01Dez./09

O-Ton: Weihnachtsgeld – alle Jahre wieder?

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, erläutert die Hintergründe zu dem Urteil:

O-Ton: Weihnachtsgeld gibt es immer dann, wenn es vertraglich vereinbart ist oder wenn es eine „betriebliche Übung“ gibt. Die liegt dann vor, wenn das Weihnachtsgeld mindestens dreimal ohne Vorbehalt gezahlt wurde. Also ohne den Zusatz: „Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch“. Das muss von Anfang an da drin stehen, wenn das dreimal ohne gezahlt worden ist, gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld und man kann diese „betriebliche Übung“ nicht einseitig von Seiten des Arbeitgebers einstellen. – Länge 27 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de. ++++++++++++

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01Dez./09

O-Ton: Umsturz eines Baumes – Baumkontrolleur haftet

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Gemeinde ist ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, weil sie gesagt hat: Auch den Baum können wir noch stehenlassen, der andere Baumkontrolleur hat gar nichts so Dolles festgestellt. Er hätte aber mehr Maßnahmen unternehmen müssen, er hätte den Fuß des Baumes freilegen müssen – es war nämlich ein Pilz erkennbar, der auf Fäulnis innerhalb des Baumes hinwies – und deshalb musste hier die Gemeinde für den Schaden aufkommen. – Länge 22 sec.

Informationen zu diesem Fall und rund ums Recht unter www.anwaltauskunft.de.

 

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01Dez./09

O-Ton: Privatwege ohne Stacheldraht

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nachdem er sich weigerte, diesen Stacheldraht zu beseitigen, hat das die Stadt für ihn übernommen und wollte die Kosten von ihm ersetzt bekommen. Weil es war ja auch noch eine Gefährdung, werden einen Stacheldraht auf einen Weg plötzlich mittendrin aufstellt, der gefährdet auch noch andere und deshalb hat die Gemeinde auch Recht bekommen. – Länge 16 sec.

Alle Infos dazu gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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01Dez./09

O-Ton: Ladenschluss in Berlin verfassungswidrig

Das Berliner Gesetz zu den Ladenschlusszeiten war im November 2006 verabschiedet worden, die beiden großen Kirchen hatten daraufhin Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie lautet die Begründung der Richter?
2. Muss sich nun nur in Berlin etwas ändern oder auch in den anderen Bundesländern?
3. Wie ist das Urteil aus juristischer sicht zu bewerten?

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30Nov./09

O-Ton + Magazin: Weihnachtspyramide unbeaufsichtigt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Das Schöne ist, dass das Anzünden einer Kerze an sich noch nicht grob fahrlässig ist. Aber das längere Unbeaufsichtiglassen einer Kerze kann unter Umständen grob fahrlässig sein. Es ist besonders dann grob fahrlässig, wenn man länger weg ist und beispielsweise die Kerze auf einem Adventskranz mit in der Regel ausgetrockneten Tannenzweigen steht. Dann darf man Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen. – Länge 22 sec.

Nach neuer Rechtslage kommt es nicht mehr unbedingt darauf an, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gelte nicht mehr. Einzelheiten kann ein Anwalt erklären, den findet man – wie die ganze Geschichte zum Nachlesen – unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Weihnachtspyramide unbeaufsichtigt

Jeder denkt bei Weihnachten an Bratäpfel und Glühwein, an Überraschungen und Geschenke. Und ganz große Optimisten denken sogar an Schnee. Aber das Fest hat auch eine Kehrseite, die hat häufig mal mit Versicherungen zu tun. Dann nämlich, wenn im wahrsten Sinne des Wortes „der Baum brennt“. Oder wie in unserem Fall – die Weihnachtspyramide. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

„Sind die Lichter angezündet ….“, in den Augen einer Versicherung kann das ganz unprosaisch klingen:

O-Ton: Das Schöne ist, dass das Anzünden einer Kerze an sich noch nicht grob fahrlässig ist. Aber das längere Unbeaufsichtiglassen einer Kerze kann unter Umständen grob fahrlässig sein. Es ist besonders dann grob fahrlässig, wenn man länger weg ist und beispielsweise die Kerze auf einem Adventskranz mit in der Regel ausgetrockneten Tannenzweigen steht. Dann darf man Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen. – Länge 22 sec.

…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Es klingt ja auch logisch und niemand will freiwillig sein Dach überm Kopf anzünden.

O-Ton: SFX

Meint man jedenfalls. Und so war es auch in diesem Fall, als jemand die Kerzen seiner Weihnachtspyramide angezündet hatte.

O-Ton: Als er mal kurzzeitig den Raum verließ für weniger als zehn Minuten, um auf Toilette zu gehen, brannten nicht nur die Kerzen, sondern auch die ganze Weihnachtspyramide und schon ein Teil des Wohnzimmers. – Länge 11 sec.

Damit war Weihnachten gelaufen!

O-Ton: SFX

Die Versicherung übernahm zwar den Schaden, wollte das Geld aber von dem Mann zurückhaben. Der ging erst zum Anwalt und bekam schließlich Recht. Das war keine grobe Fahrlässigkeit, urteilte das Gericht nach Prüfung aller Fakten. Swen Walentowski:

O-Ton: Deshalb hat das Gericht gesagt: Wer einen Rauchmelder hat, wer eine Pyramide mit Kerzen im Metallschälchen hat, wer eine Pyramide hat, die jahrelang zuverlässig gearbeitet hat, der handelt nicht grob fahrlässig, wenn er mal kurz auf Toilette geht, ohne alle Kerzen auszumachen. – Länge 14 sec.

Nach neuer Rechtslage kommt es gar nicht mehr unbedingt darauf an, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gelte nicht mehr. Einzelheiten kann ein Anwalt erklären, den findet man – wie die ganze Geschichte zum Nachlesen – unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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