Vorabs Medienproduktion

Nachrichten, Texte, Podcast, O-Töne, Video

Menu

Skip to content
  • Start
  • Auto
  • Computer
  • Politik
  • Recht
  • O-Töne / Radiobeiträge
  • Fotoservice
  • Kontakt / Impressum
  • Rechtliches zu dieser Seite

Vorabs Medienproduktion - Nachrichten, Texte, Podcast, O-Töne, Video

04Okt./13

O-Ton: Hausbesitzer haften für Brandschaden am Nachbarhaus

4. Oktober 2013O-Töne / Radiobeiträge, Ratgeber, RechtAnwalt, Brand, Haftung, Hausbeitzer, Schaden, UrteilReporter

 Die Eigentümer eines Hauses haften auch dann für den Brandschaden am Nachbarhaus, wenn sie den Brand nicht verschuldet haben. So entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall, der sich nach einem Grillfest ereignet hatte. Weiter →

04Okt./13

Kollegengespräch + O-Ton: Beim Onlinehandel Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ungültig

4. Oktober 2013O-Töne / Radiobeiträge, Ratgeber, RechtAnwalt, Frist, Gericht, Handel, Online, Urteil, VersandReporter

 Onlinehändler müssen die Lieferzeit ihrer Waren nachvollziehbar bestimmen. Das Landgericht Bremen entschied beispielsweise, dass die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ unwirksam sei. Weiter →

04Okt./13

O-Ton: Unterhalt für allein lebende Minderjährige

4. Oktober 2013O-Töne / Radiobeiträge, Ratgeber, RechtAnwalt, Geld, Gericht, Kind, Student, Unterhalt, UrteilReporter

 Wohnt ein minderjähriges Kind allein, hat es denselben Anspruch auf Unterhalt wie ein Student mit eigenem Haushalt. Das ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Ursprünglich wollte das Kind mehr Unterhalt haben. Weiter →

04Okt./13

O-Ton: Erbe muss im Testament genau bestimmt sein

4. Oktober 2013O-Töne / Radiobeiträge, Ratgeber, RechtErbe, Geld, O-Ton, Testament, UrteilReporter

 Der letzte Wille muss eindeutig sein! Im Testament muss man genau bestimmen, wer erben soll. Der Hinweis, derjenige solle erben, der „sich bis zu meinem Tode um mich kümmert“, ist zu ungenau. So entschied das Oberlandesgericht München. Weiter →

04Okt./13

O-Ton: Patienten ohne Zustimmung 20 Zähne gezogen

4. Oktober 2013O-Töne / RadiobeiträgeMedizin, Recht, Urteil, ZahnarztReporter

 Ein Zahnarzt, der seinem Patienten ohne dessen Zustimmung den Großteil seiner Zähne zieht, ignoriert den Patientenwillen. Das wird nicht nur als vorsätzliche Körperverletzung bestraft. Es kann zum Entzug der Approbation führen. So entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg. Weiter →

Posts navigation

  • « Zurück
  • 1
  • …
  • 456
  • 457
  • 458
  • 459
  • 460
  • …
  • 915
  • Weiter »

Aktuell

  • O-Ton: Streit um Ehewohnung – Kinder geben den Ausschlag 26. März 2026
  • Magazin: Welche Rahmenbedingungen braucht Deutschlands Industrie jetzt? 18. März 2026
  • O-Ton: Reifenplatzer auf der Autobahn: Wann die Vollkasko zahlt – und wann nicht 17. März 2026
  • O-Ton: Wenn Promis verreisen – wo endet die Pressefreiheit im Urlaub? 16. März 2026
  • O-Ton: Geduldsprobe nach dem Unfall – Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen? 12. März 2026
  • O-Ton + Kollegengespräch: Reiseabbruch nach Skiunfall – ab wann gilt der Urlaub als beendet? 10. März 2026

Oft gelesen

  • Audi: Stadler präzisiert Eckpfeiler für „Strategie 2020“ - 50.541 views
  • Daimler sucht strategischen Partner für MBTech - 46.260 views
  • O-Ton: Ladung unzureichend gesichert – Versicherung kürzt Leistung - 46.136 views
  • Ingrid van Bergen wettert gegen Schönheitsoperationen - 45.638 views
  • Volvo will bis 2020 mehr als 10.000 neue Mitarbeiter - 45.190 views
  • Mäßiges Interesse an Daimlers MBtech - 44.383 views
  • O-Ton: Wer muss Schaden für abgedriftete Silvesterraketen zahlen? - 41.948 views
  • Kollegengespräch: Urteile zum Grillen - 41.674 views

Suchen bei Vorabs

Copyright © Vorabs Medienproduktion
Powered by WordPress , Designed and Developed by templatesnext
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}