17Okt./09

Opel: Auch nach Verkauf Kooperationen mit GM

Als Beispiel nannte Forster eine „milde Hybridisierung“ mit Start-Stopp-Systemen und Bremsenergierückgewinnung, um bis 2020 im Durchschnitt 95 Gramm CO2 zu erreichen: „Und das mit mittleren, kompakten und kleinen Autos. Das ist anspruchsvoll, aber nicht ganz unmöglich.“ Teurer Hybridtechnik „im unteren und mittleren Preissegment“ erteilte Forster eine Absage: „Da gehen wir lieber den großen Schritt mit dem Ampera, weil der bis 60 Kilometer mit null Gramm CO2 unterwegs ist.“ Einen Astra-Hybrid werde es nicht geben: „Als Vollhybrid wird es ihn erst einmal nicht geben. Das ist zu teuer.“

14Okt./09

O-Ton: Kündigung wegen 10 Cent

 

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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14Okt./09

Kündigung wegen geklauten Brotaufstriches

Der Angestellte eines Bäckereiunternehmens, auch Mitglied des Betriebsrats, hatte sich im Personalkauf ein Brötchen gekauft und dieses mit einem „Hirtenfladen-Belag“ aus der Produktion seines Betriebs bestrichen. Sein Arbeitgeber kündigte ihm deswegen fristlos. Er sah in dem Verhalten seines Mitarbeiters eine schwere Vertragsverletzung. Der Angestellte argumentierte, er habe gemeinsam mit einem Kollegen den Aufstrich nur abschmecken wollen und ging vor Gericht.

Die Richter entschieden nach Abwägung der Interessen beider Parteien zugunsten des Mitarbeiters. Die fristlose Kündigung sei unwirksam, eine Weiterbeschäftigung des Mannes bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist sei dem Unternehmen zuzumuten. Die Richter betonten aber, dass grundsätzlich auch der Diebstahl von „geringwertigen Vermögensgegenständen“ – der Wert des Aufstrichs lag bei unter zehn Cent – Grund für eine außerordentliche Kündigung sei.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

14Okt./09

Sperre von Heizung, Wasser und Strom bei Gewerbemiete

Im Jahr 2000 hatten Vermieter und Mieter ein Vertrag für ein Cafés abgeschlossen. Bereits ein Jahr später, 2001, stellte der Mieter nach Unstimmigkeiten über die Nebenkostenabrechnung seine Vorauszahlungen für die Betriebskosten ein. Später blieb er auch die Grundmiete schuldig. Als der Vermieter zuletzt im August 2007 kündigte, war der Mieter acht Monate mit dem Mietzins im Rückstand. Der Vermieter musste inzwischen auch Räumungsklage einlegen, weil der Mieter die Gewerberäume nicht freigab.

Weil der Vermieter dem Mieter mehrfach angedroht hatte, ihm Heizung, Wasser und Strom zu sperren, reichte der Mieter wiederum dagegen eine Unterlassungsklage ein. Nachdem die Vorinstanzen die Klage unterschiedlich beurteilt hatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und befand die Versorgungssperre im konkreten Fall für rechtens. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist eine solche Sperre jedenfalls zulässig, wenn der Vermieter – wie im Ausgangsfall – für die Versorgungsleistungen keinerlei Entgelt erhält und ihm durch die weitere Lieferung ein Schaden droht.

 

14Okt./09

DIW: Umsatzsteuer-Anhebung weniger schädlich

Aus ökonomischer Sicht sei es sinnvoll, darüber zu diskutieren, welche Steuererhöhung „den geringsten ökonomischen Schaden anrichtet“. Nach Steiners Worten würden Anhebungen der Sozialbeiträge und der Einkommenssteuer erheblichen Schaden anrichten. Dagegen würde nur aus dem Blickwinkel der „ökonomischen Effizienz“ eine Erhöhung der Umsatzsteuer „tendenziell einen geringeren Schaden anrichten.“ Auch eine Anhebung der Grundsteuern und der Erbschaftssteuern wären aus rein ökonomischer Sicht „weniger schädlich“, unterstrich Steiner.

Insgesamt sei die Finanzlücke erheblich: „Wir gehen davon aus, dass über die nächsten Jahre ein Konsolidierungsbedarf bei den öffentlichen Haushalten insgesamt – also nicht nur Bund, sondern auch die anderen Haushalte, einschließlich der Sozialversicherungen – von 50 bis 75 Milliarden Euro pro Jahr besteht“, unterstrich der DIW-Experte.

Das gesamte Interview mit Prof. Steiner (Länge 5:00 min) steht im O-Ton kostenlos zum Download zur Verfügung.