16Dez./10

O-Ton: „Rechts vor Links“ bei angrenzenden Nebenstraßen

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn beide auf nichtvorfahrtsberechtigten Straßen sind, haben sie beide ein Stoppschild. Und dann gilt der Grundsatz „Rechts vor Links“, denn es kann nicht sein, dass derjenige, der schneller einbiegt, Vorfahrt hat. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen zu Vorfahrtsregeln unter www.verkehrsrecht.de.

 

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16Dez./10

O-Ton + Magazin: Kfz-Steuer nicht bezahlt – Zulassungsbehörde legt Auto still

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Kfz-Halter war der Meinung, dass die Kfz-Steuer nicht korrekt angesetzt worden sei und hat sie deswegen nicht bezahlt. Daraufhin hat die Zulassungsstelle ihn aufgefordert, das Auto abzumelden. Dagegen hat er sich gewehrt, aber das ist nicht der korrekte Weg. Denn wenn Sie der Meinung sind, Ihre Kfz-Steuer ist nicht richtig angesetzt worden, dann müssen Sie direkt beim Finanzamt Widerspruch einlegen. Falls das Finanzamt nicht abhilft, müssen Sie beim Finanzgericht klagen. – Länge 23 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Kfz-Steuer nicht bezahlt – Zulassungsbehörde legt Auto still

Zu Jahresbeginn wird regelmäßig die Kfz-Steuer fällig. Wer diese nicht zahlt, läuft Gefahr, dass sein Auto stillgelegt wird. Die Zulassungsstelle muss dann das Auto ohne weitere Nachprüfung des Falls stilllegen, wenn ein Autohalter nach Angaben des Finanzamtes die Kfz-Steuer nicht bezahlt hat.

Beitrag:

Es gibt Autos, die kommen nicht vom Fleck:

O-Ton: SFX

Und es gibt Autos, die könnten, aber die dürfen nicht starten.

O-Ton: SFX

Zu den Letzteren gehörte ein Wagen im Saarland, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Kfz-Halter war der Meinung, dass die Kfz-Steuer nicht korrekt angesetzt worden sei und hat sie deswegen nicht bezahlt. Daraufhin hat die Zulassungsstelle ihn aufgefordert, das Auto abzumelden. – Länge 10 sec.

Insgesamt ging es um über 400 Euro. Für den Fall, dass der säumige Halter den Wagen nicht selbst abmelde, drohte die Behörde mit der Stilllegung des Autos.

O-Ton: Dagegen hat er sich gewehrt, aber das ist nicht der korrekte Weg. Denn wenn Sie der Meinung sind, Ihre Kfz-Steuer ist nicht richtig angesetzt worden, dann müssen Sie direkt beim Finanzamt Widerspruch einlegen. Falls das Finanzamt nicht abhilft, müssen Sie beim Finanzgericht klagen. – Länge 13 sec.

Darum wurde die Klage des Mannes abgewiesen. Er ist sich schlichtweg den falschen Weg gegangen und hat sich im Behördendschungel verirrt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Denn das Finanzamt informiert die Zulassungsbehörde davon, dass Sie nicht gezahlt haben. Und dann bekommen Sie von der Zulassungsstelle die Aufforderung, Ihr Auto abzumelden. – Länge 10 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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O-Ton und Magazin  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Dez./10

O-Ton: Zu schnell im Schnee – Schadensersatz trotzdem möglich

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein Auto vor ihm war liegen geblieben. Er konnte aufgrund der Tatsache, dass er eben 80 fuhr, nicht mehr rechtzeitig anhalten. Er ist ausgewichen und die Böschung hinunter gerollt. Er bekommt den Schaden ersetzt, weil das Landgericht Ellwangen der Meinung war, dass das nicht ganz angepasste Fahren – er hätte vielleicht langsamer fahren müssen bei diesen Wetterverhältnissen – das Verschulden des liegengebliebenen Autos nicht überwogen hat. Also er hat im Endeffekt zwei Drittel seines Schadens von dem erstattet bekommen, der liegen geblieben ist. – Länge 28 sec.

Zahlreiche nützliche Informationen zum Thema Unfall und eine Anwaltssuche findet man unter www.schadenfix.de.

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16Dez./10

O-Ton + Magazin: Visitenkarten an Autos nur mit Sondergenehmigung

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Dem Gebrauchtwagenhändler, der eben ohne die Genehmigung der Behörde die Visitenkarten verteilte hatte, dem war eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro auferlegt worden. Und das hat er nicht eingesehen, dass er die 200 Euro bezahlen sollte und hat dagegen dann in der ersten Instanz geklagt. Hat Unrecht bekommen und war immer noch nicht einsichtig und ist dann bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf gegangen. – Länge 20 sec.

Auch dort unterlag er und musste zahlen. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Visitenkarten an Autos nur mit Sondergenehmigung

In Nordrhein-Westfalen dürfen Werbeflyer und Visitenkarten, beispielsweise von Gebrauchtwagenhändlern, nur mit der Zustimmung der zuständigen Behörde an parkenden Autos angebracht werden. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Beitrag:

Der Fall betrifft zwar nur NRW, sorgt aber bundesweit für Schlagzeilen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da wurde entschieden vom Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz, dass das Anheften von Visitenkarten oder auch Flyern an die Windschutzscheibe oder andere Teile des Autos eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt. D.h. die Gebrauchtwagenhändler können nicht einfach losgehen und ihre Visitenkarten oder Flyer an Autos verteilen. – Länge 20 sec.

Diese Entscheidung hat eine längere Vorgeschichte, darum hier die Rückblende:

O-Ton: SFX

„Würden Sie diesem Mann einen Gebrauchtwagen abkaufen?“ fragte das Amt nicht. Es verdonnerte den Mann für seine bunten Zettelchen zu einer Geldbuße.

O-Ton: Dem Gebrauchtwagenhändler, der eben ohne die Genehmigung der Behörde die Visitenkarten verteilte hatte, dem war eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro auferlegt worden. Und das hat er nicht eingesehen, dass er die 200 Euro bezahlen sollte und hat dagegen dann in der ersten Instanz geklagt. Hat Unrecht bekommen und war immer noch nicht einsichtig und ist dann bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf gegangen. – Länge 20 sec.

Das Urteil bezieht sich – wie gesagt – nur auf NRW. Es könnte aber auch in anderen Ländern von Interesse sein, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Denn das Argument, dass durch das Verteilen von Visitenkarten es zu einer stärkeren Verunreinigung der Plätze kommt und damit auch zu einer stärkeren Belastung der öffentlichen Haushalte, das kann nicht einfach von der Hand gewiesen werden. – Länge 12 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton und Magazin  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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15Dez./10

O-Ton: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss evaluiert werden!

Durch die anlasslose Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internet-Verkehrsdaten für ein halbes Jahr wird das gesamte Telekommunikationsverhalten aller Bundesbürger erfasst. Mit diesen Daten ist es unter anderem möglich, weitreichende Sozial- und Bewegungsprofile zu erstellen. Die in der freiheitlichen Gesellschaft unabdingbare unbefangene Kommunikation wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Pressesprecher Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

 

O-Ton:

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