Oberpfaffenhofen – Führende Frauen der Autobranche haben sich in einer Umfrage der Automobilwoche gegen die Einführung einer Frauenquote ausgesprochen. „Wir wollen die Quote nicht und halten sie nicht für hilfreich. Die Unternehmen können immer nur so weit sein, wie die Gesellschaft ist“, erklärte Brigitte Kasztan, Diversity-Managerin bei Ford of Europe und Ford Deutschland, der Branchen- und Wirtschaftszeitung. Rita Forst, Entwicklungschefin von Opel, sagte: „Ich habe Karriere gemacht, weil ich gut bin und nicht weil ich eine Frau bin.“ Die Frage zu einer Frauenquote erübrige sich nach ihrer Meinung damit.
Auch Birgit Behrendt, Einkaufschefin für Amerika bei Ford und einzige Frau im Vorstand des US-Konzerns, lehnt eine Quote ab. Das sei der falsche Weg, sagte sie der Automobilwoche: „Ich wünsche mir, dass Frauen deutlicher sagen, welche Position sie anstreben. Bescheidenheit ist keine Zier.“ Smart-Chefin Annette Winkler hält Frauenförderung für wichtig, allerdings: „Sie muss aber so gestaltet sein, dass sie Männer nicht benachteiligt.“
Die Automobilwoche stellt in der kommenden Ausgabe die “50 Top-Frauen der Autobranche” vor.
Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Legt eine Eigentümerversammlung in der Hausordnung das Verbot fest, dass Hunde und Katzen nicht als Haustiere gehalten werden dürfen, so ist diese Vereinbarung nicht sittenwidrig. Auch greift das Verbot nicht übermäßig in das Recht von Mieter und Vermieter ein. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 17. Januar 2011 (AZ: 20 W 500/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Düsseldorf/Berlin (DAV). Es gehört zu den grundlegenden Vermieterpflichten, sicherzustellen, dass die Mieträume so beheizt werden können, wie es ihr vertraglicher Verwendungszweck erfordert. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: I-24 U 65/10, 24 U 65/10).
Celle/Berlin (DAV). Ohne Vollmacht des Eigentümers dürfen Makler nicht das Grundbuch einsehen. Ebenso wenig dürfen Notare dies im Auftrag eines Maklers tun. Das gilt auch dann, wenn die Einsicht nach Auskunft des Maklers zur Vorbereitung des Verkaufs der Wohnung im Auftrag des Eigentümers vorgenommen werden soll. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 3. März 2011 (AZ: Not 26/10) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Hagen/Berlin (DAV). Verzichtet ein Vermieter in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Mieter über Jahre auf Betriebskostennachzahlungen, kann er diese später trotzdem verlangen. Voraussetzung ist, dass er Betriebskostenabrechnungen erstellt hat. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hagen vom 23. November 2010 (AZ: 15 C 286/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.