14März/09

O-Ton: Garantie gegen Durchrosten

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann ist es so, dass auch nicht jeder Rostbefall, der sichtbar ist, davon erfasst wird, denn es heißt ja schon „Durchrostung“. Und unter Durchrostung sind erheblich Schäden zu verstehen, korrosionsbedingte Schäden. Aber nicht jeder Rost, der außen auf dem Lack nach ein paar Jahren sichtbar wird, wird davon umfasst. – Länge 18 sec.

In dem Fall wollte ein Kläger vier Jahre nach dem Autokauf die Garantie von 30 Jahren gegen „Durchrostung von innen nach außen“ in Anspruch nehmen. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

 

++++++++++++++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

14März/09

O-Ton + Magazin: Radler überholt anfahrenden Bus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

Der Radfahrer wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld, verlor aber in zwei Instanzen. Die Begründung der Richter: Grundsätzlich haben öffentliche Verkehrsmittel Vorrang, wenn ein Bus blinkt, dürfen dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto- oder Radfahrer, nicht mehr überholen. Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

Magazin: Radfahrer überholt anfahrenden Bus – Schuld an Unfall

Anmoderation: Ein Busfahrer muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht auf einen Radfahrer warten, der ihn überholen möchte, wenn sich der Radler noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet. So hat das
Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Die Situation war ziemlich eindeutig, beschreibt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

Der Radfahrer klagte nun auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht scheiterte er – und zog weiter in die nächste Instanz. Doch auch hier zog der Radler den Kürzeren:

O-Ton: Das Urteil wurde so begründet, dass der Radfahrer – wenn er schon den Bus überholt – nicht so kurz vor ihm wieder einscheren dürfen, weil der Bus sich beim Ausfahren befand. Er hatte nicht nur den Blinker gesetzt, dass er ausschert, sondern er war schon dabei. Es ist schon fraglich gewesen, ob der Radfahrer überhaupt zum Überholen hätten ansetzen dürfen. Keinesfalls hätte er so kurz vor dem Bus wieder einscheren dürfen, so dass ein Unfall durch das Verhalten des Radfahrers nicht zu vermeiden war, da öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. – Länge 28 sec.

Moment – da wollen wir doch noch mal nachfragen: Öffentliche Verkehrsmittel haben Vorfahrt? In dieser Situation ja, erklärt Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. D.h. wenn ein Bus den Blinker setzt zum Ausscheren, hat der dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, sei es jetzt ein Autofahrer oder ein Radfahrer, nicht mehr zum Überholen anzusetzen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

++++++++++++++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

07März/09

TV-Angebot über Internet erweitern

Das Freeware-Tool OnlineTV ist jetzt in der Version 4.6. erschienen und listet fast 1.500 Livestreams von Radio- und Fernsehsendern auf. Dazu kann man sich verschiedene Webcams anzeigen lassen oder amerikanischen Polizeifunk anhören. In einer kostenpflichtigen erweiterten Version enthält das Programm auch noch einem umfangreichen Audiomitschnittservice. OnLineLive Broadcast ist ebenfalls kostenlos und bietet Programm von mehr als 800 Sendern weltweit. Klickt man auf einen der Fernsehsender, lädt die Software das aktuelle Programm der entsprechenden Station auf den Rechner. Internet-Fernsehen streamt die Freeware InternetTV auf den heimischen PC und bietet nach Ländern geordnet mehr als 5.000 TV-Stationen weltweit an.

Das in Windows Vista enthaltene Mediacenter bietet ebenfalls zahlreiche Zusatzangebote, von denen manche allerdings kostenpflichtig sind. Beispielsweise kann der Nutzer ein umfangreiches Programmpaket mit Nachrichten und Service aus dem Schweizer Fernsehen empfangen. Im Mediacenter enthalten sind ebenfalls Bahn TV, n-tv oder Fernsehbeiträge des Bundeswirtschaftsministeriums.

07März/09

Filmqualität hängt von Flash-Version ab

Sollten die Laufwerksinhalte nicht angezeigt werden, klickt man auf „Ordnerinhalte anzeigen“. Im Windows Ordner öffnet man den Ordner „system32“ öffnen. Hier befindet sich der Ordner „Macromedia“, der den Unterordner „Flash“ enthält. Mit der rechten Maustaste klickt man auf den Dateinamen „FlashUtil9f.exe“ und wählt „Eigenschaften“, im nun angezeigten Menü ist unter Version die aktuelle Versionsnummer enthalten.

07März/09

Vista aufräumen und Platz sparen

Die zum Windowsstandard gehörende Systemwiederherstellung lässt sich ebenfalls deaktivieren, wenn an dem Rechner keine Installationen vorgenommen werden. Unter Arbeitsplatz müssen dazu mit der rechten Maustaste die Eigenschaften angezeigt werden, bei Computerschutz kann man die Einstellungen vornehmen.

Weiteren Platz kann man sparen, wenn die Backups nach erfolgreichen Installationen gelöscht werden. Standardmäßig legt Windows nach einem Update eine Sicherung an, damit im Falle eines Fehlers das System wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden kann. Hat aber alles geklappt und der Rechner läuft nach dem Update stabil, können die Sicherungsdateien problemlos gelöscht werden. Allein das Backup für das Servicepack 1 unter Vista benötigt rund 1 GB Speicher. Unter  c:WindowsSystem32 mit dem Befehl vsp1cln.exe /verbose können die entsprechenden Backups gelöscht werden.