Tag Archives: O-Ton

01März/12

Kollegengespräch: Trends zur Cebit

 Sie ist nach wie vor die größte Computermesse der Welt – die Cebit in Hannover. Vieles hat sich in den letzten Jahren gewandelt: Die Bildschirme sind schlanker und größer geworden, die Computer dagegen kleiner, leistungsfähiger und vor allem mobiler. Und das Thema Sicherheit ist in all den Jahren immer wichtiger geworden. Darum spielt es in diesem Jahr auch wieder eine bedeutende Rolle. Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was sind die dominierenden Security-Themen in diesem Jahr?
2. Welche Rolle spielt der Schutz der persönlichen Daten?
3. In letzter Zeit gab es auch Meldungen, wonach Firmenrechner gezielt ausspioniert wurden – über einzelne Mitarbeiter. Wie funktioniert das?

Mehr zu diesen Themen natürlich auf der Cebit – oder auch unter kaspersky.de.

Kollegengespräch zum Download

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01März/12

Kollegengespräch: Gefahren für Handys

 In Barcelona wurden gerade die neuesten Trends bei Handys vorgestellt – schneller, höher und weiter. Allerdings: Mit der Entwicklung der Mobiltelefone zu digitalen Alleskönnern werden die Handys – wie Computer auch – verstärkt angegriffen. Nach einer Untersuchung ist Android das Betriebssystem, das am häufigsten attackiert wird.
Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet auf folgende Fragen:

1. Ist Android damit per sé unsicher und man sollte die Finger davon lassen?
2. Welche Faktoren sind das?
3. Darum lautet ja der Tipp, Apps nur aus sicheren Quellen zu laden. Welche Tipps gibt es noch?

Danke Christian Funk.
Mehr dazu unter kaspersky.de.

Kollegengespräch zum Download

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17Feb./12

O-Ton + Magazin: Benzindieb muss Tankstelle Detektivkosten erstatten

 Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Im Fall, den der Bundesgerichtshof letztlich entschied, ging es um Benzin für 10,01 Euro, das ein Autofahrer nicht bezahlt hatte.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht m DAV:

O-Ton: Die Tankstellenbesitzerin hat sich daraufhin das Kennzeichen notiert, eine Detektei beauftragt und auch einen Anwalt, um den Benzindieb zu ermitteln. Das gelang auch. Und sie bekam nicht nur die Benzinkosten ersetzt, sondern auch die Kosten der Detektei – das war ein Dreizehnfaches der Kosten des Benzins, nämlich 137 Euro. Sowie eine Auslagenpauschale und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Tankstellenbetreiber hat Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten durch Benzindieb

Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Manche Dinge sind so, dass man das Gefühl hat, sie sind der Phantasie eines Serienautors entsprungen. Aber: Das Leben schreibt noch viel skurrilere Fälle. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht m DAV:

O-Ton: Ein Autofahrer tankte an einer Autobahn für 10,01 Euro. Er ging an die Kasse und bezahlte lediglich einen Schokoriegel, den er auch noch gekauft hatte, und zwei Vignetten. Insgesamt waren das 25,30 Euro. – Länge 12 sec.

Das Benzin aber blieb unbezahlt!

O-Ton: SFX

Das wollte die Tankstellenbesitzerin natürlich nicht hinnehmen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Tankstellenbesitzerin hat sich daraufhin das Kennzeichen notiert, eine Detektei beauftragt und auch einen Anwalt, um den Benzindieb zu ermitteln. Das gelang auch. Und sie bekam nicht nur die Benzinkosten ersetzt, sondern auch die Kosten der Detektei – das war ein Dreizehnfaches der Kosten des Benzins, nämlich 137 Euro. Sowie eine Auslagenpauschale und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 25 sec.

