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25Feb./26

O-Ton: Risiko bei der Kosmetik – wer muss wann wie vor der Behandlung aufklären?

Wann muss bei einer Schönheitsbehandlung wie Permanent Make-up über die Risiken aufgeklärt werden? Kurz vor dem Eingriff oder länger vorher? Das Amtsgericht München hat jetzt die Verbraucherrechte gestärkt und entschieden: Eine Kundin darf den Behandlungsvertrag lösen und die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung verlangen. Die notwendige Risikoaufklärung erfolgte erst unmittelbar vor Behandlungsbeginn und nicht bereits vor Vertragsschluss. Weiter