31Aug./09

Video-Verkehrskontrollen bundesweit einstellen

Nach Information des DAV finden solche automatisierten Video-Geschwindigkeitsmessungen auch in anderen Bundesländern statt, ohne dass es dafür ein entsprechendes Landesgesetz gibt. Nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes reiche es nicht aus, dass diese Kontrollen auf Erlasse bzw. Richtlinien der jeweiligen Fachministerien gestützt werden.

„Diese Kontrollen sind umgehend einzustellen, wenn durch diese Videoüberwachung auch Verkehrsteilnehmer, die alle Verkehrsregeln einhalten, gefilmt werden“, erläutert Rechtsanwalt Michael Bücken, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Verkehresrecht. Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch Videoaufzeichnungen dieser Art in das Recht der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen werde. Hierfür bedürfe es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. „Es ist fraglich, ob die verfassungswidrig erworbenen Kenntnisse der Überschreitung überhaupt verwertet werden dürfen“, so Bücken weiter. Das höchste Gericht habe diese Frage offen gelassen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft die Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoaufzeichnung erfolgt. Für diese wurde eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäßer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können. Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Auswirkung. Dort werden nämlich nur Personen erfasst, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben.

Das betreffende in Mecklenburg-Vorpommern angewendete Videosystem „VKS“ wird bundesweit von Polizei, zum Beispiel in NRW, eingesetzt, so der DAV. Auch in NRW und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern fehlt es an einer vom Verfassungsgericht geforderten gesetzlichen Grundlage, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.

30Aug./09

Überprüfung der Hartz IV-Sätze für Kinder

Gegenwärtig sind die Hartz IV-Leistungen für Kinder nach von der Leyens Angaben gestaffelt. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr erhalten Leistungen in Höhe von 60 Prozent eines Erwachsenen. Bis zum 14. Lebensjahr würden 70 Prozent erhalten, darüber 80 Prozent. Allerdings betonte die Ministerin: „Ich weiß, dass das Geld für die Grundsicherung da sein muss.“ Zugleich aber müssten Kinder in der öffentlichen Kinderbetreuung auch eine Gemeinschaft finden, in der sie gefördert würden. Gesundheit, Bewegung, Bildung, Förderung – „das ist nicht nur eine Frage von 10 oder 15 Euro mehr oder weniger“.  

30Aug./09

Von der Leyen attackiert SPD

In der TV-Sendung „Ihre Wahl! Die Sat.1-Arena“ sagte von der Leyen am späten Sonntagabend, wer eine stabile verlässliche Regierung und eine Kanzlerin Angela Merkel wolle, müsse Union wählen: „Von nichts kommt nichts, man muss zur Wahl gehen“.

30Aug./09

Weniger Jugendliche trinken früher und härter

Es sei aber auch verboten, diesen Jugendlichen Alkohol auszuschenken. „Das Gesetz ist nur so stark, wie es dann vor Ort auch umgesetzt wird“, verteidigte von der Leyen die stark umstrittenen Testkäufe. Wenn ein 17jähriger Polizeischüler sich als sogenannter Testkäufer zur Verfügung stelle, sei dies in Ordnung: „Himmel, man muss doch auch mal klarstellen vor Ort, dass wir es ernst meinen, dass der Jugendschutz nicht nur auf irgendeinem Papier steht.“