17Apr./09

Kollision zweier Fahrzeuge beim Abbiegen

Ein Autofahrer, der nach links in einen Feldweg abbiegen wollte, kollidierte mit einem Motorradfahrer, der dazu ansetzte, ihn zu überholen. Da beide Beteiligten die Situation unterschiedlich schilderten, stand bei dieser Klage Aussage gegen Aussage: Der Linksabbieger berichtete, er habe links geblinkt, das Tempo verringert und sich auf dem linken Teil der Fahrbahnspur eingeordnet, während der Motorradfahrer noch weit entfernt gewesen sei. Der Motorradfahrer hingegen schilderte, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug unvermindert langsam gefahren sei und auch keinen Blinker gesetzt habe. Aus diesem Grund habe er sich zum Überholen entschlossen.

Da keine Zeugen zugegen waren, die den genauen Unfallhergang hätten bezeugen können, konnte der Unfall nicht mehr aufgeklärt werden.

Daher hat das Gericht zunächst geprüft, ob ein so genannter Anscheinsbeweis – nach aller Erfahrung spricht der Anschein dafür, dass es sich so verhalten hat – zugunsten einer Partei greifen würde. Da dies nicht der Fall war, teilten die Richter die Haftung zu je 50 Prozent auf beide Parteien auf.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (14 Cent/min).

17Apr./09

„Bastlerfahrzeuge“ und Konsequenzen ihrer Mängel

Ein Käufer erwarb ein gebrauchtes Auto, das im Kaufvertrag als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet wurde. Nachdem er dieses Auto noch einige Zeit gefahren hatte, stellte der Käufer erhebliche Mängel fest – unter anderem eine defekte Bremsanlage –, über die ihn nach seiner Aussage der Verkäufer nicht informiert habe. Mit dem Vorwurf einer arglistigen Täuschung über die Mängel des Fahrzeugs trat der Käufer vom Vertrag zurück, verlangte den Kaufpreis zurück und erhob schließlich Klage, als sich der Verkäufer weigerte, das Geld zurück zu erstatten.

Das Amtsgericht wies die Klage jedoch ab: Zum einen sei der Rückzahlungsanspruch verjährt, weil zwischen Kaufvertrag und Erhebung der Klage mehr als drei Jahre vergangen seien. Zum anderen hätte dem Käufer klar sein müssen, dass an einem gebrauchten Fahrzeug, welches ausdrücklich als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet wurde, erhebliche Mängel vorhanden seien. Er hätte vor Kaufantritt den genauen Zustand des Fahrzeugs erfragen müssen. Die unter anderem bemängelte Bremsanlage könne nicht schon beim Kauf des Autos defekt gewesen sein, schließlich sei der Käufer noch über 6.000 Kilometer mit dem Wagen gefahren. Eine arglistige Täuschung seitens des Verkäufers sei demnach nicht nachzuweisen.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (14 Cent/min).

16Apr./09

O-Ton: „Bastlerfahrzeuge“ haben Mängel

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Nein, Sie bekommen das Geld nicht zurück und zwar deswegen, weil derjenige, der ein Fahrzeug kauft, das als Bastlerfahrzeug bezeichnet ist, davon ausgehen muss, dass sich am Fahrzeug erhebliche Mängel befinden. – Länge 12  sec.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

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Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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16Apr./09

O-Ton: Fußgänger auf der Fahrbahn

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Fußgänger war dreist genug, Geld zu verlangen. Das hat aber das Kammergericht Berlin abgelehnt, da den Autofahrer keinerlei Verschulden an dem Unfall traf. Er konnte davon ausgehen, dass der Fußgänger bei einer roten Ampel erstens nicht die Straße überquert und zweitens, dann, wenn er schon zurück gelaufen war, nicht nochmals dem Bus ausweichen würde, in dem er auf die Fahrbahn läuft, sondern dass er dem Bus ausweicht, in dem er auf den Bürgersteig zurück läuft. – Länge 28 sec.

Weitere Informationen zu dem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de

 

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16Apr./09

O-Ton + Magazin: Schleudertrauma

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Frau hat ein Schleudertrauma erlitten und die gegnerische Versicherung hat die Regulierung versagt, da die Kollisionsgeschwindigkeit nur neun Kilometer betragen hatte und bei dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach kein Schleudertrauma vorliegen könne. – Länge 17 sec.

Doch der Hausarzt konnte zweifelsfrei nachweisen, dass die Schmerzen von dem Unfall stammen – damit musste der Unfallverursacher zahlen. 1.000 Euro Schmerzensgeld. Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

Magazin: Schleudertrauma auch bei geringen Geschwindigkeiten möglich

Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter „Harmlosigkeitsgrenze“ kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Das Amtsgericht Rüdesheim hat in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen.

Beitrag:

Der Auffahrunfall ereignete sich fast im Zeitlupentempo – mit wenigen Stundenkilometern fuhr ein Wagen auf den anderen auf. In dem vorderen Auto saß eine Frau auf dem Beifahrersitz – und klagte nach der Kollision über heftige Nackenschmerzen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Frau hat ein Schleudertrauma erlitten und die gegnerische Versicherung hat die Regulierung versagt, da die Kollisionsgeschwindigkeit nur neun Kilometer betragen hatte und bei dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach kein Schleudertrauma vorliegen könne. – Länge 17 sec.

Das war ein Fall nicht nur für die Juristen, sondern auch für die Gutachter. Denn: Ein Schleudertrauma bei hohen Geschwindigkeiten ist bekannt, aber wenn der Wagen ganz langsam auffährt? Bettina Bachmann:

O-Ton: Unterhalb dieser Harmlosigkeitsgrenze von zehn Kilometer ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass ein Schleudertrauma aufgrund des Unfalls eingetreten ist, aber in dem Fall hat der Hausarzt der Geschädigten ganz eindeutig nachweisen können und ganz nachvollziehbar dargelegt, dass es vor dem Unfall keine Verletzungen gegeben hat, so dass die jetzt eingetretenen Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich aufgrund des Unfalls eingetreten sind. – Länge 24 sec.

Das Gericht ist dem gefolgt – damit musste der Unfallverursacher zahlen. 1.000 Euro Schmerzensgeld.

O-Ton: In dem Fall hat sich der Gang zum Anwalt gelohnt, zumal es jetzt auch durch ein neues Internetportal, dass die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de betreibt, wesentlich einfacher ist, Kontakt zum Anwalt aufzunehmen. Länge 12 sec.

Hier kann man beispielsweise sofort den Unfallbogen online ausfüllen sowie einen Verkehrsrechtsexperten kontaktieren, damit den Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.

Absage.

 

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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