Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

11Okt./11

O-Ton: Verfassungsbruch bei Bundestrojaner

 Der Einsatz des sogenannten Bundestrojaners verstößt nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins gegen die Verfassung und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wenn umfassend Daten von Bürgern erhoben worden sind. Dazu erklärte Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:

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10Okt./11

O-Ton: Inkassoverband fordert Schulfach „Finanzkompetenz“

 Berlin – Vor dem Hintergrund stark wachsender Zahlen junger Schuldner fordert der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ein Schulfach ´Finanzkompetenz´. „Wir haben da sehr viele Jungendliche, die aus Hartz IV-Familien und bildungsfernen Schichten kommen, die müssen das beigebracht kriegen“, sagte Verbandschef Wolfgang Spitz am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Er fügte hinzu: „Die Jugendlichen müssen diese Finanzkompetenz, weil sie es in den Elternhäusern nicht mehr vermittelt bekommen, in den Schulen lernen.“ Die Zahl der Schuldner unter 20 Jahren nahm zwischen 2005 und 2010 um 272 Prozent auf nunmehr 197.500 zu.

Spitz sprach sich vehement gegen Pläne der Bundesregierung aus, die Zeitspanne bis zur Schuldenfreiheit bei Privatinsolvenzen von sechs auf drei Jahre zu verkürzen: Wir haben heute schon 6,5 Millionen überschuldete Verbraucher. Wenn wir denen jetzt sagen ´Du kannst Deine Schulden auf der Backe absitzen, nach drei Jahren bist Du damit durch´, dann ist das ein Signal, sich noch schneller und sorgloser zu verschulden.“

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10Okt./11

O-Ton: Comedian Tanja Schumann: Zeitspanne bei Privatinsolvenzen zu lang

 Berlin – Comedian Tanja Schumann plädiert für eine Verkürzung der Zeitspanne bei Privatinsolvenzen. „Das Gefühl, versagt zu haben, ist so belastend, dass man eine gewisse Zeit braucht, sich damit zu arrangieren“, sagte die selbst von der Insolvenz betroffene Schauspielerin am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. „Aber danach sollte man die Chance haben, gleich wieder durchzustarten, damit man nicht über Jahre hinweg in solch ein Loch fällt.“
Schumann hatte sich in den 90er Jahren mit Ost-Immobilien verspekuliert und musste daraufhin Insolvenz anmelden.
Schumann betonte, sie empfinde als Freiberuflerin im Show-Business die Zeit bis zur Schuldenfreiheit als zu lang: „Sechs Jahre weg vom Fenster – dann ist man wirklich weg vom Fenster!“.

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09Okt./11

O-Ton + Magazin: Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall

 Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also, die Beharrlichkeit des Klägers hat sich ausgezahlt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Es hat gesagt: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der durch die Stornierung entstandenen Stornokosten. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, dass Du hier zurücktreten kannst. – Länge 22 sec.

Auch sei der Vorfall „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls, urteilten die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall

Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Beitrag.

Es fing ganz harmlos im Garten an. Unser späterer Kläger bekam vom Unkraut zupfen Schmerzen im Rücken. Und die gingen auch nicht wieder weg, erzählt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da das ja lästig ist, hat der Kläger entschieden: Jetzt buche ich mir erst einmal eine schöne Reise, damit ich mich ordentlich erholen kann. Er hat also trotz der anhaltenden Rückenbeschwerden eine Reise gebucht. – Länge 12 sec.

Eine 15-tägige Rundreise durch Argentinien und Chile sollte es sein. Zwei Monate vor Reisebeginn wurde bei dem Kläger ein Bandscheibenvorfall festgestellt, der nur operativ behandelt werden kann. Ein Reiseantritt war damit nicht mehr möglich. Er stornierte die Reise und wollte die Kosten dafür ersetzt bekommen.

O-Ton: Die Reiserücktrittskostenversicherung hat gesagt: Nein, nein, mein lieber Freund. Du hast seit Monaten an Rückenschmerzen gelitten – und hast dennoch die Reise gebucht. Das war vorhersehbar, das ist keine unerwartete Erkrankung, wir zahlen nicht die Stornogebühren. – Länge 12 sec.

Immerhin 6.000 Euro. Unser Kläger blieb stur – und beharrte auf seinem Recht, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Also, die Beharrlichkeit des Klägers hat sich ausgezahlt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Es hat gesagt: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der durch die Stornierung entstandenen Stornokosten. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, dass Du hier zurücktreten kannst. – Länge 22 sec.

Auch sei der Vorfall „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls, urteilten die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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09Okt./11

O-Ton: Gaststätte muss auf 20 Grad beheizbar sein

 In Deutschland gehört es zu den Pflichten eines Vermieters, die Räume für die Mieter in einem „vertraglichen Verwendungszweck“ anzubieten. Dazu gehört auch eine entsprechende Heizung – nicht nur im Winter. Sondern notfalls auch in der Übergangszeit. Das ist bei Wohnungen nicht anders als bei Gewerbeimmobilien. Und darum gab das Oberlandesgericht Düsseldorf einer Gaststättenbesitzerin Recht, die mit Hinweis auf die Kälte in der Kneipe außerordentlich gekündigt hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Pächter einer Gaststätte kann von seinem Verpächter verlangen, dass er seine Räumlichkeiten auf mindestens 20 Grad beheizen kann. Dies gilt auch in der Übergangszeit, wenn in der Regel die Sammelheizung gar nicht eingeschaltet ist. wenn es also kühler ist, muss die Heizung angemacht werden, ansonsten kann der Pächter außerordentlich das Mietverhältnis kündigen. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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