Tag Archives: Schaden

19März/12

O-Ton + Magazin: Schaden in Waschanlage

 Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wer haftet dann? Nicht einmal Gutachter können immer eine schlüssige antwort geben.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, konnte auch aufgrund des Sachverständigengutachtens nicht geklärt werden, worauf der Schaden zurück zu führen ist. Also, ob die Frau sich falsch verhalten und gebremst hat, was man ja nicht darf, wenn das Auto gezogen wird. Oder ob es ein Versagen der Waschanlage war. Grundsätzlich ist es so, wenn Sie Ihr Auto in eine Waschstraße fahren und aus dem Auto aussteigen und nicht kontrollieren können, was darin geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass es ein Verschulden des Anlagenbetreibers ist, wenn das Auto beschädigt worden ist. Weil Sie ja gar nicht mit vor Ort waren und gar nicht haben einwirken können auf Ihr Auto. – Länge 31 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Schaden in Waschanlage

Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wenn es eine Anlage mit Schlepptrossenbetrieb ist – dann wird es kompliziert. Klingt schwierig? Ist es auch! Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Jetzt wird sich der geneigte Waschstraßenlaie fragen: „Was ist bitte Schlepptrossenbetrieb“? Das ist zwar nicht unbedingt juristisches Fachwissen, aber Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins kann dennoch für Aufklärung sorgen:

O-Ton: Das heißt, dass Sie selber im Wagen sitzen bleiben und das Auto durch die Waschanlage gezogen wird. Und es kam zu einer Kollision mit dem Trocknungsgebläse, wodurch das Fahrzeug beschädigt wurde. – Länge 11 sec

Und wo ein Schaden ist, da ist auch Ärger – beide Seiten trafen sich vor Gericht. Nur: Wer ist schuld an dem Schaden?

O-Ton: SFX

Es war einer dieser Fälle, bei dem auch Justizia nur mit den Schultern zucken konnte:

O-Ton: In dem Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, konnte auch aufgrund des Sachverständigengutachtens nicht geklärt werden, worauf der Schaden zurück zu führen ist. Also, ob die Frau sich falsch verhalten und gebremst hat, was man ja nicht darf, wenn das Auto gezogen wird. Oder ob es ein Versagen der Waschanlage war. – Länge 18 sec.

Ein Urteil, das sich buchstäblich gewaschen hatte.

O-Ton: SFX

Anders – so die Richter – sei die Beweissituation in Fällen, in denen der Benutzer sein Fahrzeug in der Waschanlage abstelle und der Waschvorgang automatisch ablaufe. Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, wenn Sie Ihr Auto in eine Waschstraße fahren und aus dem Auto aussteigen und nicht kontrollieren können, was darin geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass es ein Verschulden des Anlagenbetreibers ist, wenn das Auto beschädigt worden ist. Weil Sie ja gar nicht mit vor Ort waren und gar nicht haben einwirken können auf Ihr Auto. – Länge 15 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de.

Absage

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20Dez./11

O-Ton: Wer muss Schaden für abgedriftete Silvesterraketen zahlen?

 Driftet eine abgeschossene Silvesterrakete ab und steckt ein Gebäude in Brand, haftet der Hobbyfeuerwerker nicht unbedingt. So entschied der Bundesgesetzhof. In dem Fall hatte ein Mann eine Rakete von seinem Grundstück so unglücklich abgeschossen, dass dadurch auf dem Nachbargrundstück eine Scheune abbrannte – mit 420.000 Euro Schaden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Der Mann musste nicht zahlen, weil sich hier nicht ein spezifische Gefahr aus dem Nutzen seines Grundstücks ergeben hat. Also: Er hat eine Feuerwerksrakete ja nicht wegen der Nutzung des Grundstücks gestartet, sondern weil es ein Brauch ist. Ein volkstümlicher Brauch ist es, um das Neujahr herum Raketen abzuschießen. Das ist also keine konkrete Grundstücksnutzung, sondern etwas ganz Normales, was jeder macht. Und deshalb musste er hier nicht haften aufgrund seines Grundstücks. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

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24Mai/11

Nach Jahren noch den Schadensfreiheitsrabatt retten

 Berlin (DAV). Bei einem kleinen, durch einen Verkehrsunfall verursachten, Schaden weisen die Versicherer ihre Kunden oft auf die Möglichkeit hin, dass sie ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten können, wenn der Schaden selber bezahlt wird. Durch ein Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (AZ: IV ZR 279/08) haben nun, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet, viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadensfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten.

