Zugleich erneuerte er seine Befürchtungen im Falle einer Regierungsbeteiligung der FDP: „Eine Partei, die derartig markttheologisch aufgesetzt ist, der traue ich nicht zu, die Spielregeln und Leitplanken zu setzen – gerade mit Blick auf die Finanzmarktkrise, die wir brauchen – damit sich solche Exzesse nicht wiederholen“, unterstrich Steinbrück. In einer schwarz-gelben Koalition hätten die Wirtschaftsliberalen der CDU mehr Einfluss als gegenwärtig, da „die SPD doch einiges korrigieren kann“.
Steinbrück: Merkels Job-Angebot ist „ganz nett“
Nachfragen zu seiner Zukunft im Falle einer SPD-Wahlniederlage ließ Steinbrück offen: „Das muss ich bestimmt nicht heute Abend entscheiden.“ Er sei jetzt 62 Jahre alt und nicht süchtig nach Politik. Nicht ganz ernst gemeint fügte der Finanzminister dann hinzu: „Wenn das so käme, Frau Christiansen, dann mache ich eine Talkshow auf!“
Steinbrück: Opel-Insolvenz ist keine Alternative
Das sei dies, was „mein blendend aussehender Wirtschaftministerkollege nicht gemacht hat“.
Die Bundesregierung favorisiert nach wie vor einen Verkauf des angeschlagenen Autobauers an den österreichisch-kanadischen Zulieferer Magna. Demgegenüber hatte Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg zeitweise auch eine Insolvenz des Unternehmens nicht ausgeschlossen.
O-Ton + Magazin: Achillessehnenriss ist Unfall
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Unfallopfer:
O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.
Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro.
Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.
Magazin: Achillessehnenriss beim Badminton ist Unfall
Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Allerdings gibt es immer wieder Streit über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass ein beim Badminton erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.
Hören Sie mal den ganzen Fall.
Beitrag:
Zwar ist Badminton eine schweißtreibende Angelegenheit – in unserem Fall aber wird es zunächst erst einmal trocken. Die juristische Definition eines Unfalls, so Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, lautet nämlich so:
O-Ton: Ein Unfall ist zunächst erst einmal ein überraschendes Ereignis. Also ich gehe, falle, knicke um, werde angefahren. Aber regelmäßig gibt es Streitigkeiten mit dem Versicherer, ob wirklich ein Unfallereignis vorliegt. Dies gilt beispielsweise bei Sportverletzungen. Da mussten mehrere Gerichte schon bemüht werden, um hier festzustellen, wann ein Unfall vorliegt. – Länge 21 sec.
In diesem Fall trafen sich zwei Freunde zum Badminton:
O-Ton: SFX
Einer trat an – erreichte den Federball aber nicht mehr, sondern krümmte sich stattdessen auf dem Parkett – die Achillessehne am rechten Fuß war gerissen. Erst hatte der Mann Schmerzen, dann Scherereien mit der Versicherung.
O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.
Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro. Begründung: Solch ein Riss der Achillessehne ist ein versichertes Unfallereignis. Da die Versicherung aber erst nach dem Urteil kleinlaut zahlte, empfiehlt Swen Walentowski:
O-Ton: Das Problem ist immer, dass man mit der Versicherung auf Augenhöhe spricht. Das sind ja Profis, das kann man allein nicht machen. Dann gehen die Versicherer auch immer dazu über, nur einen Teil zu regulieren oder hier haben sie sich überhaupt geweigert. Ohne anwaltliche Hilfe hätte der Mann die 3.200 Euro sicherlich nicht bekommen. Das Schöne ist, wenn man einen Prozess gewinnt, dann muss auch die gegnerische Seite auch die Anwaltskosten übernehmen, so dass er die 3.200 Euro wirklich voll behalten kann. – Länge 20 sec.
Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.
Absage.
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O-Ton + Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.
Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd bei Minderjähriger
Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und sie vor Gefahren zu schützen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer 13jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zugesprochen. Das Kind war abgeworfen worden und hatte in Abwesenheit des Lehrers erhebliche Verletzungen erlitten.
Beitrag:
Das Mädchen hatte schon einige Reitstunden gehabt und war auch schon sechsmal im Gelände in Begleitung unterwegs gewesen. Aber diesmal war alles anders, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Und jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.
Daraufhin verlangte das Mädchen Schmerzensgeld – und die Richter schlossen sich dieser Forderung an. Ihre Begründung:
O-Ton: Der Reitlehrer darf das Kind, darf unerfahrene minderjährige Reiter nicht in eine solche Gefahrensituation bringen. Man muss immer damit rechnen, dass ein Pferd durchgeht. Auch sechsmal Ausreiten im Gelände, auch dann ist man noch kein erfahrener Reiter. Die reiten jede Tag eine Stunde und erst dann ist man erfahren. Bei Kindern ist das noch lange nicht der Fall. – Länge 18 sec.
Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse. Zudem sei diese Verletzung auch erkennbar, in den Augen des Gerichts eine ernsthafte seelische Beeinträchtigung. Swen Walentowski:
O-Ton: Die Reitlehrerin muss sämtliche Kosten übernehmen, auch die vorgerichtlichen, anwaltlichen Kosten. Weil das Gericht gesagt hat: Es ist hier nicht zuzumuten, den Eltern oder dem Kind schon gar nicht, den ganzen Sachverhalt zusammenzufassen, aufzuklären – mit dem Ansinnen, dann zu Gericht zu gehen. Deshalb werden nicht nur die Gerichtskosten, nicht nur die Anwaltskosten vor Gericht, sondern auch die vorgerichtlichen anwaltlichen Kosten voll und ganz von der Reitlehrerin ersetzt. – Länge 20 sec.
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