Seit kurzem gibt es in Deutschland auch Fernbusverbindungen, die von verschiedenen Unternehmen angeboten werden. Und die Reisenden haben dabei auch bestimmte Rechte, beispielsweise bei Verspätungen. Weiter
Tag Archives: Reise
O-Ton + Kollegengespräch: Reisestornierung bei Schwangerschaft möglich
Eine Schwangerschaft ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung – und damit auch kein Grund für die Stornierung einer Reise. Allerdings: Wenn wegen Komplikationen die behandelnde Ärztin von der Reise abrät, dann muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen, entschied das Amtsgericht München. Weiter
O-Ton-Paket: Streik bei der Lufthansa – welche Rechte habe ich?
Bei der Lufthansa droht ein Arbeitskampf, für die Passagiere geht es jetzt in erster Linie darum, dass sie ihre Ziele erreichen. Angekündigt sind Streiks auf den Fernstrecken, weil das Unternehmen dort nach Angaben der Gewerkschaft offenbar mehr verdient als auf kürzeren Strecken. Was tun, wenn man betroffen ist? Weiter
O-Ton + Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden
Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Meinung der Richter:
O-Ton:
Der Tipp vom Anwalt: Mängel mit Fotos und Videos genau dokumentieren, Mitreisende als Zeugen bitten. Und auch den Veranstalter schon während des Urlaubs darauf hinweisen, damit er die Mängel beheben kann. All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden
Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Eine dreiköpfige Familie flog für acht Tage nach Ägypten. Für Hotel, Verpflegung und die Flüge bezahlten sie 808 Euro.
O-Ton: SFX
Allerdings: Nach ihrer Rückkehr reklamierten sie die Reise – es war laut, die Hygiene eine Katastrophe, das Unterhaltungsprogramm dürftig und obendrein waren die Koffer zwei Wochen lang verschwunden. Summa summarum wollten die drei rund 600 Euro vom Reisepreis zurück und 700 Euro Schadensersatz.
O-Ton: SFX
Vor Gericht kamen sie mit dieser Forderung nicht durch, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton:
Das Verfahren endete mit einem Vergleich – die Reisenden bekamen 150 Euro und mussten von den Kosten des Rechtsstreits 89 Prozent übernehmen. Aber: Wie dokumentiert man denn Mängel genau? Der Tipp vom Anwalt:
O-Ton:
Welche Rolle spielen Zeugen? Swen Walentowski:
O-Ton:
Und schließlich: Was ist noch zu beachten?
O-Ton:
All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den Experten für den Rechtsstreit, nicht nur, wenn es um entgangene Urlaubsfreuden geht.
Absage.
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
O-Ton + Magazin: Missverständliche Angaben können Reisemangel sein
Missverständliche Formulierungen können Reisende ganz schön durcheinander bringen und nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth auch einen Reisemangel darstellen. Damit bekam ein Urlauber Recht, der durch widersprüchliche Angaben seinen Flug verpasst und darum sein Geld zurück gefordert hatte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das Risiko missverständlicher Formulierungen in den Reiseunterlagen trägt allein der Reiseveranstalter und stellt also einen Mangel dar, wenn die nicht ordnungsgemäß sind. Wenn man beispielsweise unterschiedliche Zeiten hat, so etwas kann ja vorkommen. Es ist – nach Ansicht dieses Landgerichts – nicht zumutbar für den Verbraucher, hier alles zu vergleichen. Er ist einem Missverständnis aufgesessen, das Missverständnis hat der Reiseunternehmer zu verantworten. Er hätte klar reinschreiben müssen: Nicht 3.3., 20.30 Uhr, sondern 2.3., 20.30 Uhr, damit Du am 3.3. um 4 Uhr morgens noch Deinen Flieger kriegst. – Länge 36 sec.
Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Missverständliche Angaben können Reisemangel sein
Missverständliche Formulierungen können Reisende ganz schön durcheinander bringen. Eine wichtige Entscheidung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zum Schutz der Reisenden getroffen. Demnach können solche missverständliche Formulierungen in Reiseunterlagen einen Reisemangel darstellen. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Es sollte eine schöne Woche auf Madeira werden, dachte sich der Mann und ging frohen Mutes ins Reisebüro. Genauso gut gelaunt verließ er es wieder – mit einer Buchung. Doch in den Reiseunterlagen steckte der berühmte Detailteufel:
O-Ton: Weil die Angaben zu dem Abreisezeitpunkt in den Reiseunterlagen unterschiedlich angegeben waren und er hat sie falsch interpretiert. – Länge 8 sec.
… sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft . Denn: Es sollte einen Bus zum Flughafen geben – doch: Wann der Bus genau abfährt, das eben war sehr missverständlich formuliert. Der Abflug war in aller Herrgottsfrühe geplant.
O-Ton: SFX
Inklusive aller Zeiten für die Fahrt und das Einchecken ging der Trip daher schon einen Tag eher los, nur das war in den Unterlagen nicht so eindeutig vermerkt. Also fehlte unser Urlauber bei der Abfahrt.
O-Ton: Als der Busfahrer da so stand und der Reisende kam nicht, hat der Busfahrer den Reisenden noch angerufen und gesagt: Wo steckst denn Du? Da hat der gesagt: Hör mal, ich geh gerade ins Bett und ich habe meine Sachen nicht gepackt. – Länge 10 sec.
Der Bus fuhr also ohne unseren Urlauber, auch der Flieger hob ohne ihn ab. Allerdings wollte der Mann sein Geld zurück – Begründung: Wenn die Abreise nicht eindeutig angegeben sei, gehe das schließlich nicht auf sein Konto.
O-Ton: SFX
Das Amtsgericht meinte dann aber in erster Instanz „selber Schuld“. Und wies die Klage auf Rückzahlung des Reisepreises zurück. Er klagte weiter – und bekam vor dem Landgericht Recht. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:
O-Ton: Er ist einem Missverständnis aufgesessen, das Missverständnis hat der Reiseunternehmer zu verantworten. Er hätte klar reinschreiben müssen: Nicht 3.3., 20.30 Uhr, sondern 2.3., 20.30 Uhr, damit Du am 3.3. um 4 Uhr morgens noch Deinen Flieger kriegst. – Länge 15 sec.
Und darum konnte der Mann den gezahlten Reisepreis ohne Abzug von Stornogebühren zurückverlangen. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.
Absage.
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.