16Juni/09

O-Ton+Magazin: Kein Fahrverbot nach über zwei Jahren

O-Ton: Es heißt, dass er durch sein Verhalten nicht in unlauterer Weise dazu beigetragen hat, dass das Fahrverbot erst zweieinhalb Jahre nach Beginn der Tat ausgesprochen werden konnte. Und von daher, hat das Oberlandesgericht Hamm gesagt, kann ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden, da die sogenannte Denkzettelwirkung des Fahrverbots nicht mehr eintreten kann. – Länge 21 sec

Die Vorinstanz hatte eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt, die damit hinfällig waren.
Alle Informationen zu diesem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Kein Fahrverbot nach über zwei Jahren

Eine Verkehrsstraftat, wie beispielsweise ein Fahrverbot, muss zeitnah geahndet werden. Nach zweieinhalb Jahren ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm dafür zu spät. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Das Landgericht Münster hatte wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. – Länge 10 sec.

… erzählt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings: Der Verstoß lag schon zweieinhalb Jahre zurück – zu lange, entschied die nächste Instanz, das Oberlandesgerichts Hamm. In der Begründung schrieben die Richter:

O-Ton: Es heißt, dass er durch sein Verhalten nicht in unlauterer Weise dazu beigetragen hat, dass das Fahrverbot erst zweieinhalb Jahre nach Beginn der Tat ausgesprochen werden konnte. Und von daher, hat das Oberlandesgericht Hamm gesagt, kann ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden, da die sogenannte Denkzettelwirkung des Fahrverbots nicht mehr eintreten kann. – Länge 21 sec

Denn das Fahrverbot muss in „zeitlicher Nähe“, so die Richter, des Verstoßes liegen. Sonst verpufft die Wirkung. Eine Faustregel, wie lange „diese zeitliche Nähe“ betragen sollte, gibt es aber nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist schwierig zu sagen, das Amtsgericht Bayreuth hatte bereits entschieden, dass bei zwei Jahren Frist zwischen Fahrverbot und Verkehrsverstoß kein Fahrverbot mehr verhängt werden darf. – Länge 8 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall und zu einem Verkehrsanwalt in der Nähe finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage. 

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15Juni/09

Rauchen als Kündigungsgrund

In einem Betrieb, der Lebensmittel produziert, war der Kläger als Lagerarbeiter angestellt. Als der Geschäftsführer den Mann eines Tages im Lager beim Rauchen überraschte, sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus. Aus Brandschutzgründen ebenso wie zum Schutz der dort lagernden Lebensmittel galt im Lager ein Rauchverbot. Im Laufe der nächsten drei Monate wiederholte sich der Vorfall, worauf der Betrieb dem Angestellten fristgerecht kündigte. Aufgrund des Alters des Angestellten und seiner langen Betriebszugehörigkeit erreichte der Betriebsrat eine Einigung mit dem Arbeitgeber, dass die Kündigung zurückgenommen würde. Voraussetzung: Der Mann durfte während der laufenden Kündigungsfrist nicht erneut gegen die Betriebsordnung verstoßen. Daran hielt sich der Lagerarbeiter, doch fünf Monate später rauchte er erneut im Lager. Der Arbeitgeber kündigte ihm erneut fristgerecht.

Die Kündigungsschutzklage des Mannes blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos.
Sein Verhalten rechtfertige eine fristgemäße Kündigung als „ultima ratio“, urteilten die Richter, zumal der Mann durch die Abmahnung und die erste zurückgenommene Kündigung nachdrücklich gewarnt gewesen sei. Die lange Betriebszugehörigkeit des Angestellten wiege den Verstoß nicht auf.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

13Juni/09

Porsche plant neues Einstiegsmodell

Durch den Triebwerkstransfer könnte der Boxster nicht nur zu einem Preis von rund 40.000 Euro angeboten werden, er wäre auch das erste Porsche-Modell mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 200 Gramm pro Kilometer.
Ob sich Porsche an dem VW-Sportwagenprojekt Bluesport beteiligt, ist jedoch weiter unklar. „Die Preissegmente im Bereich unter 33.000 Euro passen nicht zu unserem Businessmodell und der Marktpositionierung“, sagte Porsche-Produktionsvorstand Michael Macht in Leipzig. Der Mittelmotor-Roadster Concept Bluesport wird bei VW entwickelt, kann dort aber kaum auf profitable Stückzahlen kommen. Auch aus Imagegründen würde Volkswagen eine Beteiligung Porsches an dem Projekt begrüßen.

