG Holding, im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Die AVAG Holding ist Europas größter Opel-Händler. Der Einstieg eines chinesischen Investors müsse keine negativen Folgen für eine europäische Marke haben, das zeige die Übernahme von Volvo durch Geely, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende. „Wenn ein Chinese kommt, dann kommt er, um sich in den europäischen Markt einzukaufen“, sagte Still.
Berlin (DAV). Werttransport-Unternehmen werden nicht nur von Banken in Anspruch genommen, sondern auch von vielen anderen Kaufleuten, wie z. B. Inhabern von Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften. Der Transport von Geld ist absolute Vertrauenssache, und natürlich sollte ein etwaiger Verlust durch eine Versicherung abgedeckt sein. Aber was passiert, wenn das Werttransport-Unternehmen sich selbst an dem Geld bereichert?
Halle/Berlin (DAV). Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 7. Oktober 2010 (AZ: L 10 KR 17/06), wie die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.
Freiburg/Berlin (DAV). Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch, die Nebenkostenabrechnung durch Einsicht in die Belege zu überprüfen. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt von der Wohnung, kann der Mieter verlangen, am Ort des Mietobjekts Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen. Er muss sich auch nicht mit der Übersendung von Fotokopien zufrieden geben. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg vom 24. März 2011 (AZ: 3 S 348/10).