03Mai/10

Piraten auf hoher See – Reisepreisminderung

Ein Ehepaar buchte eine dreiwöchige Kreuzfahrt. Von Südafrika aus sollte die Route nach Sansibar, Mombasa, Port Victoria und andere Häfen durch den Suez-Kanal nach Messina, Neapel und Genua führen. Die Reise kostete insgesamt gut 5.200 Euro. Nachdem die Reisenden bereits eingecheckt waren, erfuhren sie, dass wegen möglicher Piratenattacken im Bereich der somalischen Küste die Route verändert wird. Es entfielen die Anlaufstationen Sansibar mit einem sechsstündigen Aufenthalt, Safaga und Soukhna mit den jeweils geplanten elfstündigen Aufenthalten. Als Ausgleich wurde ein fünfstündiger Aufenthalt im Hafen von Sharm el Sheikh eingefügt. Wegen der entgangenen Urlaubsfreuden verlangten die Reisenden eine Minderung in Höhe von 50 Prozent. Der Reiseveranstalter zahlte mit der Begründung nicht, dass die Änderung nicht wesentlich und aufgrund der Gefahrenlage auch notwendig gewesen sei. Nach den Geschäftsbedingungen seien Routenänderungen auch zulässig.

Die Richterin beim Amtsgericht gab den Eheleuten teilweise Recht. Routenänderungen stellten generell einen Mangel dar, da der Reiseverlauf wesentlich geändert worden sei. Bei den vorgesehenen acht Häfen seien drei entfallen. Der Ersatzhafen gleiche dies nicht aus. Die Routenänderung müsse auch deswegen nicht hingenommen werden, nur weil der Reiseveranstalter sich eine solche in den Geschäftsbedingungen vorbehalten habe. Eine solche Umstellung sei nur zulässig, wenn die Gründe dafür nach Vertragsabschluss einträten. Bei der Buchungsbestätigung im Februar 2009 sei die Gefahr durch Piratenangriffe bereits bekannt gewesen. Verkauft ein Reiseunternehmen eine Reise trotz bestehender Sicherheitsrisiken, müsse es das Anfahren entweder trotzdem ermöglichen, z. B. durch bewaffnete Patrouillenboote, oder es hinnehmen, dass die Passagiere Minderungsrechte wahrnehmen. Eine Minderung von 25 Prozent sei angemessen, da wesentliche Teile der Reise nicht betroffen waren und die meisten Reisetage sowieso auf See stattfanden. Auch Unterbringung und Verpflegung an Bord seien nicht beeinträchtigt gewesen. Andererseits seien gerade Häfen mit ihren dazugehörigen Städten die Höhepunkte einer Kreuzfahrt. Das Reiseunternehmen selbst habe die Reise als Entdeckungsreise zu drei Kontinenten beschrieben. Durch den Wegfall von Sansibar entfalle ein ganzes Land.

Gegenüber dem Reiseveranstalter helfen versierte Anwältinnen und Anwälte, die Ansprüche durchzusetzen. Diese findet man im Internet unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.).

01Mai/10

O-Ton: Hunde, die bellen, haben Nachbarn

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Aufgrund der Beschwerden von zahlreichen Anwohnern untersagte die Behörde die Haltung der Hunde an diesem Grundstück. Aber in den folgenden zwei Jahren waren die Hunde trotzdem dort und bellten munter weiter. Schließlich nahm die Behörde dem Besitzer die Hunde weg und dagegen hat er sich erfolglos zur Wehr gesetzt. – Länge 15 sec.

Denn nach dem Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere Personen durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt würden. Die Sicherstellung der Hunde sei damit rechtmäßig. Mehr Infos unter www.anwaltauskunft.de.

 

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01Mai/10

O-Ton + Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 16 sec.

Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen

Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Wer gemeinsam mit seinen Freunden grillt und Spiritus in ein offenes Feuer gießt, haftet gemeinsam. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm. Dabei hatte einer der Grillfreunde zu viel Spiritus in das Feuer kippt, ein anderer wurde dabei verletzt.

Beitrag:

Es passte alles: Das Wetter war wunderbar, die Stimmung auch. Das Bier war kühl und die Steaks warteten auf ihre „Beförderung zum Grill-Fleisch“.

O-Ton: SFX

Die Jungs hatten sich hinter einem Bahndamm getroffen, lediglich das Grillfeuer kam nicht richtig in Schwung. Also kam eine große Flasche mit Spiritus ins Spiel, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall:

O-Ton: Als die Stichflamme hochging, war er erschrocken. Er ließ die Flasche fallen, die Flasche spritzte hoch und Spiritus landete auf der Kleidung eines Freundes und der stand in Flammen. Und jetzt ging es darum, was ist jetzt eigentlich mit den Kosten für die Behandlung der Verbrennung etc – wie die aufzuteilen sind. – Länge 16 sec

Zwar hatte einer der Jungs noch gesagt: „Das reicht jetzt aber“, mehr aber nicht. Die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Spiritus in das Feuer gegossen hat, wollte einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen. Zu Recht, so das Gericht:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Es reicht nicht aus, dass man nur sagt: „Schütte nicht noch mehr Spiritus in das Feuer.“ Sondern man hätte notfalls dem anderen die Flasche wegnehmen oder wegstellen müssen. – Länge 13 sec.

