Ein Verkehrsunfall muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Meldung zwei Tage nach dem Unfall reicht dafür aus. Es liegt dann keine Pflichtverletzung des Versicherten vor. So entschied das Amtsgericht Kaiserslautern. Weiter
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O-Ton + Magazin: Fahrtenbuchauflagen haben Grenzen
Behörden dürfen nicht ohne Weiteres die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen. So entschied das Verwaltungsgericht München im Fall eines Autofahrer. Mit dessen Wagen war eine Frau zweimal geblitzt worden. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ergab aber, dass der Mann alleine wohnt. Weitere Maßnahmen unterblieben. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Straßenunebenheiten: Jogger müssen besonders vorsichtig sein
Jogger haben bei ihrem Sport eine besondere Sorgfaltspflicht und müssen sich auf der Straße auf Unebenheiten einstellen. Wenn sie durch Bauarbeiten auf einem Bürgersteig stürzen, haben sie möglicherweise keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken. Weiter
O-Ton: Sturz im Linienbus
Grundsätzlich müssen Fahrgäste in einem Linienbus selbst für ihre Sicherheit sorgen und sich festen Halt verschaffen. Wenn sie jedoch trotz Festhaltens stürzen oder gar von den Sitzen rutschen und dies nachweisen können, dann haben sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Weiter
O-Ton: Pläne zur Arzneimittelreform mit Luft nach oben
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Arzneimittelreform gehen der KKH Kaufmännische Krankenkasse an einigen Stellen nicht weit genug. Anlass zur Kritik bietet aus Sicht der Kasse insbesondere die Tatsache, dass verhandelte Preise für neue Medikamente nur dann rückwirkend gelten, wenn im ersten Jahr der Umsatz für dieses Medikament höher als 250 Millionen Euro ist. Weiter