Eigentlich ging es in dem Verfahren um einen Streit zwischen zwei Versicherungsunternehmen. Der Fahrer eines Gespanns, bestehend aus einer bei dem einen Versicherer versicherten Zugmaschine und einem bei einem anderen Versicherer versicherten Anhängers, verursachte einen Unfall. Der Versicherer der Zugmaschine zahlte an die Geschädigten Schadensersatz und verlangte von dem Versicherer des Anhängers die Erstattung der Hälfte seiner Aufwendungen. Diesem Begehren hat der BGH entsprochen. Aus diesem Grunde prüfen nun viele Versicherer, ob sie in der Vergangenheit Schäden reguliert haben, bei denen ein Anhänger beteiligt war. Das hat erhebliche Auswirkungen für die Versicherungsnehmer, denn wenn ein Versicherer die Hälfte seiner Aufwendungen von dem Versicherer des Anhängers erstattet erhält, kann es sich für den Versicherungsnehmer doch wieder lohnen, die zweite Hälfte dieser Aufwendungen zu zahlen, um so seinen ursprünglichen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten. Seine wegen der Zurückstufung für die Vergangenheit zu viel gezahlten Prämien bekommt er dann erstattet.

Für die Versicherungswirtschaft hat das weitreichende Konsequenzen, denn die Versicherer sind dazu verpflichtet, ihre Kunden auf diese Möglichkeit des Erhaltes des Schadensfreiheitsrabattes hinzuweisen. Die Versicherer können sich also nicht darauf beschränken, nur nach den großen Schäden zu suchen, sie müssen vielmehr alle Schäden auf die Möglichkeit eines Anhängerregresses hin überprüfen, um so ihren Kunden die Gelegenheit zu eröffnen, ihren alten Schadensfreiheitsrabatt nachträglich noch zu retten.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

29Apr./11

O-Ton: Wer haftet bei Versicherungsschäden durch Krawalle?

 In mehreren deutschen Städten werden zum 1. Mai Krawalle befürchtet. Neben den Sicherheitskräften kommt auch auf die Versicherer viel Arbeit zu. Wer haftet beispielsweise, wenn mein Auto beschädigt wird? In welchem Fall greift die Teilkasko, wann die Vollkasko? Antworten dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:

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O-Ton

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14März/11

O-Ton + Magazin: Abstand halten – auch am Rolltor

Abstand im Straßenverkehr ist gelegentlich auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig. In dem Fall war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an ein Rolltor herangefahren. Dadurch wurde sein Wagen beschädigt – 3.200 Euro kostete ihn die Ausfahrt aus der Tiefgarage eines Fitnessstudios. Auf dem Schaden bleibt er aber sitzen, wie das Amtsgericht München entschied.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall musste der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommen, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Man weiß als vernünftiger Mensch, dass ich nicht so nah an ein Rolltor auffahren darf, dass dann in dem Moment, wenn es sich öffnet, mein Auto beschädigt wird. Es war auch hier so, dass die Besitzer des Fitnessstudios darauf hingewiesen hatten, dass das Tor sich mit einer Zeitverzögerung öffnet und nicht dann, wenn man auf der Induktionsschleife steht. -Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Abstand halten – auch am Rolltor

Jeder Autofahrer weiß, dass es wichtig ist, Abstand zum Vordermann zu halten. Gelegentlich kann dies aber auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig sein, wie ein Fall aus München zeigt. Dort war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an ein Rolltor herangefahren, wodurch sein Auto beschädigt wurde. Auf dem Schaden bleibt er sitzen, wie das Amtsgericht München entschied. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Unfälle in Tiefgaragen oder Parkhäusern sind gar nicht so selten, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ja, erstens gibt es Auffahrunfälle, wenn der Vordermann nicht schnell genug aus der Garage herausfährt, wenn der andere schon drängt. Oder wenn der Vordermann noch mal zurückrollt, weil er gerade den Parkschein eincheckt, aber nicht mehr auf der Bremse steht. Da passiert einiges. – Länge 14 sec.

Und solch ein ähnlicher Unfall passierte auch einem Autofahrer, der nach dem Fitnessstudio mit seinem Geschäftswagen schnell aus der Tiefgarage des Studios raus wollte. Vor dem Rolltor kam es zum Dilemma:

O-Ton: Der war sehr ungeduldig, er hat nicht auf der Induktionsschleife abgewartet, bis sich das Tor nach oben bewegt hat, sondern ist so nah aufgefahren. Sein Auto wurde dann durch die Abschlusskante, die ja diese Rolltore haben, beschädigt. – Länge 14 sec.

Der Schaden: 3.200 Euro!

O-Ton: SFX

Diese Summe wollte der Mann von den Betreibern des Fitnessstudios ersetzt haben. Allerdings: Damit konnte er sich nicht durchsetzen. Bettina Bachmann:

O-Ton: In dem Fall musste der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommen, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Man weiß als vernünftiger Mensch, dass ich nicht so nah an ein Rolltor auffahren darf, dass dann in dem Moment, wenn es sich öffnet, mein Auto beschädigt wird. Es war auch hier so, dass die Besitzer des Fitnessstudios darauf hingewiesen hatten, dass das Tor sich mit einer Zeitverzögerung öffnet und nicht dann, wenn man auf der Induktionsschleife steht. -Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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