Wird ein Unfallfahrzeug repariert, muss es regelmäßig auch lackiert werden. Da die wenigsten Markenwerkstätten über eine eigene Lackiererei verfügen, müssen die Fahrzeuge dorthin gebracht werden. Diese so genannten Verbringungskosten muss der Unfallverursacher übernehmen – und oft will das die Versicherung nicht. Weiter
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O-Ton + Magazin: Nachweis eines vorgetäuschten Unfalls
Wenn die Versicherung meint, es läge ein fingierter Unfall vor, muss sie dies auch beweisen. Der Beweis setzt allerdings keine mathematisch lückenlose Gewissheit voraus. Es reichen eine Häufung von Anzeichen, die auf eine Unfallmanipulation hindeuten. Weiter
O-Ton + Magazin: Bei Unfallflucht riskiert man seinen Kaskoschutz
Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss an der Unfallstelle warten. Das gilt auch dann, wenn er nur die Leitplanke beschädigt hat. Andernfalls verliert man seinen Kaskoversicherungsschutz, so das Oberlandesgericht Koblenz. Weiter
O-Ton: Trotz Totalschaden Abrechnung auf 130 Prozent-Basis
Unfallopfer können ihre Autos auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten um 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen. Voraussetzung ist, dass man den Wagen vollständig reparieren lässt und das Fahrzeug weiter nutzen möchte. Weiter
O-Ton: Versicherungen tricksen immer mal bei den Verbringungskosten
Als Verbringungskosten bezeichnen Juristen die Kosten, die entstehen, wenn man seinen kaputten Wagen nach einem Unfall in die Werkstatt bringt oder bringen lässt. Zum Schadenersatz gehören nun mal auch die Kosten für den Transport zur Reparatur. Weiter