18Sep./09

Neuer Conti-Chef will Reifensparte behalten

Damit stellt sich der Nachfolger von Karl-Thomas Neumann gegen ursprüngliche Pläne von Vorstand und Aufsichtsrat, mit Blick auf die hohen Schuldenstand auch des Großaktionärs Schaeffler Unternehmensteile zu verkaufen. Zwar müsse Conti „weiterhin intensiv an der Refinanzierung arbeiten“. Allerdings gab sich Degenhart zuversichtlich: „Ich bin seit vier Wochen dabei und habe noch nichts gesehen, was nicht hinzubekommen wäre.“

Die wirtschaftlichen Aussichten in der anhaltenden Autokrise beurteilt Degenhart mit vorsichtigem Optimismus. „Wir glauben, dass unser Geschäft 2010 über dem Niveau von 2009 liegen wird. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.“ Die Möglichkeit von Kurzarbeit oder Entlassungen bei Conti will sich der Vorstandsvorsitzende daher offen halten. Bei einer Verschlechterung des konjunkturellen Umfelds könne nun mal kein Unternehmen ausschließen, Personalkosten weiter reduzieren zu müssen.
Große Hoffnungen setzt Degenhart auf den Ausbau des Geschäfts mit Hybridtechnik und ganzen Systemen für Elektroantriebe. Im Bereich Powertrain, der bei Conti heute für vier bis fünf Milliarden Euro Jahresumsatz stehe, könne es „realistisch in vier bis sechs Jahren zu einer Verdopplung“ kommen. Maßgebliche Faktoren seien dort aber staatliche Förderungen sowie die Entwicklung des Ölpreises.

17Sep./09

Post will ab 2010 Briefe im Internet versenden

„Wir wollen das Briefgeheimnis gleichsam digitalisieren. Da ist niemand glaubwürdiger als die Post.“
Die Deutsche Post stehe für Vertrauen und Sicherheit im Informationsaustausch. „Das Briefgeheimnis ist unser Alleinstellungsmerkmal. Das wird auch im Internet so sein“, sagte Appel. Es gebe keinen Platz für fünf derartige Plattformen zum datensicheren Austausch von vertraulichen Informationen. „Und wir haben gute Chancen, die Nase vorne zu haben“, betonte der Postchef.

17Sep./09

‚Cicero’: Koch soll Finanzressort übernehmen

Aus Sicht der FDP sei dagegen Hermann Otto Solms der einzig denkbare Bundesfinanzminister. Nach den CDU-Plänen könne der glücklose Verteidigungsminister Franz Josef Jung Regierungschef in Hessen werden. Diese Personalrochade würde im Bundeskabinett ein neues Aufgabenfeld für Karl-Theodor zu Guttenberg eröffnen. Viele in der Union hielten den CSU-Politiker für einen idealen Verteidigungsminister. In der FDP wiederum habe Rainer Brüderle das Wirtschaftsressort fest im Blick.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) werde wohl in ihrem Ressort bleiben und nicht – wie von ihr zwischenzeitlich erhofft – ins Gesundheitsministerium wechseln. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei der Auffassung, die Mutter von sieben Kindern sei auf diesem Politikfeld nicht zu ersetzen.
Auf das verminte Feld der Gesundheitspolitik könne die CDU einen der breiten Öffentlichkeit eher unbekannten Mann schicken: Josef Hecken. Der ausgewiesene Fachmann für Sozial- und Gesundheitspolitik und frühere saarländische Justiz- und Gesundheitsminister ist seit 2008 Präsident des Bundesversicherungsamtes.
Für das Umweltministerium habe Merkel ebenfalls eine Besetzung aus den Ländern im Blick: Die Kanzlerin schätze die Arbeit von Tanja Gönner als Umweltministerin in Baden-Württemberg. Als Lohn für die undankbare Aufgabe des CDU-Generalsekretärs könnte Ronald Pofalla das Amt des Arbeits- und Sozialministers zufallen. Für das Justizressort sehe FDP-Chef Guido Westerwelle die frühere Amtsinhaberin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor, die 1996 wegen ihrer Kritik am sogenannten großen Lauschangriff zurückgetreten war. Von den Nachwuchspolitikern in den eigenen Reihen werde Westerwelle gern die Europapolitikerin Silvana Koch-Mehrin in die Bundesregierung holen – als Familien- oder Entwicklungshilfeministerin.