13Juni/09

Betriebsrat: Opel muss auch auf US-Markt agieren

Zugleich verteidigte Franz die Absatz-Prognosen von 700.000 Fahrzeugen pro Jahr für den russischen Markt. „Dazu muss man wissen, dass Opel auf dem russischen Markt eine Marke mit großer Strahlkraft ist. Opel hat auch ein sehr hohes technisches Image auf dem russischen Markt, insbesondere bei den jüngeren Menschen und bei der aufstrebenden Mittelschicht“, sagte Franz. Zudem gewinne man mit den Vertriebsstrukturen von GAZ einen deutlich einfacheren Zugang zu den Märkten in Russland und den früheren GUS-Staaten.

Der endgültige Vertrag mit Magna soll nach Franz´ Einschätzung „in den nächsten Wochen“ unterschrieben werden. „Dann wird es aber noch drei bis sechs Monate dauern, bis alle Details geklärt sind. Magna verschafft sich inzwischen mit einem Team bei Opel einen vertieften Einblick in die Situation.“ Der österreichisch-kanadische Zulieferer sei ein guter Partner: „Magna ist erfolgreich, weltweit aufgestellt, kennt sich im Autobusiness aus und will für seine russischen Partner die Management-Aufgaben mit übernehmen. Das ist doch der beste Beweis dafür, dass es nicht darum geht, Opel irgendwelchen russischen Oligarchen auszuliefern.“
Zudem kündigte der Gesamtbetriebsratschef an, auch nach der Trennung werde man bei Technologieentwicklung und Einkauf gemeinsam mit General Motors arbeiten: „Opel hat nicht sehr hohe Volumen, was es schwierig macht, Skaleneffekte zu erzielen. Deshalb wollen wir uns der Einkaufspower von GM bedienen, und wir werden die Nabelschnur zu GM erhalten müssen.“
Franz trat in der Automobilwoche Meldungen entgegen, wonach New Opel insgesamt 6,5 Milliarden Euro an Lizenzgebühren für Patente an General Motors zu entrichten habe. „Das ist absolut falsch. Es ist im Gegenteil so, dass Opel Forderungen an General Motors in der Größenordnung von Milliarden hat. Diese Beträge sind im Zuge der Abkoppelung vom Konzern mit Patentlizenzen egalisiert worden.“ Allerdings räumte er ein, dass für globale Entwicklungen Lizenzgebühren anfallen werden. „Diese Royalties werden von derzeit fünf Prozent bis zum 31. Dezember 2012 auf 3,25 Prozent herabgesetzt. Das bringt eine Einsparung von 300 Millionen Euro im Jahr. Ab 2013 bis Ende 2014 fallen dann 3,8 Prozent an, danach wieder fünf Prozent“, betonte der Betriebsrat.

13Juni/09

VW honoriert Händlern treue Kunden

Stattdessen wird die 15-prozentige Grundmarge der Händler um einen Eroberungsbonus ergänzt. Diese Zahlung wird Händlern gewährt, die bisherigen Fremdmarkenfahrern ein VW-Modell verkaufen. Der Bonus startet bei rund 1,5 Prozent und wird je nach Modell bei höchstens drei Prozent gedeckelt. Darüber hinaus ist ein Loyalitätsbonus von mindestens 1,5 Prozent vorgesehen, der gezahlt wird, wenn ein VW-Fahrer erneut ein Fahrzeug der Marke Volkswagen erwirbt oder mit seinem Wagen in den vorangegangenen Monaten mehrere Stunden in der Werkstatt des Händlers war.

Mit der Umgestaltung des Margensystems wolle Europas größter Automobilhersteller seine Händler in der aktuellen Krise und in den wirtschaftlich schwierigen Folgejahren mehr Sicherheit bieten, schreibt das Fachblatt unter Berufung auf Vertriebspartner. „Wir wollen uns angesichts der Krise wieder auf unsere Kernwerte besinnen“, erklärte Christian Klingler, VW-Markenvorstand Vertrieb, das Engagement vor Volkswagen-Händlern. Das Unternehmen wolle „in der Krisenzeit sehr überlegt Entlastungspotenziale suchen“.