Holt ein Unfallgeschädigter ein Sachverständigen-Gutachten ein, so muss der Unfallverursacher ihm die Kosten hierfür ersetzen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung eines Sachverständigen Vergleichsangebote einzuholen oder gar „Marktforschung“ hinsichtlich eines günstigen Sachverständigen zu betreiben.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Dann gibt es häufig den Einwand, der Geschädigte habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Er hätte sich vorher, bevor er den Sachverständigen beauftragt, im Sinne einer Marktforschung erkundigen müssen. Aber da ist die Rechtsprechung sehr konsequent, wie auch das Amtsgericht Halle entschieden hat. Die sagen: Man darf keine übermäßigen Anforderungen an den Geschädigten stellen. Der muss keine Marktforschung anstellen, bevor er einen Sachverständigen beauftragt. Wenn ein Sachverständiger nach einer Honorartabelle abrechnet, dann kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dieses Honorar angemessen ist. – Länge 30 sec.
Schnelle Hilfe beim Unfall und beispielsweise auch einen Unfallschadenbogen findet man unter übrigens unter schadenfix.de.
Magazin: Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten
Holt ein Unfallgeschädigter ein Sachverständigen-Gutachten ein, so muss der Unfallverursacher ihm die Kosten hierfür ersetzen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung eines Sachverständigen Vergleichsangebote einzuholen oder gar „Marktforschung“ hinsichtlich eines günstigen Sachverständigen zu betreiben. Hier ist der ganze Fall.
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Ein Autounfall ist immer eine ärgerliche Sache.
O-Ton: SFX
Meist dauert es noch lange, bis alle Schäden reguliert sind. Beispielsweise wird nach dem Unfall auch darüber gestritten, wer welche Kosten zu tragen hat. Ist die Schuldfrage eindeutig, kann es leichter sein, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Wenn der Unfallgegner alleine den Unfall verschuldet hat, dann muss er sehr viele Kosten übernehmen – den kompletten Schaden ja regulieren und dazu gehören auch die Anwaltskosten und die Sachverständigenkosten. – Länge 13 sec.
Gerade darum gibt es häufig Streit, wenn die Rechnung des Sachverständigen vorliegt – was ist teuer? Was ist üblich? Meist ist es die gegnerische Versicherung, die hier die Kosten drücken möchte.
O-Ton: Dann gibt es häufig den Einwand, der Geschädigte habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Er hätte sich vorher, bevor er den Sachverständigen beauftragt, im Sinne einer Marktforschung erkundigen müssen. Aber da ist die Rechtsprechung sehr konsequent, wie auch das Amtsgericht Halle entschieden hat. Die sagen: Man darf keine übermäßigen Anforderungen an den Geschädigten stellen. Der muss keine Marktforschung anstellen, bevor er einen Sachverständigen beauftragt. Wenn ein Sachverständiger nach einer Honorartabelle abrechnet, dann kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dieses Honorar angemessen ist. – Länge 30 sec.
O-Ton: SFX
Es gibt zwar Ausnahmen, betont Bettina Bachmann. Aber die waren hier nicht gegeben:
O-Ton: Nur dann, wenn es sich dem Geschädigten hätte aufdrängen müssen, dass der Sachverständige maßlos übertriebene Preise fordert, dann darf er diesen Sachverständigen nicht beauftragen, aber das ist wohl in den seltensten Fällen gegeben. – Länge 18 sec.
Schnelle Hilfe beim Unfall und beispielsweise auch einen Unfallschadenbogen findet man unter übrigens unter schadenfix.de.
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Ein Haustechniker, der seine Freunde zu einem nächtlichen Besuch im Hallenbad einlässt, muss bei Verletzungen der Besucher keinen Schadensersatz leisten. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. In dem Fall hatte sich einer der Besucher beim Kopfsprung ins Nichtschwimmerbecken erheblich verletzt.
Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war, weil er Vorfahrt hatte. So entschied das Oberlandesgericht München.
Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer anderen bei einem Unfall hilft und dadurch selbst verletzt wird oder einen Schaden erleidet, hat einen Ersatzanspruch gegen die Unfallverursacher. Dies gilt auch dann, wenn er falsch reagiert und die Sachlage objektiv falsch eingeschätzt hat, entschied der Bundesgerichtshof am 5. Oktober 2010 (AZ: VI ZR 286/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Wer anderen bei einem Unfall hilft und dadurch selbst verletzt wird oder einen Schaden erleidet, hat einen Ersatzanspruch gegen die Unfallverursacher. Dies gilt auch dann, wenn er falsch reagiert und die Sachlage objektiv falsch eingeschätzt hat, entschied der Bundesgerichtshof.