Präsident Rademacher: „Wir wollen in Brüssel Einfluss nehmen“
Köln – Angesichts ständig wachsender Informationspflichten des Autohandels für Verbraucher plädiert der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) für einen radikalen Bürokratieabbau. „Inzwischen muss – bildlich gesprochen – für jeden Kaufvorgang ein ganzer Baum gefällt werden, um das nötige Papier zu produzieren“, sagte ZDK-Präsident Robert Rademacher im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Mit Blick auf gesetzlich vorgeschriebene Informationen zu Krediten, Versicherungen und demnächst zur Reifenkennzeichnung fügte er hinzu: „Das Mehr an Informationen ist für den Verbraucher nicht mehr überschaubar und daher kontraproduktiv.“
Da eine Vielzahl der Vorgaben auf europäischem Recht beruhten, will der ZDK hier aktiv werden: „Wir werden in Brüssel unseren Einfluss geltend machen, um die Flut an Informationen rund um den Autokauf einzudämmen.“ Rademacher nannte als Beispiel die nun vorgeschriebenen Werte zu den Energieträgerkosten. Sie basieren auf einem Kraftstoffpreis, der jährlich zum 30. Juni vom Bundeswirtschaftsministerium festgesetzt wird: „Wie volatil der tatsächliche Wert ist, erleben wir Woche für Woche an den Zapfsäulen.“
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Vermieter kann für die vermieteten Räumlichkeiten nicht allein schon aufgrund eines vorliegenden Mietvertrages Miete verlangen. Der Anspruch auf Mietzahlung entsteht erst, wenn der Vermieter dem Mieter den Schlüssel übergeben hat. Die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: 10 U 60/10).
Berlin (DAV). Wer hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in der Nachbarwohnung hat, darf die Feuerwehr rufen. Der Anrufer haftet dann nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstür durch die Feuerwehr entstehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (AZ: 49 S 106/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
Eltern haften nicht immer für die Schäden ihrer Sprösslinge. Wenn beispielsweise ein fünfjähriges, im Radfahren geübtes, Kind ein Stück Weg alleine fährt und dann ein Auto zerschrammt wird, müssen die Eltern nicht zahlen. So entschied das Amtsgericht München.
Beim Fußball besteht Verletzungsgefahr nicht nur auf dem Rasen, sondern auch auf den Tribünen eines Stadions. Wer dort auf der Treppe umknickt und sich verletzt, bekommt vom Stadionbetreiber weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht im Fall einer Journalistin, der das Missgeschick beim Spiel Energie Cottbus gegen Hannover 96 passiert war.