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20Dez./11

O-Ton: Unfall in Afghanistan: Soldat muss Schaden ersetzen

 Ein Berufssoldat, der während seines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Der Container war ein bisschen beschädigt, die wiederum mit 20 Kilo schweren Eisenplatten verankert war. Trotzdem kam es zu einer Windböe und die Plane flog weg. Ein paar Paletten fielen herunter und beschädigten ein Bundeswehrfahrzeug und den Stapler selbst. Und jetzt wollte die Bundesrepublik Deutschland den Sachschaden von rund 1.400 Euro von dem Soldaten ersetzt bekommen haben. – Länge 20 sec.

Und er musste zahlen – denn ein Soldat, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden dienstlichen Pflichten verletzt, habe nach dem Soldatengesetzt dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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19Dez./11

O-Ton: Laptop im Auto zerquetscht – private Haftpflicht zahlt nicht

 Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflicht zahlen muss, wenn Schäden durch den „Gebrauch des Autos“ entstehen. Oftmals bleibt man in solchen Fällen gänzlich auf dem Schaden sitzen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte. Dabei hatte der Fahrer seinen Sitz nach hinten geschoben und dadurch einen Laptop zerquetscht.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins – wer haftet in diesem Fall?

O-Ton: In dem Fall – niemand! Denn weder die Kfz-Haftpflichtversicherung war dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, noch die die private Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Denn diese enthielt eine sogenannte „kleine Kraft-Luft-Wasserfahrzeug“-Klausel. Danach sind solche Schäden nicht versichert, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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19Dez./11

Magazin + O-Ton: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

 Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto allein. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Radfahrer, ein erwachsener Radfahrer muss ich hinzufügen, fuhr auf dem Bürgersteig. Ein Auto kam aus einer Einfahrt herausgefahren, es kam zu Kollision. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 800 Euro. Der Autofahrer wollte diesen vom Radfahrer ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein komplizierter Fall. Denn einerseits dürfen nur Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits ist die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos immer höher als die eines Rads – d.h. der Schaden, den Autos anrichten können, überwiegt den des Rades deutlich.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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19Dez./11

O-Ton: Werkstatt muss nach Reifenwechsel deutlich auf Gefahren hinweisen

 Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auch herausgehoben auf die Rechnung setzen. So entschied das Landgericht Heidelberg. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Kleingedruckte überlesen und ein Rad verloren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall musste die Werkstatt 70 Prozent der Kosten übernehmen. Denn sie hat nur ganz klein auf die Rechnung aufgedruckt, dass die Schrauben nach dem Radwechsel nachgezogen werden müssen. Sie musste deswegen aber nur 70 Prozent des Schadens tragen, weil das Gericht der Meinung war, dass dem Autofahrer aufgrund des Fahrverhaltens des Autos hätte auffallen müssen, dass irgendetwas mit den Reifen nicht stimmt und er hätte sich sofort zur Kontrolle in eine Werkstatt begeben müssen. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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19Dez./11

Zetsche: „Wir sind in guter Verfassung – und wir wachsen!“

 Daimler-Chef Dieter Zetsche schwört die Belegschaft in einem Weihnachtsbrief auf die Herausforderungen des kommenden Jahres ein. „Wir sind in guter Verfassung – und wir wachsen!“, zitiert die Fachzeitschrift Automotive News Europe aus einem ihr vorliegenden Schreiben Zetsches und des übrigen Daimler-Vorstands. Der Vorstandschef weist zugleich auf die Risiken hin: „Wahr ist aber auch, dass die gesamtwirtschaftlichen Risiken kaum zwei Jahre nach der letzten Wirtschafts- und Finanzkrise massiv zugenommen haben: Bekommt die Eurozone die Schuldenkrise in den Griff? Springt in den USA die Konjunktur an? Noch kennt niemand die Antworten.“ Daimler plane daher für mehrere Szenarien: „Es geht um einen stabilen Wachstumskurs in einem volatilen Umfeld.“

Mit der neuen Wachstumsstrategie „Mercedes-Benz 2020“ seien die Weichen gestellt. Zetsche bekräftigte erneut das Ziel, bis „spätestens zum Ende des Jahrzehnts die Spitze des Premium-Segments erobern – bei Marke und Produkten genauso wie bei Absatz und Rendite.“ In der Pkw-Sparte würden 2012 sechs neue Modelle vorgestellt – von dem
Sportwagen SL und der neuen A-Klasse über die E-Klasse mit der Hybridantrieb zum Elektro-Smart. Bei den Nutzfahrzeugen werde die neue Actros-Familie ausgebaut. Zudem starte das Truck-Joint-Venture mit Foton in China, in Indien will der Konzern mit der neuen Lkw-Marke BharatBenz angreifen.

Das Fazit des Daimlerchefs: „Auch das „Jahr eins“ nach dem 125-jährigen Jubiläum wird nicht „langweilig“. Aber wir haben alle Chancen, es zum Auftakt eines weiteren Erfolgskapitels in der Geschichte von Daimler zu machen“.