Ein Pedelec-Fahrer haftet allein für einen Unfall, wenn er den Radweg nicht benutzt. Denn damit verstößt er gegen die Nutzungspflicht, entschied das Landgericht Nürnberg. Der Mann war mit einem Fußgänger kollidiert. Nach Ansicht der Richter wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Weiter
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O-Ton: Pedelec-Fahrer haften bei Unfällen
Wenn Gerichte über Unfälle im Straßenverkehr zu entscheiden haben, urteilen sie unter anderem nach der sogenannten Betriebsgefahr. Das heißt: Der Schwächere kann im Vorteil sein. So geht von einem Auto eine höhere Betriebsgefahr aus als von einem Pedelec. Weiter