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17Nov./24

O-Ton + Kollegengespräch: „Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur durchschnittlich

Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock. Weiter