10Juli/09

Kooperation von BMW und Daimler kommt nicht voran

Zwei gemeinsame Hybridprojekte laufen in Kürze aus. Ein Ende der Hybridkooperation wäre ein weiterer Rückschlag auf dem Weg zu einer tief greifenden Zusammenarbeit beider Unternehmen. Daimler und BMW verhandeln darüber schon seit über einem Jahr und wollen bis Jahresende zu einer Entscheidung kommen.
Daimler würde nach Informationen des Blattes die Kooperation auf diesem Gebiet mit BMW gern fortsetzen. Da die Entwicklung alternativer Antriebe und Lithium-Ionen-Batterien noch ganz am Anfang steht, sind gemeinsame Entwicklungen einfacher und kostengünstiger realisierbar.

Eines der nun auslaufenden Projekte ist die so genannte Two-Mode-Hybrid-Allianz der beiden deutschen Premium-Hersteller mit General Motors. „Die Auflösung des Joint Ventures ist noch nicht sicher, aber wahrscheinlich“, sagte ein Daimler-Sprecher auf Nachfrage der Automobilwoche. Dabei sollte das Two-Mode-Getriebe, das GM für schwere Geländewagen eingesetzt hat, für leichtere Fahrzeuge angepasst werden.
Das zweite auslaufende Projekt ist der Hybridantrieb, den beide Unternehmen mit dem Zulieferer Continental zunächst für die S-Klasse beziehungsweise den Siebener BMW entwickelt hatten. „Auch diese Zusammenarbeit nähert sich dem Ende“, betonte ein BMW-Sprecher mit Blick auf die bevorstehende Markteinführung des Siebener Hybrid.

10Juli/09

Autohandel erwartet Endrallye auf Abwrackprämie

Er kündigte an, sich im kommenden Jahr „auf politischer Ebene für die Schaffung steuerlicher Anreize zur Förderung des Werkstattgeschäfts“ einzusetzen.

Größter Profiteur der Abwrackprämie war Volkswagen mit mehr als 250.000 mit verkauften Fahrzeugen. Dies entspricht knapp 60 Prozent des Absatzes in Deutschland (419.000). „Ford hatte eine Verkaufssteigerung von 44 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und damit die größte prozentuale Steigerung von allen deutschen Herstellern“, sagte Deutschland-Vertriebschef Jürgen Stackmann. Bei Opel war das zweite Quartal „das erfolgreichste seit 2005“, hob ein Sprecher hervor.
Bei den Importeuren konnte Hyundai im ersten Halbjahr mehr Autos als im Gesamtjahr 2008 verkaufen. Bei Renault samt Dacia waren es rund 44.000 Fahrzeuge mit Prämie, bei Seat 25.000.

10Juli/09

Bosch dominiert weltweiten Zulieferer-Markt

Damit konnte sich Bosch deutlich vom Zweitplatzierten, dem japanischen Unternehmen Denso (27,7 Mrd. Dollar), absetzen. Auf Platz drei rangiert mit Continental (25 Mrd. Dollar) ein weiteres deutsches Unternehmen. Sollte es zu einer Zusammenlegung des Automobilgeschäfts von Conti und der Schaeffler-Gruppe kommen, wäre ein solches Unternehmen sogar die Nummer zwei am Markt.

Insgesamt dominieren drei starke Gruppen den Markt, von denen US-Firmen mit 29 die größte stellen. Japan liegt mit 27 Zulieferunternehmen vor Deutschland mit 23.
Allerdings leiden derzeit vor allem viele US-Zulieferer unter der Absatzkrise und sind in finanzielle Schieflage geraten, große Anbieter wie Delphi, Visteon und Lear stehen gegenwärtig unter Gläubigerschutz nach Chapter 11.

Achtung Redaktionen: Die komplette Liste der 100 umsatzstärksten Zulieferer steht zum Download unter www.automobilwoche.de

10Juli/09

Kirschkern im Gebäck – Kein Schadensersatz

Der Kläger kaufte in der Bäckerei einen so genannten „Kirschtaler“. Dabei handelt es sich um ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuselbelag. Zur Herstellung der Füllung verwendet die Beklagte Dunstsauerkirschen, die im eigenen Saft liegen und über einen Durchschlag abgesiebt werden. Beim Verzehr dieses Gebäckstückes biss der Kläger auf einen darin eingebackenen Kirschkern. Dabei brach ein Teil seines oberen linken Eckzahnes ab. Für die dadurch erforderlich gewordene zahnprothetische Versorgung muss der Kläger einen Eigenanteil von 235,60 Euro bezahlen. Er begehrt diese Kosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld von etwa 200 Euro.

