Wenn bei einem Unfall die persönlichen Gegenstände eines Lkw-Fahrers beschädigt werden, muss die Haftpflichtversicherung des Halters den Schaden bezahlen. In dem Fall, den das Landgericht Dessau-Roßlau entschied, waren bei einem Unfall DVD-Player, Lederjacke und Handtücher des Fahrers verbrannt. Weiter
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O-Ton: Beschädigung der Hebebühne beim Reifenwechsel
Fährt ein Autofahrer bei einem Reifenwechsel eine Hebebühne herunter und beschädigt sie, haftet nicht die Kfz-Versicherung, sondern die private Haftpflichtversicherung. Kfz-Versicherungen beinhalten meist eine sogenannte „Benzin-Klausel“. Weiter
O-Ton + Magazin: Auch bei der Suche nach dem stillen Örtchen ist Raserei verboten
Das Amtsgericht Lüdinghausen musste jüngst die Frage klären: Darf man auf der Suche nach dem stillen Örtchen rasen? Ein Berufskraftfahrer mit Darmbeschwerden war außerorts mit 132 geblitzt worden – erlaubt waren auf der Strecke 70. Weiter
O-Ton: Höhe nicht beachtet – 50 Prozent des Schadens muss Fahrer selbst tragen
Wer einen Mietwagen fährt und einen entsprechenden Versicherungsschutz abschließt, muss bei Unfällen kaum haften. Begeht der Fahrer aber einen groben Verkehrsverstoß, kann er zur Kasse gebeten werden. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Landgerichts Hagen. Weiter
O-Ton: Bei Werkstattbrand werden keine Lohn- und Leasingkosten für abgestellten LKW ersetzt
Wenn bei einem Werkstattbrand ein Lkw beschädigt wird, muss Schadensersatz geleistet werden. Allerdings steht dem Eigentümer des Fahrzeugs während der Reparatur kein Ersatz der Lohn- oder Leasingkosten des Lkw zu. Weiter