Und so wurden die Behandlungskosten schließlich genau aufgeteilt:

O-Ton: SFX

Swen Walentowski zum Urteil:

O-Ton: Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 10 sec.

Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen – jetzt, zum Start der Grillsaison vielleicht ganz interessant!

Absage.

 

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01Mai/10

O-Ton + Magazin: Reisepreisminderung bei Kreuzfahrt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu dem Urteil:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Es war ja vorher bekannt, dass es dort zu Piratenüberfällen kommt. Und deshalb: Eine Routenänderung ist nur dann zulässig, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Reisevertrages eintreten. – Länge 15 sec.

Insgesamt konnte der Reisepreis von ursprünglich 5.200 Euro gemindert werden – in diesem Fall war eine Quote von 25 Prozent angemessen. Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Piraten auf hoher See – Reisepreisminderung

Die Route darf bei einer Kreuzfahrt nur dann geändert werden, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Vertrages eintreten. In diesem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte, wurden kurzerhand drei von acht vorgesehenen Häfen wegen möglicher Piratenüberfälle nicht angelaufen. Daher kann der Reisepreis gemindert werden – in diesem Fall war eine Quote von 25 Prozent angemessen.

Beitrag:

Allein schon die Namen der Häfen wecken das Fernweh, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft und schildert:

O-Ton: Ein Ehepaar bucht eine dreiwöchige Schiffsreise, eine richtige Kreuzfahrt. Von Südafrika aus sollte es weitergehen nach Sansibar, Mombasa, Port Victoria, durch den Suez-Kanal bis nach Messina und Italien. – Länge 12 sec.

Kostenpunkt für diese Tour – insgesamt gut 5.200 Euro. Allerdings: Nachdem die Reisenden bereits eingecheckt waren, erfuhren sie, dass wegen möglicher Piratenattacken im Bereich der somalischen Küste die Route verändert wird.

O-Ton: SFX

Damit entfielen einige Stationen, auf die sich unser Ehepaar sehr gefreut hatte.

O-Ton: Als Ausgleich wurde ein Aufenthalt in Sharm el Sheik eingefügt. Aber das reichte ihnen nicht. Immerhin: Von acht Häfen sind drei entfallen. – Länge 8 sec.

Und daraufhin verlangte das Paar Geld zurück – Begründung: wegen der entgangenen Urlaubsfreuden. Insgesamt forderten die beiden eine Minderung in Höhe von 50 Prozent. Der Reiseveranstalter zahlte mit der Begründung nicht, dass die Änderung nicht wesentlich und aufgrund der Gefahrenlage auch notwendig gewesen sei. Swen Walentowski über die Entscheidung des Gerichts:

O-Ton: Ja, die Richter haben gesagt: Es war ja vorher bekannt, dass es dort zu Piratenüberfällen kommt. Und deshalb: Eine Routenänderung ist nur dann zulässig, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Reisevertrages eintreten. – Länge 15 sec.

Allerdings: Es sei nur eine Minderung von 25 Prozent angemessen, da wesentliche Teile der Reise nicht betroffen waren und die meisten Reisetage sowieso auf See stattfanden. Auch Unterbringung und Verpflegung an Bord seien nicht beeinträchtigt gewesen – darum seien 25 Prozent Minderung gerecht.

O-Ton: SFX

Wenn man gegenüber dem Reiseveranstalter berechtigte Ansprüche durchsetzen will, sollte man sich von versierte Anwältinnen und Anwälte beraten lassen. Diese findet man im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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30Apr./10

Opel: Bochum droht 2016 das Aus

Während für Bochum in diesem Sommer vom 19. Juli bis 13. August „Betriebsruhe“ angekündigt wurde, fahren Opel-Standorte wie Rüsselsheim und Gliwice in Polen weiter Sonderschichten, da sie die aktuelleren Modelle produzieren, unterstrich der Betriebsrat.

Theoretisch können in Bochum jährlich über 240.000 Fahrzeuge gebaut werden, doch zuletzt plante Opel mit 190.000 Einheiten. Doch diese Zahl gilt inzwischen als utopisch. Die Auslastung liege derzeit zwischen 50 und 55 Prozent. Daher verlange Bochum Produktionsobergrenzen für alle GM-Werke in Europa. Zudem forderte der Arbeitnehmervertreter, neben dem neuen Zafira ab 2011 müsse an dem NRW-Standort entweder auch der neuen Astra, der Astra Caravan oder der Chevrolet Orlando gebaut werden. Darüber hinaus müsse auch die Getriebefertigung in Bochum mit rund 600 Mitarbeitern bestehen bleiben. Nach den bisherigen Plänen von GM soll der Astra Caravan jedoch in Rüsselsheim gefertigt werden. Und für den Fortbestand des Getriebewerkes besteht derzeit nur Gewissheit bis Ende 2011.

Sollte die Opel-Führung keine langfristigen Garantien für Bochum abgeben, werde die Belegschaft sich nicht zu den Verhandlungen über einen Sanierungsbeitrag bereit erklären, drohte der Betriebsratschef.