Ein Reifenplatzer bei hoher Geschwindigkeit ist der Albtraum vieler Autofahrer. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wiegt sich oft in Sicherheit. Doch Vorsicht: Nicht jeder Reifenschaden gilt rechtlich als „Unfall“. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden verdeutlicht, dass Autofahrer auf den Kosten sitzen bleiben können, wenn die Ursache im Reifen selbst liegt.
Dann muss die Kaskoversicherung nicht zahlen, erläutert die Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Für die Vollkaskoversicherung ist ein Unfall einer Ereignis, was von außen auf das Auto einwirkt. Nicht versichert sind Dinge, die von dem Auto selber durch Verschleiß kaputtgehen. Ist also der Reifen porös und platzt selbst, dann ist das kein Unfall im Sinne der Vollkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen. – Länge 20 sec.
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