Nachdem das Amtsgericht und das Landgericht der Klage noch stattgegeben hatten, scheiterte er vor den höchsten deutschen Zivilrichtern.

Grundsätzlich sind die Hersteller von Produkten verpflichtet, die von der Allgemeinheit erwarteten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Ist die Ware für den Endverbraucher bestimmt, muss dies höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Zur Gewährleistung der Produktsicherheit habe der Hersteller diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach den Gegebenheiten des konkreten Falles objektiv erforderlich und zumutbar sind. Ein Gebäckstück müsse grundsätzlich hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Allerdings können Konsumenten bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung eines Gebäckstückes nicht ganz ausschließen, dass dieses in seltenen Fällen auch einmal einen kleinen Stein oder Teile davon enthält. Würde man die Hersteller dazu verpflichten, könnten sie nur noch Kirschensaft verwenden und keine Kirschen mehr. Eine völlige Gefahrlosigkeit könne der Verbraucher nicht erwarten. Schließlich gehe er auch davon aus, dass ein Gebäckstück, welches unter der Bezeichnung „Kirschtaler“ angeboten werde, unter Verwendung von Kirschen hergestellt wird.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

10Juli/09

Weiblich, ledig, jung sucht …

Im Streit standen zwei Partnervermittlerinnen, die beide dem Liebesglück der oberen Zehntausend auf die Sprünge helfen wollten. Die Klägerin staunte nicht schlecht, als sie eines schönen Tages die von ihr verfassten Annoncen für einen millionenschweren Supertypen und die Tochter aus bestem industriellen Hause (oft zwar 37 Jahre alt – natürlich aussehend wie 28) im Heiratsmarkt einer Zeitung wiederfand. Inseriert hatte allerdings die Konkurrenz. Der Millionär war zwar offensichtlich von einer Annonce zur anderen um einen Zentimeter geschrumpft. Ansonsten glichen sich die Annoncen aber fast bis auf das i-Tüpfelchen. Die Klägerin wusste auch nichts davon, dass der Millionär nun unter den Fittichen der Beklagten sein Glück versuchte. Das Abkupfern wollte sie der Konkurrentin nicht durchgehen lassen. Die Klägerin ließ die Beklagte also abmahnen, blieb aber auf den Kosten für den Rechtsanwalt sitzen, diese klagte sie nun ein.

Zu Recht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass auch nicht die geringsten Zweifel daran bestünden, dass die Beklagte abgeschrieben hatte. Angesichts der geradezu unerschöpflichen Vielfalt der Möglichkeiten, ein und dieselbe Person in einer solchen Annonce darzustellen, könne die Beklagte dem Gericht nicht weismachen, dass sie den Text der Klägerin nicht abgeschrieben habe. Die Annoncen der Klägerin seien in Wortwahl und Stil gekonnt auf den angesprochenen (elitären) Personenkreis zugeschnitten. Schon darin sei eine individuell-schöpferische Leistung zu sehen. Es sei auch nicht etwa so, dass die Texte durch die beschriebenen Personen weitgehend vorgegeben wären – wie das etwa für eine Beschreibung eines Staubsaugers zutreffen möge. Die Beschreibung und Charakterisierung einer Person lasse sich nicht durch die nahezu unerschöpfliche Vielfalt der Sprache, sondern insbesondere auch durch die ganze Bandbreite der menschlichen Wahrnehmung zur Geltung bringen.

Die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie die Kosten des Rechtsstreits musste also die Beklagte übernehmen. Dieser Fall zeigt, dass man sich nicht alles bieten lassen sollte. Über die Möglichkeiten in den verschiedenen Rechtsgebieten klärt eine kundige Anwältin bzw. ein kundiger Anwalt auf. Solche in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute).