Die Antragsteller wollten im Eilverfahren die Stadt Schleiden verpflichten, die vor ihrem Grundstück verlaufende Straße mit Salz oder einem Lavagemisch zu streuen.
Das Gericht wies den Antrag zurück. Es verwies darauf, dass das Straßen- und Wegegesetz des Landes zwar den Gemeinden eine Reinigungspflicht für bestimmte Straßen auferlegt und sie zudem dazu anhält, bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Dieser Verpflichtung stehe jedoch kein einklagbarer Anspruch des Straßenbenutzers bzw. Anliegers auf ordnungsgemäße Erfüllung gegenüber. Erst wenn bei Nichterfüllung der Pflicht der Einzelne zu Schaden komme, könne der Betroffene einen Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde geltend machen. Eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben von Straßenbenutzern, die die Gemeinde ausnahmsweise zu einem unverzüglichen Einschreiten verpflichtet hätte, vermochte das Gericht im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.
Informationen: www.verkehrsrecht.de
O-Ton: Kein Anspruch auf eine gestreute Straße
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Anwohner können nur dann, wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht, verlangen, dass sofort die Gemeinde streut oder den Schnee räumt. In anderen Fällen ist das nicht möglich, dann ist man auf einen Schadensersatzanspruch angewiesen. Wenn Sie dann fallen, weil nicht geräumt worden ist und Sie sich verletzen, ist es genau wie bei einem Unfall vor einem privaten Grundstück. Dann müssen Sie die Gemeinde auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Sie müssen also quasi warten, bis etwas passiert, bevor die Gemeinde tätig werden muss. – Länge 30 sec.
Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.
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O-Ton: Kreditkarte im Taxi
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das alles war dem Taxifahrer zu viel, weil er nicht einsah, dass unrechtmäßig gehandelt hatte. Er ging bis zum Oberlandesgericht Hamburg. Das hat dann entschieden, dass kein Verstoß gegen die Beförderungspflicht vorgelegen habe. D.h. der Taxifahrer musste kein Bußgeld bezahlen. Es gibt grundsätzlich nach der Hamburgischen Taxenordnung keinen Anspruch des Reisenden, mit Kreditkarte zahlen zu können. – Länge 23 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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O-Ton + Magazin: Garantieansprüche von Autobesitzern
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Autofahrer hat ein Auto gekauft, das hatte eine Garantiezusage des Herstellers gegen Durchrosten oder Rostschäden. Und vor Ablauf der Garantiefrist traten Rostschäden auf. Der Autofahrer ging zu seinem örtlichen Vertragshändler und wollte die Beseitigung der Rostschäden. – Länge 16 sec.
Nach der Klage durch zwei Instanzen bekam der Autobesitzer Recht: Wenn in den Garantiebestimmungen des Herstellers nicht ausdrücklich steht, wo die Ansprüche geltend gemacht werden müssen, dann ist es der Wohnort des Käufers.
Mehr Informationen zu Garantieansprüchen gibt es auch unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Garantieansprüche von Autobesitzern
Garantiearbeiten an Autos müssen am Wohnsitz des Käufers erbracht werden, nicht in der Niederlassung des Herstellers. Es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. So entschied das Landgericht Saarbrücken.
Beitrag:
Manchmal kann man gar nicht so dumm denken, wie das Leben spielen kann. Alles begann mit einem Autokauf. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Autofahrer hat ein Auto gekauft, das hatte eine Garantiezusage des Herstellers gegen Durchrosten oder Rostschäden. Und vor Ablauf der Garantiefrist traten Rostschäden auf. Der Autofahrer ging zu seinem örtlichen Vertragshändler und wollte die Beseitigung der Rostschäden. – Länge 16 sec.
Er fuhr also auf den Hof, aber der Händler schüttelte nur mit dem Kopf. Der Fahrzeughersteller hat die Garantie gegeben – in dem Fall in Köln – also muss der Wagen nach Köln, um die Schäden zu beseitigen.
