Wer seinen Führerschein im Ausland macht, muss auch dort wohnen. Eine deutsche Behörde hat mit Recht eine in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis nicht anerkannt, da die Frau zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs nicht in der Tschechischen Republik wohnte. Mit dieser Entscheidung setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in die deutsche Rechtsprechung um.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Wenn Sie nicht in Tschechien gelebt haben, als Sie den Führerschein gemacht haben, dann kann die deutsche Behörde den Führerschein nicht anerkennen. Und das ist auch für die Fälle möglich, in denen sie das erste Mal einen Führerschein in Tschechien erwerben und nicht nur für die Fälle, in denen Sie in Deutschland gar keine Chance mehr hatten, einen Führerschein nochmals zu machen. Weil er Ihnen wegen Trunkenheit im Verkehr aberkannt worden ist und das hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt und daraufhin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung getroffen, dass dieser Führerschein nicht anerkannt werden muss. – Länge 30 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsanwaelte.de.
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Das Internet hat viel Nützliches für uns – aber die alte Weisheit, nicht allem blind zu vertrauen, gilt auch bei den angebotenen Vertragsformularen. So war in einem Formular ein Gewährleistungsausschluss bei einem privaten Autoverkauf vermerkt, der vor Gericht keinen Bestand hatte.
Eine kostenpflichtige zusätzliche Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig – entschied der BGH.
Saarbrücken/Berlin (DAV). Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 8. Februar 2011 (AZ: 4 U 200/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
München/Berlin (DAV). Geraten zwei Hunde in Streit und wird eine Besitzerin gebissen, muss sie sich die Gefahr, die von ihrem Hund ausging, zurechnen lassen. Dies ist bei einer Berechnung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen, entschied das Amtsgericht München am 1. April 2011 (AZ: 261 C 32374/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.