12Okt./09

Keine Mietminderung wegen Spielplatz-Lärm

Ein Ehepaar bewohnte eine Erdgeschoss-Mietwohnung, die ganz in der Nähe eines Spielplatzes lag. Durch den hohen Lärmpegel fühlte sich das Paar gestört und kürzte die Miete. Es berief sich darauf, dass ihnen beim Einzug der Aushilfshausmeister gesagt hätte, der Spielplatz würde verlegt.

Der Vermieter klagte auf vollständige Zahlung der Miete und erhielt Recht. Die Richter entschieden, dass der Spielplatz-Lärm kein Mangel und daher kein Grund für eine Mietminderung sei. Eine kinderfreundliche Umgebung, die schon aus gesellschaftspolitischen Gründen sehr wünschenswert sei, müsse den auf Bolz- oder Spielplätzen entstehenden Lärm als „sozialadäquat“ hinnehmen. Die Einhaltung von Ruhezeiten oder auch nur die Reduzierung des Geräuschpegels wären nur durch strikte Überwachung zu erreichen. Und dies sei weder verhältnismäßig noch erstrebenswert, so die Richter.

Informationen zum Mietrecht und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net.

12Okt./09

Bulli-Fanseite schafft vier Millionen Klicks

Tausende Besucher beteiligten sich im Diskussionsforum und an Gewinnspielen oder meldeten sich für den wöchentlichen Newsletter an. Mit derzeit 200.236 Seitenzugriffen und 24.7651 Besuchen im Monat (September) wurden neue Höchstmarken gesetzt. Im Vorjahresmonat waren es 160.769 Seitenzugriffe mit 14.936 Besuche.

Die VW-Bus-Fanseite www.VW-Bulli.de wird von Journalisten tagesaktuell betreut und richtet sich an Fans und Fahrer aller fünf VW-Bus-Baureihen. Ihnen bietet die Seite eine Vielzahl ausführlich recherchierter und illustrierter Nachrichten und Artikel aus den Themenfeldern Geschichte, Modelle, Technik und Design.

Die Macher – drei Auto- und Wirtschaftsjournalisten – setzen dabei auf Aktualität und die Mitmach-Lust der Leser. Schnelle Berichte der Redaktion von Bulli-relevanten Veranstaltungen wie der Techno Classica in Essen oder der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt ergänzen die zahlreichen Texte der Nutzer.

Nach zwei Jahren am Netz bietet die Webseite ein topaktuelles, umfangreiches Foto-Archiv. Technik-Artikel, Reportagen, Reiseberichte und Beiträge aus Kultur und Sport ergänzen das Angebot.

07Okt./09

O-Ton-Paket:Kassenbeiträge müssten steigen

Weitere O-Töne aus dem Gespräch mit dem Gesundheitsportal vitafil.de hier zum Download.

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O-Ton-Paket (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

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07Okt./09

Kassenbeiträge müssten auf 15,7 Prozent steigen

Die neue Regierung könne nun festlegen, wie damit umgegangen werde. Mit einem steigenden Steuerzuschuss, einer Beitragserhöhung oder aber mit der Regelung, dass nur die Versicherten allein die steigenden Kosten zu tragen hätten, betonte Kailuweit. Seiner Einschätzung nach werde letzteres wohl der Fall sein, davon wären die Arbeitgeber nicht betroffen. „Es wird im Endeffekt so sein, dass die Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag ab 1. Januar planen müssen, der in einer Größenordnung von acht, zehn, zwölf Euro pro Mitglied ausfallen wird“.

 

05Okt./09

Kein Schmerzensgeld wegen Sturz über Pflasterstein

Die Klägerin hatte vorgebracht, sie sei nach einem Einkauf in dem von der Beklagten betriebenen Geschäft auf dem davor gelegenen Parkplatzgelände gestürzt. Bei dem Sturz hat sie sich das Schlüsselbein gebrochen. Der Grund sei ein aus der Pflasterung herausragender Stein gewesen und sie verlangte die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 2.500 Euro.

Zunächst hatte bereits das Amtsgericht Neuwied die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Klägerin treffe ein erhebliches Mitverschulden, das eine mögliche Haftung der Beklagten ausschließt. Sie habe selber vorgetragen, sie habe beim Begehen des Parkplatzes in ihrer Handtasche nach dem Autoschlüssel gesucht. Bei einem Parkplatzgelände, welches an verschiedene Supermärkte und Discount-Geschäfte angrenzt, müsse stets mit Unebenheiten und anderen Hindernissen gerechnet werden. Die Benutzer der Parkplätze seien deshalb gehalten, ihre volle Aufmerksamkeit den Gegebenheiten und der Beschaffenheit des Parkplatzes zu widmen. Die Klägerin hätte bei Beachtung der üblichen Aufmerksamkeit den etwas herausstehenden Pflasterstein leicht erkennen und umgehen können. Die Koblenzer Richter bestätigten die Auffassung der I. Instanz. Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern auf einem Parkplatz, wie sie die Klägerin vorgetragen habe, seien hinzunehmen. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in Bezug auf Unebenheiten von Bürgersteigen würden erst recht für einen Parkplatz gelten, der nicht einmal für die ausschließliche Benutzung durch Fußgänger bestimmt sei.

Informationen: www.anwaltauskunft.de oder 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 €/min)