Auch Promis haben eine Privatsphäre, entschied das Landgericht Berlin II. In dem Fall ging es um Lena Meyer-Landrut und Mark Forster, die gemeinsam Urlaub machten. Die Sängerin hatte im Rahmen einer Werbekooperation Bilder ihres Hotel auf Instagram geteilt. In Zeitungen war daraufhin vom „Liebesurlaub“ zu lesen.
Das Problem: Ihr Ehemann kaum etwas über den Urlaub preisgegeben. Das Gericht musste nun abwägen: Darf die Presse die Instagram-Beiträge zu einer privaten Urlaubsgeschichte zusammenfügen? Die Antwort der Berliner Richter war deutlich: Nein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Nur weil die Sängerin das Hotel aus geschäftlichen Gründen zeigte, durfte die Presse nicht über den gesamten privaten Urlaub berichten. Ganz klar: Es gibt keine Übertragung auf dem Partner. Nur weil die Ehefrau Bilder postet, bedeutet das nicht, dass der Mann einfach den Schutz seiner Persönlichkeit verliert. Klingt doch logisch? – Länge 20 sec.
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