15Mai/09

Betrunken Fahrrad gefahren – Führerschein weg!

Im vorliegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Dieses sollte klären, ob zu erwarten sei, dass der Mann auch zukünftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen werde. Da das Gutachten eine weitere so genannte Trunkenheitsfahrt nicht ausschloss, wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen klagte er. Als Begründung führte er an, dass er ja nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern lediglich mit einem Fahrrad – für das man keinen Führerschein brauche – unterwegs war. Mit dieser Entscheidung für das Fahrrad habe er sich bewusst gegen das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss entschieden. Zudem sei dies das erste Mal gewesen, dass er im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss angetroffen wurde. Seiner Meinung nach könne man aus diesem einen Verstoß nicht ableiten, dass sich bei ihm Trunkenheitsfahrten wiederholen würden.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das medizinisch-psychologische Gutachten habe ergeben, dass man beim Kläger von einer erheblichen Alkoholproblematik ausgehen müsse: Bei den Befragungen im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung habe er seinen Alkoholkonsum bagatellisiert, obwohl der außergewöhnlich hohe Wert von 1,98 Promille für eine Gewöhnung und somit einen längerfristigen missbräuchlichen Umgang mit Alkohol spreche. Zudem habe der Kläger durch einen Fragebogen erhebliche Wissensdefizite in Bezug auf Bedeutung und Auswirkungen von Alkohol beim Führen von Fahrzeugen gezeigt. Daher könne man nicht davon ausgehen, dass der Kläger in Zukunft zuverlässig zwischen übermäßigem Alkoholkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen könne. Bei dieser Beurteilung sei es unerheblich, ob der Betroffene beim Führen eines Kraftfahrzeugs, wie eines Autos oder Motorrads oder eines anderen Fahrzeugs, etwa eines Fahrrades, auffällig geworden sei.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

15Mai/09

KKH-Allianz: Bessere Planung bei Ärztezulassung

Daher müsse die bislang starre Bedarfsplanung an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. „In der Praxis kann das so aussehen, dass die Krankenkassen aufgrund ihres Bedarfes, weil wir wissen, wie viele Patienten wir haben, gemeinsam für die Region ermitteln, wie viele Rheuma-Kranke, wie viele Diabetiker und dann festlegen, in welcher Quote wir in Berlin beispielsweise Rheumatologen oder Diabetologen benötigen“, betonte Kailuweit. Spezialisten könnten auch deutlich zur Senkung der Kosten beitragen. Nach seinen Worten koste eine Dosis Betablocker kostet gerade mal 14 Cent am Tag, die Behandlungskosten für einen Patienten mit Schlaganfall lägen aber bei 40.000 Euro.

Kailuweit verlangte nachdrücklich eine angepasste Fort- und Weiterbildungspflicht bei Ärzten, die entsprechend des Versorgungsbedarfs gestaltet werden müsse. „Es gibt erhebliche regionale Unterschiede, da kann man nicht mehr mit der Gießkanne bundesweit gleich verteilen“, kritisierte der KKH-Allianz-Chef. Es gebe in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern deutlich mehr Mediziner, die allerdings effizienter eingesetzt werden müssten.

15Mai/09

O-Ton + Magazin: Versorgungslücken im Gesundheitswesen

Dennoch fehlten die Spezialisten, betonte KKH-Allianz-Chef Ingo Kailuweit:

O-Ton: An einem Beispiel kann man das sehr deutlich machen – wir haben ungefähr 500 Rheumatologen in der Bundesrepublik, wir bräuchten ungefähr 1.500. Also fast 1.000 Rheumatologen zu wenig. Das Ergebnis sind Wartezeiten von bis zu vier Monaten. Von daher müssen wir umdenken, es fehlen in vielen Fällen wirklich Spezialisten für Krankheitsbilder. – Länge 20 sec.