Allerdings ging der Streit um diese Kosten bis zum Bundesgerichtshof. Aber die Karlsruher Richter stellten dann klar: Ja, dieser Anspruch besteht auch dann, wenn nur eine geringe Menge Kraftstoff gestohlen wurde. Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Magazinbeitrag zum Download

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14Feb./12

Kollegengespräch: Gefahren am Valentinstag

 Am Valentinstag denkt man an seine Lieben, die Flut von Grüßen ist immens. Die meisten dieser Grüße kommen nicht mehr handgeschrieben auf der Karte, sondern online via Mail oder über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Und leider sind auch nicht alle wirklich lieb gemeint.
Christian Funk ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab.

Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie ist denn der Trend zum Valentinstag 2012 – die übliche Flut von verseuchten Grußkartenanhängen?

2. Aber die Cyberkriminellen haben die Hände noch lange nicht in den Schoß gelegt?

3. Effizienter machen – was heißt das genau?

Abschließend noch ein genereller Tipp: Damit man sich keine Schadsoftware einfängt, sollten Betriebssystem, Antivirussoftware und Browser immer auf dem aktuellsten Stand sein. Alle Infos dazu kann man unter www.kaspersky.de nachlesen.

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06Feb./12

O-Ton + Magazin: Wenn die Ware einen Makel hat

 Der Käufer einer Ware mit einem Mangel muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. In dem Fall hatte ein Mann ein Küche mit defekter Tür gekauft. Vom Kaufpreis behielt er rund 20 Prozent zurück – das Möbelhaus wollte die Tür reparieren. Allerdings verweigerte dies der Mann – ein Jahr lang. Darum wollte das Möbelhaus das ausstehende Geld – und bekam vor dem Amtsgericht München Recht.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn ich einen Mangel habe, muss ich zunächst einmal dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Lässt sich dieser Mangel nicht beseitigen, dann mindere ich den Kaufpreis. Oder aber ich sage: Ich will das jetzt auch gar nicht mehr – wer will schon etwas, was kaputt ist – dann mache ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das wird so gemacht: Du gibst mir das Geld zurück und ich gebe Dir die Küche, das Auto, den Fernseher oder sonst etwas zurück. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Wenn die Ware einen Makel hat

Der Käufer einer Ware mit einem Mangel muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen, entschied das Amtsgericht München. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Ein Mann hatte eine neue Küche gekauft – allerdings klemmte eine Tür.

O-Ton: SFX

Darum behielt er vom Gesamtkaufpreis in Höhe von knapp 3000 Euro 671 zurück. Das Einrichtungshaus war bereit, die Tür zu reparieren. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Jahr lang hat das Einrichtungshaus versucht, mit ihm einen Termin zu vereinbaren. Weil sie gesagt haben: Mensch, Du armer Kerl, Du hast eine klemmende Tür. Wir reparieren die, wir bessern also nach. – Länge 10 sec.

Allerdings: Unser Kunde sagte sämtliche Termine ab und meldete sich auch nicht mehr. Daraufhin verlangte das Möbelhaus die Zahlung des Restkaufpreises. Der Käufer verweigerte dies.

O-Ton: Man kann zunächst mindern. Oder man kann auch einen Betrag zurückbehalten. Aber grundsätzlich muss ich natürlich bei einer Kaufsache, wenn ich etwas kaufe, dem Verkäufer die Möglichkeit geben, nachzubessern. D.h. in dem konkreten Fall auch die Tür reparieren zu lassen. – Länge 17 sec.

Das Möbelhaus klagte – mit Erfolg. Indem der Käufer die Nachbesserungstermine nicht eingehalten habe, habe er sich selbst nicht vertragstreu verhalten. Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn ich einen Mangel habe, muss ich zunächst einmal dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Lässt sich dieser Mangel nicht beseitigen, dann mindere ich den Kaufpreis. Oder aber ich sage: Ich will das jetzt auch gar nicht mehr – wer will schon etwas, was kaputt ist – dann mache ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das wird so gemacht: Du gibst mir das Geld zurück und ich gebe Dir die Küche, das Auto, den Fernseher oder sonst etwas zurück. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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