18Aug./09

Trittin: CDU entfernt sich von den Grünen

So wüssten CDU und CSU nicht, „wohin mit dem Atommüll, aber sie wollen ihn erst einmal kräftig vermehren“. Außerdem wolle die Union die Bundeswehr im Innern einsetzen und für das Internet „eine Zensurinfrastruktur aufbauen“ für alles, was Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) „unanständig“ finde. Unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei Deutschland zudem „beim Klimaschutz vom Vorreiter zum Bremser“ geworden, kritisierte Trittin.

17Aug./09

Vor Krankenhausaufenthalt Versicherungsschutz prüfen

In dem Fall hatte der Versicherte sich in einer Klinik behandeln lassen, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnet. Als er den von der Klinik berechneten Betrag ersetzt haben wollte, erstattete seine Krankenversicherung nur einen Teil und verwies auf eine Regelung im Versicherungsvertrag, wonach höchstens 150 % der durch die Bundespflegesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz für öffentlich geförderte Kliniken vorgegebenen Entgelte erstattungsfähig sind.

Der BGH gab dem Versicherer nun in letzter Instanz Recht und bestätigte ausdrücklich die Wirksamkeit solcher Regelungen in Versicherungsbedingungen. „Privatpatienten sollten grundsätzlich sehr vorsichtig sein, wenn sie bei Ärzten oder Krankenhäusern Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung unterschreiben sollen“, rät Rechtsanwalt Arno Schubach, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft. Überschreite das vereinbarte Entgelt die Sätze, welche nach den Versicherungsbedingungen höchstens zu erstatten sind, bleibe der Patient auf den Kosten sitzen.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

14Aug./09

O-Ton: Reisemängel richtig reklamieren

Rechtsanwältin Petra Heinicke ist Spezialistin für Reiserecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie sagt, auf die Beschreibung der Leistungen kommt es an:

 

O-Ton:

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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14Aug./09

Nutzung fremder Zutrittskarte für Kantine

Die Mitarbeiter eines Unternehmens konnten nach vorheriger Anmeldung und gegen eine Monatspauschale in Höhe von rund 50 Euro am Mittagessen in der Kantine teilnehmen. Diese Essen wurden mit jeweils circa 3 Euro vom Arbeitgeber bezuschusst. Die übrigen Mitarbeiter konnten sich Geld auf die Zutrittskarte laden und dann in der Kantine ein Gästeessen zum Preis von mindestens 10 Euro einnehmen. Eine Mitarbeiterin, die seit 1999 im Betrieb beschäftigt war, hatte bis Januar 2003 an der Mittagsverpflegung teilgenommen, sich danach jedoch nicht wieder angemeldet. Ihr Lebensgefährte war angemeldet und entrichtete die Pauschalzahlung. Während er krankheitsbedingt zu Hause bleiben musste, hatte seine Lebensgefährtin sich an sieben Arbeitstagen mit seiner Zutrittskarte die günstigeren Mittagessen gekauft. Als der Arbeitgeber hiervon erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß. Er sah in dem Verhalten der Mitarbeiterin den Straftatbestand der Erschleichung einer Leistung.

Die Mitarbeiterin konnte sich gegen die Kündigung erfolgreich wehren. Im Hinblick auf das der Mitarbeiterin vorzuwerfende Fehlverhalten wäre eine erfolglose Abmahnung erforderlich gewesen. Es sei entschuldbar, wenn sie geglaubt habe, unter Nutzung der Zutrittskarte ihres Lebensgefährten – ausschließlich – zu diesem Zweck die Mittagsverpflegung an seiner Stelle in Anspruch nehmen zu dürfen. Sie müsse auch nicht annehmen, dass dadurch irgendjemandem ein Schaden entstehen würde. Sie habe sich vielleicht denken können, dass ihr Verhalten verboten sei, offensichtlich sei dies jedoch nicht. Im Übrigen erachtete das Gericht eine Kündigung, sei sie außerordentlich oder ordentlich, im Hinblick auf die Beschäftigungsdauer und das Gewicht der vorgeworfenen Pflichtverletzung für unverhältnismäßig.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht und eine Anwaltssuche unter www.ag-arbeitsrecht.de

14Aug./09

O-Ton + Kollegengespräch: Streit um Gesetzentwürfe

Daraufhin warf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Wirtschaftsministerium vor, es verfüge offenbar nicht über genügend eigene Sachkompetenz. Zudem sei die Beauftragung externer Dienstleister in diesem Fall „Steuerverschwendung“.
Dazu antwortet Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins auf folgende Fragen:

1. Wie haben Sie diese Diskussion aufgenommen?
2. Wie verhält es sich da mit der Fachkompetenz der Ministerien?
3. Wie sieht die alltägliche Praxis abseits der Schlagzeilen aus?

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O-Ton (newsfähig 30 Sekunden)+ Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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