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23Aug./12

O-Ton: Fern vom eigenen Pkw betrunken randaliert – Führerschein weg

 Wer viel trinkt und nicht Auto fährt, riskiert trotzdem seinen Führerschein. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied so. In dem Fall hatte ein Mann mit drei Promille randaliert, er sollte danach ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen. Das machte er aber nicht und die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen. Weiter

04März/11

O-Ton + Magazin: „Viel Alkohol für wenig Geld“ kann verboten werden

Flatrate-Parties sind bei den Besuchern beliebt, weil es in der Regel zu einem festen Preis umfangreiche Leistungen gibt. Doch ist nicht alles ist erlaubt: Bei „All you can eat“ haben die Behörden weniger Bauchschmerzen als beim Konzept „Viel Alkohol für wenig Geld“. Das kann verboten werden – so wie in diesem Fall. Die Behörden setzten sich vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen den Wirt durch.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, hier sollen insbesondere jugendliche Besucher angesprochen werden. Hier gibt es eine konkrete Gesundheitsgefahr, wenn die so günstig an Alkohol kommen. Das Argument, des Gastwirtes, dass er gesagt hat, die könnten ja auch zuhause „vorglühen“ und dann erst zu mir kommen – da ist denen ja auch nicht geholfen. Da haben die Richter gesagt: Das „Vorglühen“ ist auch nicht gut, das viele Saufen ist generell eine Gesundheitsbeeinträchtigung. Damit kannst Du das nicht rechtfertigen, damit machst Du den Bock zum Gärtner. – Länge 22 sec.

Und mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: „Viel Alkohol für wenig Geld“ kann verboten werden

Flatrate-Parties sind bei den Besuchern beliebt, weil es in der Regel zu einem festen Preis umfangreiche Leistungen gibt. Doch ist nicht alles ist erlaubt: Bei „All you can eat“ haben die Behörden weniger Bauchschmerzen als beim Konzept „Viel Alkohol für wenig Geld“. Das kann verboten werden – so wie in diesem Fall.

Beitrag:

Die Idee ist simpel – und sorgt meist für volle Tresen. Das dachte sich auch ein Wirt und trommelte schon vorher ordentlich. Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Der Gastwirt plante eine „Zehn für Zehn“-Veranstaltung, also bei der zehn Getränke für zehn Euro angeboten werden. Das muss ja nicht nur Alkohol sein“. – Länge 7 sec.

Doch die Behörden hörten die Nachtigall trapsen – bzw. in diesem Fall die Knorken knallen!

O-Ton: SFX

Das geht nicht!, untersagte das Amt die Party. Auch die „Ein-Euro-Party“ mit Alkohol zum Preis von einem Euro fiel bei den Beamten in Ungnade. Reduzierte Preise auf Schnaps und Bier sind tabu. Doch unser Wirt ließ sich das nicht gefallen.

O-Ton: SFX

Er ging erst auf die Barrikaden, danach zum Anwalt – und schließlich schnurstracks durch die Instanzen. Doch das Oberverwaltungsgericht Koblenz sah die Sache ganz nüchtern und urteilte:

O-Ton: So ein Konzept  „Viel Alkohol für wenig Geld“ stellt eine Gesundheitsgefahr für Jugendliche dar. Vor allem dann, wenn Du als Wirt auch noch Jugendliche und junge Erwachsene im Blickfeld hast, die Du erreichen willst, dass sie zu Dir kommen. – Länge 13 sec

Der Wirt musste sich fügen – damit war der Dumpingschnaps vom Tresen. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, hier sollen insbesondere jugendliche Besucher angesprochen werden. Hier gibt es eine konkrete Gesundheitsgefahr, wenn die so günstig an Alkohol kommen. Das Argument, des Gastwirtes, dass er gesagt hat, die könnten ja auch zuhause „vorglühen“ und dann erst zu mir kommen – da ist denen ja auch nicht geholfen. Da haben die Richter gesagt: Das „Vorglühen“ ist auch nicht gut, das viele Saufen ist generell eine Gesundheitsbeeinträchtigung. Damit kannst Du das nicht rechtfertigen, damit machst Du den Bock zum Gärtner. – Länge 22 sec.

Und mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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Magazin und O-Ton

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