17Sep./09

Parken auf Privatgrundstücken kann teuer werden

Dem Beklagten gehört ein Grundstück, das als Parkplatz für mehrere anliegende Einkaufsmärkte genutzt wird. Auf einem großen Schild steht, dass dieser Parkplatz nur für Kunden und Mitarbeiter gedacht ist. Außerdem weist es darauf hin, dass man nicht länger als 90 Minuten parken darf und dass Fahrzeuge, die widerrechtlich dort stehen, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Ein Abschleppunternehmen, das vom Grundstückseigentümer beauftragt ist, kontrolliert, ob die Autofahrer tatsächlich nur zum Zwecke des Einkaufens dort parken.

Im vorliegenden Fall hatte der spätere Kläger seinen Pkw auf besagtem Parkplatz abgestellt. Und zwar unbefugt, nämlich nicht zum Einkaufen, wie das Abschleppunternehmen befand. Der Wagen wurde daraufhin abgeschleppt. Der Kläger löste sein Auto am gleichen Abend gegen die Bezahlung der Abschleppkosten sowie einer Inkassogebühr aus. Den Betrag forderte er erfolglos vom Grundstückseigentümer zurück. Laut Bundesgerichtshof habe der Kläger mit dem unbefugten Parken gegen die Parkplatzregeln verstoßen. Hiergegen dürfe sich der Grundstücksbesitzer wehren, indem er das Fahrzeug abschleppen lasse und die Abschleppkosten vom Fahrzeugführer als Schadensersatz zurück verlange.

Mehr Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie unter www.verkehrsrecht.de.

17Sep./09

Wendemanöver über Straßenbahnschienen

Eine Autofahrerin wollte wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten, um Gegenverkehr durchzulassen. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn. Der Halter des Fahrzeugs verklagte die Verkehrsbetriebe auf Schadensersatz. Die Verkehrsbetriebe nahmen im Gegenzug ihn, die Fahrerin und seine Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz in Anspruch.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat den Verkehrsbetrieben überwiegend Recht gegeben und das Verschulden des Straßenbahnführers bei nur 30 Prozent gesehen. Es hat die Verkehrsbetriebe verurteilt, an den Fahrzeughalter rund 1.600 Euro zu zahlen. Fahrzeughalter, Autofahrerin und Haftpflichtversicherung müssen demgegenüber rund 6.200 Euro an Schadensersatz an die Verkehrsbetriebe zahlen.

Wenn derjenige, der die Schienen überquere, damit zu rechnen habe, dass er wegen des Gegenverkehrs längere Zeit warten müsse und eine zwischenzeitlich herangefahrene Straßenbahn behindern werde, handele er verkehrswidrig, so das Gericht. Die Fahrerin habe bei Beginn des Wendemanövers sowohl die Straßenbahn als auch den Gegenverkehr gesehen. Sie habe deshalb mit der Annäherung der Straßenbahn rechnen müssen. Dem Straßenbahnführer sei dagegen ein Verkehrsverstoß nicht nachzuweisen. Zwar sei die Fahrbahn für ihn gut überschaubar gewesen. Er habe jedoch nicht damit rechnen müssen, dass ein vor der Straßenbahn fahrender Pkw ein gefahrträchtiges Wendemanöver durchführen werde. Da aber auch nicht nachweisbar sei, dass die Autofahrerin sehr dicht vor der Straßenbahn auf die Schienen gefahren sei, treffe sie nicht das alleinige Verschulden.

Gerade bei Unfällen gibt es oft Streit hinsichtlich der Haftungsquote. Speziell für Verkehrsunfälle bieten die Verkehrsrechtsanwälte unter www.schadenfix.de einen speziellen Service an. Dort kann man unkompliziert einen Unfalldatenbogen ausfüllen und die Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts in Anspruch nehmen.