Stuttgart – Die Daimler-Tochter Car2go will in wenigen Wochen erstmals reine Elektro-Fahrzeuge zur Miete anbieten und so die nächste Entwicklungsstufe des innovativen CarSharing-Konzepts einleiten. „Es handelt sich um einen Praxistest mit zunächst nur einer handvoll Fahrzeugen“, zitiert die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche eine mit dem Vorgang vertraute Person. Eingesetzt wird der vollelektrische Smart-Fortwo miLithium-Ionen-Batterie.
Bei Car2go können Kunden – nach einer einmaligen Registrierung – im Stadtgebiet verteilte Fahrzeuge spontan mieten und an jedem beliebigen Ort wieder abstellen. Bezahlt wird nach der Nutzungsdauer. Nun soll getestet werden, unter welchen Voraussetzungen dieses Mietmodell funktionieren kann, wenn Elektrofahrzeuge mit einer begrenzten Reichweite genutzt werden und wie die Ladeinfrastruktur beschaffen sein muss. Heutige Kunden von Car2go erhalten zum Beispiel eine Zeitgutschrift, wenn sie ihr Fahrzeug mit herkömmlichem Verbrennungsmotor betanken.
Der Praxistest findet in Ulm und Neu-Ulm statt. Dazu bauen die Stadtwerke SWU ein flächendeckendes Netz von Stromzapfsäulen. Technologiepartner ist Ladesäulen- und Steckerspezialist Mennekes sowie die Beteiligungsgesellschaft FG Green Tech.
Zum Jahresende will Car2go in Amsterdam mit 300 Elektro-Smarts im kommerziellen Betrieb an den Start gehen.
Erfurt/Berlin (DAV). Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 30. November 2010 (AZ: 180 Js 26290/10 50 DF) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Frankenthal/Berlin (DAV). Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal in der Pfalz vom 24. November 2010 (AZ: 2 S 193/10) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Landsberg am Lech/Berlin (DAV). Kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarfs, muss er ihm eine Alternativwohnung anbieten. Sind die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben, kann er verpflichtet sein, dem Mieter schon vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten. So entschied das Amtsgericht Landsberg am Lech am 29. Juni 2010 (AZ: 1 C 194/10).
München/Berlin (DAV). Ein Makler hat nur dann Anspruch auf die Provision, wenn zum Zeitpunkt des Nachweises einer Wohnung der Vermieter auch bereit war, diese zu vermieten. Es genügt nicht, dass der Vermieter später einen Mieter sucht und an den ursprünglichen Vertragspartner des Maklers vermietet. So entschied das Amtsgericht München am 21. Oktober 2009 (AZ: 233 C 17880/09).