Unfallopfer, die nicht schuld an dem Crash waren, müssen nicht zwangsläufig eine billigere Werkstatt für die Reparatur ihres Autos akzeptieren. Zwar suchen Versicherungen meist nach einer günstigen Lösung. Allerdings gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen, die den geschädigten Autofahrern Recht gaben. Weiter
Tag Archives: Urteil
O-Ton: Auch getarnte Fahrzeuge dürfen Sonderrechte nutzen – müssen aber sorgsam sein
Auch getarnte Fahrzeuge können Sonderrechte in Anspruch nehmen, das heißt, Verkehrsregeln überschreiten. Aber sie müssen besonders aufpassen, da sie weder Blaulicht noch Martinshorn nutzen. So entschied das Landgericht Bonn in dem Fall, in dem ein Auto der GSG9 beim Überholen einen normalen Wagen berührt hatte. Weiter
O-Ton: Sperrmüll nicht zu früh an die Straße stellen
Wer seinen Sperrmüll vor dem vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereit stellt, trägt die Verantwortung. Und – er muss, falls durch den Müll etwas beschädigt wird – unter Umständen Schadensersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Neustadt am Rübenberg. Weiter
O-Ton: Fall einer Tagesmutter vor dem BGH
Der Bundesgerichtshof entscheidet am 13. Juli über einen kniffligen Fall: Eine Frau betreut Kinder im Alter bis zu drei Jahren als Tagesmutter in ihrer Mietwohnung. Die Mieter in dem Haus sind dagegen und beklagen neben dem Lärm mehr Müll durch Windeln und mehr Besucher in dem Haus. Weiter
O-Ton: In Sportwettbüros kann Rauchen verboten sein
In Sportwettbüros muss das Rauchen verboten werden, wenn die Kunden zugleich an Tischen Getränke verzehren können. Stellt der Betreiber Aschenbecher auf und lässt das Rauchen zu, muss er mit einer Geldbuße rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: In einem Sportwettbüro darf eigentlich grundsätzlich geraucht werden. Werden aber Getränkeautomaten und ähnliches aufgestellt, dann gilt das als Gaststättenbenutzung und deshalb muss dann auch der Betreiber dafür sorgen, dass nicht geraucht wird. Stellt er Aschenbecher auf, hält er die Gäste nicht dazu an, das Rauchen zu unterlassen – muss er mit einer Geldbuße rechnen. – Länge 20 sec.
Insgesamt 100 Euro wurden fällig. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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