17Sep./09

O-Ton + Magazin: Falsch getankt? Teilkasko muss zahlen!

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es kann jedem mal passieren, dass er falsch tankt und aus Versehen mal nach der falschen Zapfpistole greift. Und deswegen hat das Gericht gesagt, es ist ein Bedienungsfehler. Das heißt aber nicht, dass der Versicherungsschutz für den Schaden  entfällt. Denn der Schaden wurde ja durch den Brand verursacht. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Falsch getankt? Teilkasko muss nach Brand zahlen!

Wenn ein Autofahrer aus Versehen Benzin statt Diesel tankt und der Wagen danach brennt, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. So hat es das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es ist der Alptraum jedes Autofahrers – irgendwann an der Tankstelle in Gedanken den falschen Zapfhahn zu nehmen. So erging es auch unserem Pechvogel, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Er fährt los, bemerkt es erst nicht und nach einiger Zeit bemerkt er, dass das Auto unrund läuft.

O-Ton: SFX

O-Ton: Fährt dann auf den nächsten Parkplatz. Dort ist es aber schon zu spät. Das Auto raucht und kurze Zeit später brennt es richtig aus dem Kühlergrill. Verursacht wurde dieser Brand durch eine Überhitzung des Katalysators. – Länge 24 sec

Letztlich wurde ein Totalschaden durch den Fehler, dass der Mann zur falschen Zapfpistole gegriffen hatte. Doch: Wer zahlt nun dafür?

O-Ton: SFX

Nach Meinung des Fahrers sollte die Versicherung für den Schaden aufkommen. Doch die sagte: Nein, das ist nichts für uns – im Amtsdeutsch ist „Betriebsschaden durch Falschbetankung“ nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

O-Ton: SFX

Doch die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf hatten ein Einsehen mit dem Mann. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es kann jedem mal passieren, dass er falsch tankt und aus Versehen mal nach der falschen Zapfpistole greift. Und deswegen hat das Gericht gesagt, es ist ein Bedienungsfehler. Das heißt aber nicht, dass der Versicherungsschutz für den Schaden  entfällt. Denn der Schaden wurde ja durch den Brand verursacht. – Länge 20 sec.

Außerdem – so die Richter: Für das Versehen an der Tankstelle spreche auch die Tatsache, dass gerade neuer Diesel-Kraftstoff auf den Markt gekommen war, der an der betreffenden Tankstelle noch nicht farblich deutlich gekennzeichnet gewesen sei. Den ganzen Fall zum Nachlesen sowie die Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer findet man unter www.verkehrsrecht.de.

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15Sep./09

Impfung gegen Schweinegrippe nutzt Pharmaindustrie

Die Bedenken der Kritiker richten sich vor allem gegen die neuen Impfstoffe, die jetzt von Pharmafirmen in großer Eile entwickelt werden. Die Hersteller mischten Wirkverstärker bei, was die Produktion eines Impfstoffes insgesamt billiger und schneller mache und somit den Interessen der Pharmaindustrie entgegenkomme. „Wirkverstärker verstärken aber nicht nur die erwünschten Effekte, sondern auch die unerwünschten, von denen einige sehr unangenehm sein können“, sagte Becker-Brüser. Der Pharmakolog Peter Schönhöfer warnte: „Es wird ein Experiment an gesunden Menschen mit einem möglicherweise schädlichen Stoff gemacht.“
Der Epidemologe Tom Jefferson kritisierte die Hersteller: „Hier herrscht ein Ungleichgewicht zwischen deren Empfehlung von pharmazeutischen Gegenmaßnahmen und der Vernachlässigung von hilfreichen, effektiven, billigen und recht harmlosen Gegenmaßnahmen wie Händewaschen, die in der Tat Leben retten.“ Diese Unverhältnismäßigkeit schlage eindeutig zugunsten der Pharmaindustrie und zum Risiko, wenn nicht sogar zum Schaden der Bevölkerung aus.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO, die auf die schnelle Herstellung von Impfstoffen drängt, sei inzwischen nicht mehr unabhängig, kritisierte Professor Schönhöfer. Heute „überwiegen die Industrieeinflüsse, teilweise auch in der Personalidentität zwischen WHO und Industrie.“ So wechselte dem ‚Cicero’-Bericht zufolge der frühere WHO-Influenzadirektor Klaus Stöhr 2007 zu Novartis, dem drittgrößten Pharmakonzern. Novartis habe nicht nur Kooperationsverträge mit dem Tamiflu-Hersteller Roche, sondern halte obendrein 33 Prozent des Unternehmens. Außerdem sei Novartis zu rund 60 Prozent am Tamiflu-Produzenten Chugai Pharmaceutical beteiligt. Chugai sitzt in Japan, dem Land mit dem höchsten Tamifluverbrauch. Bereits 2008, lange vor Ausbruch der Schweinegrippe, habe das Unternehmen seinen Aktionären eine „531-Prozent-Gewinnsteigerung“ durch neue Grippemittel für das Jahr 2009 versprochen. Roche generierte mit Tamiflu bis 2004 nur 30 Millionen Schweizer Franken Jahresumsatz. Im Vogelgrippejahr 2006 sei der Umsatz auf knapp eine Milliarde Franken explodiert.

