13Apr./10

Kündigung des Fitnessstudios möglich

Die spätere Beklagte schloss im April 2007 mit einem Fitnessstudio einen Mitgliedsvertrag. Die Laufzeit sollte 24 Monate betragen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hatte die Kundin keine Bankverbindung, worauf sie den Betreiber des Fitnessstudios auch hingewiesen hat. Die ersten beiden Monatsbeiträge bezahlte die Kundin in bar. Kurz danach forderte der Betreiber sie auf, eine Bankverbindung bekannt zu geben oder drei Monatsbeiträge im voraus zu bezahlen. Nachdem eine Mitarbeiterin sie erneut angesprochen hatte, verließ die Kundin daraufhin das Studio. Sie sah damit den Vertrag als beendet an. Der Betreiber des Fitnessstudios wollte jedoch alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit von 24 Monaten, insgesamt noch 1.584 Euro, haben. Nachdem die Kundin nicht bezahlte, klagte er.
Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab. Da der Kundin die monatliche Barzahlung der Beträge verweigert worden war, habe sie den Vertrag fristlos kündigen können. Sie habe bei Vertragsschluss und auch später offen gelegt, dass sie sich zwar um eine Bankverbindung bemühe, derzeit aber kein Konto habe. Für den Betreiber des Fitnessstudios sei damit erkennbar gewesen, dass ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages die Möglichkeit der Barzahlung der Beträge gewesen sei. Weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch in dem Vertrag fände sich eine Verpflichtung zur bargeldlosen Zahlung, schon überhaupt nicht die Verpflichtung, Monatsbeiträge im voraus zu bezahlen. Daher sei die Aufforderung, eine Bankverbindung anzugeben, eine wesentliche Änderung des Vertrages. Die unberechtigte Vorauszahlungsforderung berechtige die Beklagte zur fristlosen Kündigung. Durch das Verlassen des Fitnessstudios und die nicht mehr erfolgte Inanspruchnahme der Studioleistungen habe sie auch das Kündigungsrecht stillschweigend ausüben können. Eine Schriftform für eine fristlose Kündigung sei nicht vereinbart gewesen.
Wie man sich erfolgreich gegen falsche Ansprüche wehren kann, erläutert eine Anwältin oder ein Anwalt. Diese findet man zu den verschiedenen Rechtsgebieten unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.).

13Apr./10

Entschädigung bei zu langen Prozessen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich alles, was die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei zu langen Prozessen stärkt. Denkbar sei allerdings auch – wie vom DAV in der Vergangenheit schon vorgeschlagen – ein echtes Rechtsmittel, das der Untätigkeitsbeschwerde, einzuführen. Darüber müsste dann das nächst höhere Gericht entscheiden. In jedem Fall sind die Bundländer nach wie vor gefordert, die Gerichte sachlich und personell so auszustatten, dass sie ihre Arbeit in angemessener Zeit erledigen können.

„Zur Qualität des gerichtlichen Verfahrens gehört auch dessen Dauer“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Auch wenn der neue Gesetzentwurf keinen eigenen Rechtsbehelf darstelle, er sei jedoch geeignete Grundlage, um eine Entschädigung zu verlangen.

Es muss auch Effizienzsteigerungen bei den Gerichten geben. Es gibt nach wie vor unterschiedliche Verfahrensdauern in den einzelnen Bundesländern und der einzelnen Gerichtszweige. Auch wenn die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten im europäischen Vergleich positiv ist, gibt es generell Optimierungsbedarf.

13Apr./10

Smart-Händler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

„Das Händlernetz in Europa wird in seiner jetzigen Form aus eigener Kraft aber keine vier Jahre mehr existieren können“, sagt Ulrich Fromme, Sprecher der deutschen und europäischen Smart-Händler und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Die Marke brauche dringend einen Nachfolger für den zweisitzigen Fortwo. „Dabei muss es sich aber um ein von Grund auf neues Modell handeln“, so Fromme. Der aktuelle, mehrfach modellgepflegte Zweisitzer wird seit 1998 verkauft. Wie stark die Marke inzwischen ausgeblutet ist, zeigen die Absatzzahlen: Im vergangenen Jahr wurden europaweit gerade einmal etwas mehr als 96.000 Fahrzeuge verkauft.
 
Daimler und Renault stehen kurz vor einer weitreichenden strategischen Allianz, die voraussichtlich Anfang April offiziell verkündet werden wird. Dabei wollen die beiden Autohersteller das Heckantriebsmodul des aktuellen Zweisitzers nutzen, um daraus die Nachfolgegeneration abzuleiten und auf dieser Basis gleichzeitig neue Viersitzer für Smart und Renault zu entwickeln. Das viersitzige Modell soll 2013 eingeführt werden. Grundsätzlich begrüßen die Smart-Händler die Kooperation. „Wir erhoffen uns durch die Skaleneffekte vor allem wettbewerbsfähige Fahrzeugpreise“, so Fromme. Die Ausweitung der Modellpalette verschaffe den Händlern neue Chancen. Innerhalb der Kooperation wollen die beiden Partner außerdem gemeinsam Motoren bauen und auch bei leichten Nutzfahrzeugen zusammenarbeiten. Geplant ist auch eine Überkreuzbeteiligung von rund drei Prozent.

13Apr./10

250 Neueinstellungen von Opel-Entwicklern reichen nicht

Allein durch Altersteilzeit, so Franz, würden in diesem Jahr rund 500 Entwickler ausscheiden. Bis 2014 will Opel-Chef Nick Reilly 80 Prozent der Opel-Modellpalette erneuern. Franz, der auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Adam Opel GmbH ist, erwartet zudem, dass verstärkt Entwicklungsaufträge vom Mutterkonzern General Motors (GM) nach Deutschland verlagert werden. Auch sorge die breite Elektrifizierungsstrategie von GM für wachsende Aufgaben. Franz: „Deshalb brauchen wir am Jahresende netto deutlich mehr Ingenieure als heute.“ Im Rüsselsheimer Entwicklungszentrum arbeiten derzeit 6500 Beschäftigte, darunter 4800 Ingenieure.

13Apr./10

Bochumer Opelaner fordern faire Verteilung der Arbeit

Als Bedrohung für Bochum wird auch die von den europäischen Arbeitnehmervertretern angestrebte Rettung des Werks im belgischen Antwerpen angesehen. Die Verlagerung von Kapazitäten nach Bochum, wie sie Opel-Chef Nick Reilly bei einer Komplettschließung vorsieht, würde dann entfallen. Einenkel: „Wenn Antwerpen als Autowerk erhalten bleibt, brauchen wir eine Ersatzlösung.“
 
An Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle appelliert Einenkel in der Automobilwoche, schnell über deutsche Staatshilfen für Opel zu beschließen: „Wenn die Entscheidung über diese Hilfen nicht sehr bald getroffen wird, dann werden die noch offenen Produktionsaufträge für den Astra und den Ampera nicht nach Deutschland gehen“, warnt der Bochumer Betriebsratsvorsitzende. Die General Motors zugesagten 1,9 Milliarden Euro zur Sanierung von Opel und Vauxhall seien zu großen Teilen schon vergeben.