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19Apr./12

O-Ton: Nicht allein auf’s Blinken verlassen

 Ein Autofahrer muss beim Abbiegen besonders aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines anderen Autos verlassen. Das entschied das Landgericht Arnsberg. In dem Fall näherte sich ein Wagen einer Tankstelle und blinkte, das andere Auto fuhr darauf hin los. Es kam zum Unfall, der erste Wagen fuhr nämlich doch nicht in die Tankstelle – sondern geradeaus weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie müssen ganz besonders aufmerksam sein, wenn Sie in eine Straße einbiegen wollen, also sich in den fließenden Verkehr wieder eingliedern wollen. Auch wenn ein Auto, das im fließenden Verkehr ist, sich nähert und blinkt und Sie glauben, es würde abbiegen – dann dürfen Sie noch nicht anfahren, sondern erst dann, wenn das Auto wirklich die Geschwindigkeit verringert und den Abbiegevorgang einleitet. – Länge 22 sec.

In dem Fall musste der Fahrer des Wagens, der zu zeitig losgefahren war, zwei Drittel des Unfallschadens übernehmen.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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19Apr./12

O-Ton + Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

 Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.

Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.

O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.

Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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19Apr./12

O-Ton + Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

 Wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wer die Schuld trägt, dann entscheiden die Gerichte meist salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen dann den Schaden anteilig tragen. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

Was passiert eigentlich, wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wie es passiert ist? Beispielsweise bei einem Auffahrunfall? Meist entscheiden dann die Gerichte salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen den Schaden anteilig tragen. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Auch Juristen haben eine deutliche Sprache – und müssen nicht immer nur Gesetzestexte zitieren. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eigentlich heißt es bei den Verkehrsrechtlern: Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das heißt, grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass derjenige, der auffährt, nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt hat und deswegen aufgefahren ist, weil er nicht aufgepasst hat. – Länge 16 sec.

O-Ton: SFX

Allerdings: Wie überall gibt es immer wieder Situationen, die von der schönen Faustregel abweichen.

O-Ton: Es gibt natürlich Ausnahmen. Also wenn der vor Ihnen Fahrende dazu beigetragen hat, dass Sie aufgefahren sind und es für Sie nicht vermeidbar war. Wenn er aus für Sie unerklärlichen Gründen bremst oder die Geschwindigkeit drastisch verringert, dann ist es so, dass nicht nur derjenige die Schuld trägt, der auffährt, sondern auch derjenige, der vor Ihnen fährt. – Länge 15 sec.

Und dann kann manchmal in einer Gerichtsverhandlung, so wie kürzlich vor dem Kammergericht Berlin, nicht geklärt werden: Wer hat wann geblinkt, war das Bremsen erkennbar, wer hat nicht aufgepasst?

O-Ton: SFX

Bettina Bachmann empfiehlt daher, auch in der Hektik nach einem Unfall so viel möglich festzuhalten, was vor Gericht als Beweis dienen kann:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Und dann muss vielleicht auch ein Fahrer, der eigentlich keine Schuld hatte, künftig mehr für seine Versicherung bezahlen. Bevor es soweit ist, kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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18Apr./12

Mercedes-Benz erwartet Rekordjahr in USA

 Mercedes-Benz steht in den USA vor einem Rekordjahr. „Für das erste Quartal haben wir 61.000 Zulassungen in den Büchern und den höchsten US-Marktanteil aller Zeiten. Deshalb sind wir guter Dinge, in diesem Jahr sogar unser Allzeit-Hoch von 2007 zu knacken“, sagte Steve Cannon, US-Chef von Mercedes-Benz, der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Er fügte hinzu: „Allein in den vergangenen sechs Monaten ist der Absatz um 24 Prozent gestiegen“. Die USA blieben nach Ansicht des Managers auch auf längere Sicht der wichtigste Markt vor China: „Wenn Mercedes global 2020 die Nummer eins sein will, dann wollen wir dieses Ziel hier in Amerika ein paar Jahre vorher erreichen.“

2011 verkaufte der Premiumhersteller aus Stuttgart insgesamt knapp eine Viertelmillion Autos in den Vereinigten Staaten. In das Werk in Tuscaloosa werden bis 2014 mehr als 2,4 Milliarden Dollar investiert, zugleich entsteht ein Motorenwerk in Decherd (Bundesstaat Tennessee).

18Apr./12

Mercedes-Bank will Einlagen erhöhen

 Die Mercedes-Benz Bank will von der Daimler-Modelloffensive profitieren und muss dazu die bisherigen Einlagen in Höhe von elf Milliarden Euro deutlich ausbauen. „Wir werden zusätzliche Liquidität zur Refinanzierung unseres wachsenden Geschäfts brauchen“, sagte Franz Reiner, Vorstandschef der Mercedes-Bank, im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Mit Blick auf die kommenden neuen Modelle wie die A-Klasse fügte er hinzu: „Hier soll der Absatz bis 2015 auf mindestens 1,6 Millionen Autos weltweit steigen – von heute rund 1,2 Millionen“. Die Mercedes-Bank ist heute zum größten Teil über Spareinlagen auf Tagesgeld- und Festzinskonten sowie über Fonds finanziert. Auch künftig setzt Reiner auf den guten Ruf seines Instituts im Wettbewerb um neue Einlagen: „Die Bank genießt als Marke einen hohen Stellenwert bei den Kunden. Sie wissen, dass ihre Ersparnisse sicher sind.“

Derzeit habe die Bank in Deutschland einen Vertragsbestand von 17 Milliarden Euro, im europäischen Finanzierungsgeschäft belaufe er sich auf über 31 Milliarden Euro. „Ich kann mir vorstellen, dass wir hier mittelfristig auf 40 Milliarden Euro zulegen“, so Reiner mit Blick auf den künftigen Refinanzierungsbedarf.

Obwohl die Daimler-Finanzdienstleistungsparte für dieses Jahr einen leicht rückläufigen Gewinn in Aussicht gestellt hat, ist der Manager zuversichtlich: „Wir bei der Mercedes-Benz-Bank als deutsches Tochterunternehmen werden uns anstrengen, dass wir unser Rekordergebnis aus 2011 im laufenden Jahr übertreffen.“ Die Bank ist der größte Gewinnbringer bei den Financial Services. In der Sparte ist das weltweite Fahrzeug- und Händlerfinanzierungsgeschäft gebündelt. Sie hat 2011 einen Gewinn vor Zinsen und Steuern von 1,3 Milliarden Euro ausgewiesen. Der Gewinn der Bank wird nicht publiziert.