Vor wenigen Tagen haben im Gläubigerausschuss vor allem die Autohersteller auf eine rasche Lösung und die Sanierung des technisch und qualitativ gut aufgestellten Schallisolationsspezialisten mit 2.100 Mitarbeitern gedrängt. Da die Banken die Kreditlinien gekündigt hatten, wurde Stankiewicz Ende 2008 als eines der ersten Krisenopfer zahlungsunfähig.
Kunststofffenster in denkmalgeschützten Gebäuden
In einem denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshaus wurden in den sechziger Jahren Holzfenster eingebaut. Diese wollten die Eigentümer nun durch Kunststofffenster ersetzen, erhielten jedoch keine denkmalrechtliche Genehmigung. Die Eigentümer beschritten daraufhin den Verwaltungsrechtsweg.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts schließlich gaben ihnen Recht. Voraussetzung für die von den Eigentümern gewünschte Genehmigung sei, dass das denkmalgeschützte Objekt nur geringfügig beeinträchtigt werde. Die Holzfenster aus den sechziger Jahren seien eindeutig als nicht originale „Fremdkörper“ in der Fassade zu erkennen. Einem Austausch gegen Kunststofffenster könne zugestimmt werden, da diese das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht stärker beeinträchtigen würden.
Hausgeldzahlung erst nach Eintrag ins Grundbuch
Ein Mann erwarb von seiner Mutter deren Eigentumswohnung. Nach Abschluss des Kaufvertrags trat der Käufer in die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Er vermietete die Wohnung und nahm Miete und Nebenkostenvorauszahlungen ein. In dieser Zeit wurde er weder als Eigentümer eingetragen, noch erfolgte die so genannte Lastenfreistellung – die Löschung etwaiger Lasten aus dem Grundbuch. Vier Jahre nach dem Kauf der Immobilie wurde der Kaufvertrag aufgehoben. Die Eigentümergemeinschaft klagte daraufhin gegen den Mann auf Zahlung des Hausgeldes.
Die Richter des Berufungsgerichts gaben jedoch dem ehemaligen Käufer Recht. Nur wer selbst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sei, sei in einer WEG zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet. Eine vertragliche Verpflichtung konnten die Richter darüber hinaus ebenfalls nicht erkennen, da nach ihrer Meinung die kaufvertraglichen Vereinbarungen – zu der auch die Verpflichtung zur Hausgeld-Zahlung gehörte – nur zwischen den Vertragsparteien wirke. Dies waren jedoch Mutter und Sohn, nicht aber die WEG.
Rückgriff in der Kaskoversicherung
Der Bundesgerichtshof hat dies nun in einem aktuellen Urteil vom 22. April 2009, AZ: IV ZR 160/07 bejaht, berichtet Rechtsanwalt Arno Schubach, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Allerdings gilt dies nur für eine Lebensgemeinschaft, in der insbesondere eine gemeinsame Mittelaufbringung und –verwendung wesentlicher Bestandteil des Zusammenlebens sind“, erläutert Schubach. „Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Fahrer im Prozess im Detail nachweisen; es genügt nicht, lediglich pauschal zu behaupten, es bestünde eine nichteheliche Lebensgemeinschaft“.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.
Forscher finden irreparables Leck in Windows 7
Der Hack nennt sich VBootkit 2.0 und wurde von Vipin Kumar und Nitin Kumar im Rahmen der „The Box Security Conference“ vorgestellt. Es handelt sich dabei um einen Proof-of-concept-Code, der lediglich drei KByte groß ist und sich während des Windows Bootvorgangs in den Speicher lädt. Sicherheitssoftware hat keine Chance, diesen Angreifer zu entdecken, da er gut getarnt ist. Die beiden Forscher behaupten, dass ein Fix für diesen Bug unmöglich zu finden sei. Es handele sich vielmehr um ein allgemeines Problem des Betriebssystems. Windows nimmt an, dass der Bootvorgang sicher ist und das wäre laut Kumar der Ansatzpunkt für den VBootkit.
Trotzdem besteht für Windows-7-User keine akute Gefahr, da der Angreifer direkt auf den Rechner seines Opfers zugreifen muss, um die Anwendung erfolgreich installieren zu können.