Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Seit gut zwei Jahren müssen Anlageberatungen schriftlich protokolliert werden, wenn es um Wertpapiergeschäfte geht. Doch Anleger sollten bedenken, dass bei einem ungünstigen Verlauf des Investments das Beratungsprotokoll die Rechtsposition des Verbrauchers nicht immer stärkt. Sie müssen genau darauf achten, dass das Protokoll ihre Anlagevorstellungen unmissverständlich wiedergibt. Darauf weisen die Juristen der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
So erlangen bei Diskrepanzen zwischen mündlichen und schriftlichen Darstellungen zumeist die im Beratungsprotokoll festgehaltenen Aussagen Beweiskraft. Diese Ansicht vertrat das Oberlandesgericht Bamberg in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil (Urteil vom 14. November 2011, AZ: 3 U 162/11). Im Rechtsstreit ging es um den kreditfinanzierten Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung nach einer Anlageberatung durch einen Finanzdienstleister. Der Käufer behauptete, dass ihm der Verkäufer verschwiegen habe, dass unter Berücksichtigung der vom Vermieter zu tragenden Nebenkosten die Einnahmen niedriger seien als die monatliche Kreditrate. In dem vom Käufer unterzeichneten Protokoll war hingegen festgehalten, dass von den Mieteinnahmen noch die Nebenkosten für Verwaltung und Rücklagen abzuziehen sind.
„Anleger sollten vor der Unterzeichnung eines Beratungsprotokolls zunächst kritisch und in aller Ruhe prüfen, ob die dargestellten Sachverhalte den Gesprächsinhalten auch wirklich entsprechen“, empfiehlt Rechtsanwalt Paul H. Assies, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV. Werden Formulierungen nicht verstanden, sollten diese nicht blind unterschrieben werden. Darüber hinaus biete die Prüfung des Protokolls dem Anleger Gelegenheit, sich darüber klar zu werden, ob er das darin beschriebene Finanzgeschäft auch wirklich abschließen wolle. Insbesondere dann, wenn die im Protokoll beschriebenen Risiken gravierender erscheinen als mündlich dargestellt, oder wenn Unklarheiten über die Funktionsweise des Anlageproduktes bestehen bleiben, sollte der Grundsatz gelten: Im Zweifelsfall kein Abschluss. Es empfiehlt sich, im Zweifel einen unabhängigen Anwalt mit der Prüfung des Protokolls zu beauftragen und nicht sofort zu unterschreiben. Die Prüfungskosten sind im Zweifel deutlich geringer als später mögliche Anlageverluste wegen falscher Einstufungen des Risikowillens.
In der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV sind rund 1.000 Anwältinnen und Anwälte zusammengeschlossen, deren Arbeitsschwerpunkt auf diesem Fachgebiet liegt. Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.bankundkapitalmarkt.de finden Ratsuchende den richtigen Experten in ihrer Nähe.
Am Valentinstag denkt man an seine Lieben, die Flut von Grüßen ist immens. Die meisten dieser Grüße kommen nicht mehr handgeschrieben auf der Karte, sondern online via Mail oder über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Und leider sind auch nicht alle wirklich lieb gemeint.
Der Volkswagen-Konzern will die Zahl seiner Standorte weltweit bis 2018 deutlich erhöhen. „Rechnen wir die 31 MAN-Standorte hinzu, sprechen wir nicht mehr über 70 Standorte – sondern gehen bereits deutlich früher als 2018 auf insgesamt 100 Standorte zu“, sagte VW-Produktionsvorstand Michael Macht im Gespräch mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Er fügte hinzu: „In China arbeiten wir an neuen Standortprojekten in Foshan, Yizheng und Ningbo.“ Dazu sollen in der Region Komponentenwerke entstehen. „Wir schauen zudem verstärkt nach Südostasien, vor allem nach Malaysia. Und bekanntlich auch nach Nordamerika, wo wir bereits ein Komponentenwerk in Mexiko aufbauen und ein weiteres Fahrzeugwerk unter Audi-Führung untersuchen“, präzisierte Macht die VW-Pläne. Schrittweise bis 2018 die Produktionskapazität von 10 Millionen Einheiten sicherzustellen, sei eines der strategischen Kernziele in der neuen „Produktionsstrategie 2018“, so Macht.
Der zum VW-Konzern gehörende tschechische Autohersteller Skoda will sich weltweit breiter aufstellen und seine Abhängigkeit vom europäischen Markt reduzieren. Das kündigte Marketingchef Jürgen Stockmann im Interview mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe an: „Heute verkaufen wir 60 Prozent unseres Absatzes in Europa und 40 Prozent außerhalb. Bis 2018 dürfte sich dieses Verhältnis komplett drehen“.
Der Volkswagen Group-Vorstand entscheidet zur Jahresmitte über den neuen Audi-Standort in Nordamerika. „Wir werden die Entscheidung voraussichtlich bis zum Sommer treffen. Danach brauchen wir rund 2,5 Jahre, bis das Werk seine Produktion aufnimmt“, sagt VW Group-Produktionsvorstand im Interview mit der Branchenzeitschrift Automotive News Europe. „Perspektivisch braucht Audi in Nordamerika ein Werk, und Volkswagen könnte ein SUV oberhalb des Tiguan, welches – analog zum US-Passat – exakt auf die Bedürfnisse nordamerikanischer Kunden zugeschnitten ist, gut zu Gesicht stehen“, so Macht. Beide Entscheidungen stünden „in engem Zusammenhang miteinander“.