15Sep./09

‚Cicero’-Ranking: Sinn bleibt wichtigster Ökonom

Die Ränge zwei und drei belegten der Unternehmensberater Roland Berger und der ehemalige „Wirtschaftsweise“ Bert Rürup. Die ‚Cicero’-Liste basiert auf der Präsenz in den 160 wichtigsten deutschsprachigen Zeitungen und Zeitschriften. Hape Kerkeling ist danach der wichtigste Humorist und Wim Wenders der wichtigste Regisseur. Walter Jens ist demnach der einflussreichste Kulturwissenschaftler. Günter Grass belegt Platz eins bei den Schriftstellern, Paul Kirchhof bei den Gesellschaftswissenschaftlern und der Hirnforscher Gerhard Roth bei den Naturwissenschaftlern. Guido Knopp ist wichtigster Historiker und Jürgen Habermas wichtigster Philosoph.

14Sep./09

Müllmann behält Sperrmüll: Keine Kündigung

Ein Müllmann hatte während der Arbeit ein zur Entsorgung vorgesehenes Kinderreisebett aus dem Sperrmüll an sich genommen. Als sein Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos.

Die Richter erklärten sowohl die fristlose, als auch die hilfsweise ordentliche Kündigung für unwirksam. Zwar sei es Mitarbeitern ausdrücklich verboten, Dinge aus dem Sperrmüll an sich zu nehmen, so dass objektiv der Tatbestand des Diebstahls erfüllt sei. Üblicherweise bekämen jedoch Mitarbeiter, wenn sie danach fragten, die Erlaubnis, solche Dinge zu behalten. Vor diesem Hintergrund verstoße die Kündigung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei einer Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wögen die des Mitarbeiters schwerer: Er habe zwei Kinder und seine Frau sei nicht berufstätig. Auch die achteinhalbjährige Betriebszugehörigkeit fiel zugunsten des Arbeitnehmers in die Waagschale.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

14Sep./09

Partner sind Vertrauenssache

Daher sollten sich Firmen schriftlich garantieren lassen, dass ihre Informationen sauber von denen anderer Klienten getrennt und vor unberechtigten Einblicken und Zugriffen geschützt sind. Wenn die Daten auf Server im nichteuropäischen Ausland ausgelagert werden, sollte man skeptisch sein, da dort meist ein anderes Verständnis von Datenschutz als in Deutschland herrscht. Besonders kritisch sind die USA. So monierte das Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein im Gespräch mit MittelstandsWiki.de, dass die Heimatschutzbehörde Homeland Security zu Spionagezwecken auch auf Industriedaten zugreife.
Experten empfehlen, für Software as a Service (SaaS) einen deutschen Anbieter zu wählen, da die Sprachbarriere entfällt und man sich damit meist automatisch im deutschen Rechtsraum bewegt. Zudem sollte man im Falle einer Insolvenz des SaaS-Anbieters festlegen, was mit den Daten passiert. Daher sollte bei einem Wechsel ein anderer Anbieter ohne Unterbrechung den Service weiter betreiben können, so dass Sicherheitslücken vermieden werden.