Ex-Minister Marnette rechnet mit „jährlich 1200 Euro nur für Strom“
Berlin – Der ehemalige Wirtschaftsminister Schleswig-Holsteins, Werner Marnette (CDU), rechnet durch den Atomausstieg mit „dramatisch ansteigenden“ Strompreisen. „Die Energiekosten steigen für die Bürger auf jährlich 1.200 Euro nur für Strom“, sagte Marnette am Montagabend in der Sat1-Sendung „Eins gegen Eins“ voraus. Die Bundesregierung handele „verantwortungslos, weil sie uns nicht reinen Wein einschenkt über die Probleme, die auf uns zukommen werden“.
Deutschland sei auf den Atomausstieg „nicht vorbereitet“, warnte Marnette. „Uns fehlen Kraftwerkkapazitäten, die Strompreise werden steigen und die Bürger werden das bezahlen.“ Der Ex-Wirtschaftminister kritisierte: „Das ist Spiel mit der Volkswirtschaft, Spiel mit den Menschen.“
Töpfer sieht „unglaubliche Signalwirkung im Ausland“
Berlin – Der frühere Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) stellt eine weltweit gewaltige Resonanz auf den Atomausstieg in Deutschland fest. „Das hat natürlich unglaubliche Signalwirkung im Ausland“, sagte Töpfer am Montagabend in der Sat1-Sendung „Eins gegen Eins“.
Er habe auf internationalen Konferenzen eine Mischung aus „Skepsis und Überraschung“ gespürt. Am Ende herrsche aber stets die Einschätzung: „Wenn die Deutschen das machen, kannst du nicht ausschließen, dass es klappt“, sagte Töpfer. Der Leiter der Ethik-Kommission zum Atomausstieg fügte hinzu: „Wenn es möglich wird, dann haben wir wirklich das größte Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das es gibt.“
O-Ton-Paket Werner Marnette (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)
O-Ton-Paket Klaus Töpfer (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)
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Kassel/Berlin (DAV). Stellt ein Mieter fest, dass er Schönheitsreparaturen, etwa eine Endrenovierung, aufgrund einer ungültigen Mietvertragsklausel unnötig durchgeführt hat, muss er seinen Anspruch auf Rückzahlung zügig anmelden. Dieser verjährt ansonsten nach sechs Monaten. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Kassel vom 7. Oktober 2010 (AZ: 1 S 67/10).
Berlin (DAV). Mindert der Mieter wegen Schimmelbefalls der Mieträume die Miete, so muss er beweisen, dass der Schimmel tatsächlich die Gesundheit der Mieter und damit die Gebrauchsfähigkeit der Räume herabsetzt. Er muss Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen sowie ärztliche Atteste vorlegen. Erst aufgrund dieser Tatsachen kann das Gericht ein Sachverständigengutachten beauftragen. Das entschied das Kammergericht Berlin am 3. Juni 2010 (AZ: 12 U 164/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
München/Berlin (DAV). Radfahrer müssen unter bestimmten, eng umgrenzten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 6. April 2011 (AZ: 11 B 08.1892), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Aachen/Berlin (DAV). Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. April 2011 (AZ: 7 K 2213/09).