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25Feb./25

O-Ton: „Reiseroulette“ und „Fortuna-Reisen“ – was sie wirklich bedeuten?

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Veranstalter bei „Fortuna-Reisen“ bei der Buchung nicht schon detaillierte Angaben zu Hotel und Flugzeiten machen müssen. Es reicht aus, wenn diese Informationen 8 bis 10 Tage vor Reiseantritt zusammen mit den Reiseunterlagen verschickt werden. Weiter