Die Bedarfsplanung für Ärzte müssen den jeweiligen Regionen angepasst werden. So lasse sich anhand der Patientenzahlen genau festlegen, wie viele Rheumatologen oder Diabetologen beispielsweise in einer Region benötigt würden.

 

Magazinbeitrag: Versorgungslücken im Gesundheitswesen

Die Schlagzeilen sind bekannt und täglich nachzulesen: „Immer mehr Ärzte und doch zu wenig“ oder „Schlampereien auf der Intensivstation“. Die Qualität der Gesundheitsversorgung muss endlich verbessert werden – nicht mehr und nicht weniger hat sich die KKH-Allianz auf die Fahnen geschrieben. Denn gerade bei Volkskrankheiten wie Diabetes, Herzbeschwerden oder Rheuma mangelt es in Deutschland an Spezialisten.

Text:

Eigentlich ist es paradox – ein Arzt versorgt in Deutschland im Schnitt 261 Einwohner. In anderen Ländern haben die Mediziner deutlich mehr Patienten. Allerdings: Es fehlen die Spezialisten, sagt KKH-Allianz-Chef Ingo Kailuweit:

O-Ton: An einem Beispiel kann man das sehr deutlich machen – wir haben ungefähr 500 Rheumatologen in der Bundesrepublik, wir bräuchten ungefähr 1.500. Also fast 1.000 Rheumatologen zu wenig. Das Ergebnis sind Wartezeiten von bis zu vier Monaten. Von daher müssen wir umdenken, es fehlen in vielen Fällen wirklich Spezialisten für Krankheitsbilder. – Länge 20 sec.

Und Hausärzte können bestimmte Behandlungen oft nicht leisten. Wenn dann mangels Spezialwissen die falsche Therapie erfolgt, leidet der Patient weiter unter seinen Beschwerden, auch die Kosten explodieren. Zum Beispiel: eine Dosis Betablocker kostet gerade mal 14 Cent am Tag, die Behandlungskosten beim Schlaganfall aber 40.000 Euro.
Daher will die KKH-Allianz die Bedarfsplanung für Ärzte verändern – und den jeweiligen Regionen anpassen:

O-Ton: In der Praxis kann das so aussehen, dass die Krankenkassen aufgrund ihres Bedarfes – weil wir wissen, wie viele Patienten wir haben – gemeinsam für die Region ermitteln, wie viele Rheuma-Kranke wir haben, wie viele Diabetiker wir haben und dann festlegen, in welcher Quote wir in Berlin beispielsweise Rheumatologen oder Diabetologen benötigen. – Länge 16 sec.

Ärzte müssten sich der rasant ändernden Gesellschaft mit immer mehr älteren Menschen und den entsprechenden Beschwerden anpassen, dazu gehöre auch eine entsprechend ausgebaute Fortbildung.

Absage.

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14Mai/09

O-Ton: Überwiegende Haftung für Pannen-Brummi

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Normalerweise trifft den Motorradfahrer die volle Schuld, weil er gegen das sogenannte Sichtfahrgebot verstoßen hat. In dem Fall war es aber so, dass der LKW nicht richtig ausgewichen ist und auch keinen Warnblinker gesetzt hat. Deshalb musste der LKW-Fahrer selbst 60 Prozent des Schadens tragen und den Motorradfahrer traf nur eine Mitschuld von 40 Prozent. – Länge 21 sec.

Übrigens: Bei Unfällen kann man unter www.schadenfix.de den Unfallbogen gleich online ausfüllen und direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt senden.

 

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14Mai/09

O-Ton: Pannen beim Be- und Entladen kein Verkehrsunfall

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist keine Unfallflucht, weil eine Panne beim Be- und Entladen eines LKWs gar kein Verkehrsunfall ist. Wo kein Verkehrsunfall, da auch keine Unfallflucht. Das Auto war ja aus, es war nicht in Betrieb, es ging nur um Be- und Entladen, das ist nicht Teilnahme am Straßenverkehr, somit kann auch keine Unfallflucht vorliegen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

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