O-Ton: SFX
Er klagte – und nach zwei Instanzen bekam der Autobesitzer Recht: In den Garantiebestimmungen des Herstellers ist nicht ausdrücklich beschrieben, wo die Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Und da ein Auto zum Gebrauch des Käufers bestimmt sei und sein regelmäßiger Standort damit sich beim Käufer befindet, ist dort auch die Garantie zu leisten. Das kann auch für andere Hersteller bindend sein:
O-Ton: Das kann man so sehen. Denn wenn sich in der Garantiebestimmung des Herstellers keine ausdrückliche Bestimmung des Leistungsortes ergibt – ich kann jetzt nicht beurteilen, bei welchen Herstellern das so ist – dann gilt dieses Urteil auch für andere Fälle. – Länge 14 sec.
Und für den Autofahrer hat sich der Gang durch die Instanzen gelohnt, betont Bettina Bachmann:
O-Ton: Weil er kann nun beim Vertragshändler an seinem Wohnort den Schaden geltend machen und verlangen, dass der dort beseitigt wird. Er muss also nicht zum Sitz des Herstellers. – Länge 10 sec.
Mehr Informationen zu Garantieansprüchen gibt es auch unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
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O-Ton + Magazin: Irreführende Verkehrsschilder
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: In den ersten beiden Instanzen, also Amtsgericht und Landgericht, wurde der Angeklagte verurteilt. Aber das Oberlandesgericht hat ihn freigesprochen, mit der Begründung, es sei ihm nicht möglich gewesen aufgrund des Schilderwaldes – also der unklaren Beschilderung – zu erkennen, dass er unrechtmäßig auf einem Gehweg fährt. – Länge 19 sec.
Mehr dazu findet man unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Irreführende Verkehrsschilder
Wenn extrem missverständliche Straßenschilder ein falsches Verhalten hervorrufen, kann eine sonst mögliche Strafe entfallen. Das Thüringer Oberlandesgericht hat in solch einem Fall einen Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Hören Sie mal die ganze Geschichte.
Beitrag:
Begonnen hatte alles ganz harmlos: Ein Radfahrer war auf dem Bürgersteig unterwegs. Aus einer Hofeinfahrt kam eine Frau – die 82 Jahre alte Dame wurde angefahren, fiel hin und verletzte sich schwer. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Radfahrer ist nicht zu schnell gefahren, er hat auch alles getan, um den Zusammenstoß zu vermeiden. Aber es hat sich herausgestellt, dass der Zusammenstoß unvermeidbar war. – Länge 8 sec.
Die Frage war nun: Hat der Radler schuldhaft oder fahrlässig gehandelt? Denn davon hängt die Höhe der Strafe ab. Immerhin war der Unfall auf einem Gehweg geschehen. Und dort ist das Radfahren grundsätzlich nur Kindern bis zu zehn Jahren erlaubt.
O-Ton: SFX
Zunächst hatte der Radfahrer kein Glück:
O-Ton: In den ersten beiden Instanzen, also Amtsgericht und Landgericht, wurde der Angeklagte verurteilt. Aber das Oberlandesgericht hat ihn freigesprochen, mit der Begründung, es sei ihm nicht möglich gewesen aufgrund des Schilderwaldes – also der unklaren Beschilderung – zu erkennen, dass er unrechtmäßig auf einem Gehweg fährt. – Länge 19 sec.
Denn: Nur wenige Meter vorher waren das Gefahrzeichen „Radfahrer kreuzen“ und darunter „Radwanderweg“ kombiniert, der Mann wurde direkt auf den Fußweg geleitet. Solche Probleme kommen häufiger vor. Bettina Bachmann:
O-Ton: Wir fordern eine klare Beschilderung. Nicht, dass ein Verkehrsschild hinter dem anderen steht. Gerade auch, wenn Sie im Auto sitzen und sich noch auf den fließenden Verkehr konzentrieren müssen, ist es manchmal schwer, die Bedeutung der Verkehrsschilder wahr zu nehmen. Man sollte sich dafür einsetzen, dass der Schilderwald gelichtet wird. – Länge 17 sec.
Mehr dazu findet man unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
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