09Feb./10

O-Ton: Abschleppen am Rosenmontagszug erlaubt

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein mit dem Tipp für alle Autofahrer:

 

O-Ton: An Rosenmontag kann auch kurzfristig abgeschleppt werden, der Zug muss ordentlich durchkommen, der Karnevalszug. Und deshalb: Auch wer sein Auto kurzfristig abstellt, muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen, wenn der Abschleppunternehmer das Auto schon abschleppfertig gemacht hat und er kann es noch auslösen, muss er dennoch die Kosten dafür tragen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

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09Feb./10

O-Ton: Hauseigentümer haftet bei Dachlawinen

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich muss als Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass die Autos nicht beschädigt werden, die auf einem angrenzenden öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Der Mann bekam aber nur teilweise Recht, weil die Richter haben auch gesagt: Du bist ortskundig, Du hättest eigentlich wissen können – es war März, es war Tauwetter – dass hier eine Dachlawine runtergehen kann. Deshalb kriegst Du nur 50 Prozent des Schadens ersetzt. – Länge 20 sec.

Das waren dann genau 750 Euro. Alle Infos zu dem Fall unter www.anwaltauskunft.de

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09Feb./10

O-Ton: Vor Kneipen mit Betrunkenen rechnen

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Zu Recht! Autofahrer müssen, selbst wenn sie nicht schuld sind – nicht nur in der Karnevalszeit, aber auch dann – damit rechnen, dass ihnen Betrunkene vor den Wagen laufen können. D.h., wenn erkennbar ist, dass in der Kneipe gefeiert wird, da ist Leuchtreklame, da stehen Autos davor, möglicherweise noch mehrere Personen – also, die Geschwindigkeit reduzieren, damit man sicher vorbei fahren kann, ohne dass einem ein Betrunkener vor den Wagen läuft – für den man dann auch noch Schadensersatz zahlen muss. In dem Fall waren 25 %, obwohl der Autofahrer sich sonst an die Regeln gehalten hatte. – Länge 30 sec.

Alle Infos zu dem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

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09Feb./10

O-Ton + Gespräch: Gerichtstermin am Rosenmontag

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ein Gerichtstermin auf Rosenmontag gelegt wird, dann muss man den auch wahrnehmen und nicht denken, es sind ja die tollen Tage und eigentlich passt mir das nicht. Und wenn der Richter auch noch den Antrag auf Verlegung dieses Termins wegen Rosenmontag ablehnt, dann muss man sich auch an alles halten, was an diesem Termin abgesprochen worden ist. Die Pappnase hat man selber auf, wenn man das nicht ernst nimmt, was da besprochen worden ist. – Länge 17 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

Kollegengespräch: Gerichtstermin am Rosenmontag ernst nehmen!

Auch wenn das Rheinland am Rosenmontag meist im Ausnahmezustand ist – die Gerichte arbeiten. Und darum muss man entsprechende Termine auch ernst nehmen. Die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin weist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts in Rheinland-Pfalz hin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski ist Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft und antwortet auf folgende Fragen:

1.    Wie ist die Rechtslage?

2.    Wie war der Fall genau?

3.    Das Urteil verblüfft besonders, weil es einer Karnevalshochburg kommt?

Weitere Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de

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O-Ton und Kollegengespräch  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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09Feb./10

Franz: Opel begeht „betriebswirtschaftliches Harakiri“

Zu der Ankündigung von Opel-Chef Nick Reilly, in den nächsten fünf Jahren elf Milliarden Euro in die Neuausrichtung von Opel zu investieren, sagte Franz, der als Arbeitnehmervertreter zugleich auch stellvertretender Aufsichtsratschef von Opel ist: „Die elf Milliarden sind eine schöne Absichtserklärung. Mehr aber noch nicht. Der entscheidende Punkt wird sein, wer wird das bezahlen.“ Realistischerweise müsse auch General Motors einen spürbaren Beitrag zur Restrukturierung leisten, forderte Franz. „Da halte ich es wie Ministerpräsident Roland Koch.“ Koch hatte zuvor schon eine deutliche Beteiligung von GM an den Restrukturierungskosten gefordert, bevor Opel mit öffentlichen Mitteln aufgerichtet werden.

Franz betonte, dass die Arbeitnehmer weiterhin nicht zu Eingeständnissen bereit seien, wenn massiv Arbeitsplätze abgebaut würden wie im Falle der geplanten Schließung des Werkes in Antwerpen. „Wir werden das nicht akzeptieren. Diese Haltung ist eindeutig, von England bis Spanien.“ Zugeständnisse würden die Arbeitnehmer nur bei entsprechenden Garantien machen, sagte Franz. „Wir wollen zur Sicherheit am Unternehmen beteiligt werden. Ohne Sicherheiten gibt es nichts von uns.“
Einen Plan B für den Fall des Scheiterns der Sanierungsfinanzierung sehe er nicht, sagte Franz. „Falls die erhofften Kreditzusagen oder Kreditbürgschaften nicht kommen, ist die Restrukturierung so nicht umzusetzen.“

Die Empfehlung der IG Metall an den Bund und die Länder, den Opel-Sanierungsplan nicht mit Staatsgeldern zu unterstützen, wollte Franz zunächst nicht kommentieren. Zunächst müsse man den Plan im Detail kennenlernen.