18Dez./09

Rechtsschutz auch für angekündigte Kündigung

In dem Fall hatte ein Unternehmen seinem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass man beabsichtige, die Stellen im Unternehmen zu reduzieren und davon seine Stelle betroffen sei. Es wurde ihm der Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten. Der Arbeitnehmer beauftragte in Erwartung der bevorstehenden Kündigung einen Rechtsanwalt. Dieser sollte seine Interessen schon vor Ausspruch der Kündigung vertreten. Der darüber informierte Rechtsschutzversicherer des Arbeitnehmers lehnte die Übernahme der Rechtsanwaltsvergütung ab. Er begründet dies damit, dass durch eine bevorstehende Kündigung noch kein Versicherungsfall eingetreten sei. Der Arbeitnehmer reichte daraufhin Klage gegen den Rechtsschutzversicherer auf Erstattung der Anwaltsvergütung ein.

Nachdem bereits das Amts- und Landgericht der Klage des Arbeitnehmers stattgegeben hatten, bestätigte der Bundesgerichtshof diese Auffassung. Der Arbeitgeber habe allein schon durch die Androhung der betriebsbedingten Kündigung und das gleichzeitige Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages seine Fürsorgepflicht verletzt und damit eine Vertragsverletzung begangen. Mit dem vom Arbeitnehmer behaupteten Verhalten war der Rechtsschutzfall eingetreten. Der Rechtsschutzversicherer hatte die Kosten des Rechtsanwalts zu übernehmen.

Das Urteil wird als längst überfällige Klarstellung von Arbeitsrechtlern sehr begrüßt. Oft ist es gerade im Vorfeld des Ausspruchs einer Kündigung sehr sinnvoll, arbeitsrechtlich versiert mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Aus den Verhandlungen ließen sich Möglichkeiten zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit eventuell veränderten Arbeitsbedingungen, aber möglicherweise auch Konditionen einer sozialverträglichen Beendigung entwickeln. Rechtsschutzversicherte Mandanten mussten bisher oft auf diese wichtige Möglichkeit ihrer Interessenwahrnehmung verzichten oder die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

17Dez./09

Kollegengespräch: Was tun bei Handydiebstahl?

Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab, er antwortet auf folgende Fragen:

1.    Wie schütze ich also mein Handy?
2.    Meist ist der Verlust des Handys schon schmerzlich, manchmal aber habe ich darauf private Fotos usw. gespeichert, die dann auch weg sind. Was also tun?
3.    Und wie funktioniert dieses Senden der Meldung?
4.    Allerdings haben die wenigsten Menschen bislang auch eine Antivirensoftware auf dem Handy installiert?

Abmoderation:  Danke Magnus Kalkuhl, Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab.  Und noch ein Tipp aus der Redaktion: Nach einem Handydiebstahl sollte man auch über eine Anzeige bei der Polizei nachdenken.

 

++++++++++++

Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

 

17Dez./09

Kollegengespräch: Sicher bezahlen mit Kreditkarte

Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab, er antwortet auf folgende Fragen:

1. Sicher am Automaten oder im Geschäft bezahlen – geht das überhaupt?
2. Gibt es ein untrügliches Zeichen, an dem ich einen manipulierten Automaten erkenne?
3. Noch komplizierter ist es im Restaurant, wenn der Kellner mit der Karte zum Bezahlen Richtung Lesegerät verschwindet? Was also tun?
4. Wie sicher ist das Shoppen im Netz mit Kreditkarte?

Abmoderation:  Danke Magnus Kalkuhl, Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab.  

 

++++++++++++

Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

 

17Dez./09

O-Ton + Kollegengespräch: Gefährliche Mailanhänge

Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab: Was soll man machen – öffnen oder nicht?

O-Ton:

Und natürlich sollten Virenscanner und Firewall regelmäßig upgedatet werden, um den Rechner zu schützen. 

Kollegengespräch: Gefährliche Mailanhänge

Anmoderation: Gerade jetzt vor Weihnachten und dem Jahreswechsel häufen sich merkwürdige Grußkarten usw. im Mailpostfach. Wie erkenne ich, was freundliche Menschen wirklich für mich schicken und was nicht? Was kann ich tun, wenn ich unsicher bin?
Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab, er antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie erkenne ich sichere Mails?
2. Wir lassen mal die unbekannten Absender weg, was ist mit den bekannten? Wann sollten die Alarmglocken schrillen?
3. Das würde meine Mutter vielleicht auch nicht schicken, aber was ist beispielsweise mit einer Grußkarte?
4. Also, bekannte Absender sind keine Garantie für eine virenfreie Mail?
5. Wie kann ich mich schützen?

Abmoderation:  Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab. Und es ist natürlich eine Binsenweisheit, trotzdem noch mal der Hinweis: Auf jeden Rechner gehören Virenscanner und Firewall, die ebenso wie das Betriebssystem immer auf dem aktuellen Stand sein sollten. 

++++++++++++

O-Ton  sowie Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

 

16Dez./09

Selbstbeteiligung bei Unfall mit Dienstwagen

Ein Angestellter verursachte einen Unfall mit seinem Dienstwagen. Im Dienstwagen-Überlassungsvertrag ist geregelt, dass in solchen Fällen der Arbeitnehmer 500 Euro Selbstbeteiligung zahlen muss. Gegen diese Mit-Haftung wandte sich der Mann.

Das Gericht hielt es aber für angemessen, den Kläger in diesem Umfang zu beteiligen. Schließlich trage der Arbeitgeber die Kosten für den übrigen vollen Schutz. Mit der Vollkaskoversicherung habe der Arbeitgeber eine angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz bzw. zur Reduzierung etwaiger Unfallschäden getroffen. Ohne eine solche Vollversicherung müsse die Verantwortlichkeit erst mühsam geklärt werden. Zudem wäre dann das Risiko wesentlich höher, dass der Arbeitgeber mehr zahlen müsse.

Auch bei Unfällen mit Dienstwagen ist es ratsam einen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dies gilt auch für Arbeitgeber bei der Formulierung der Dienstwagen-Überlassungsverträge. Verkehrsrechtsanwälte und viele weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de.