06Feb./11

Audi weitet Hybrid-Strategie aus

Gegenwärtig werde gemeinsam mit VW an der Elektrifizierung der nächsten Generation des A3 gearbeitet. „Ende 2012 bringen wir den R8-Sportwagen auf Basis des Audi e-tron, den wir 2009 auf der IAA in Frankfurt gezeigt haben“, fügte Dick hinzu. Das Fahrzeug sei für das Unternehmen „sehr wichtig“, weil Audi damit seine Kompetenz für effiziente Elektroautos unterstreiche.

Zugleich kündigte der Manager an, die Modelle Q5, A6 und A8 mit Full-Hybrid stellten ein Übergangsszenario zum Plug-In-Hybrid im Modularen Längsbaukasten (MLB) dar, der zunächst im Q7 und A4 eingesetzt werde.

Unterdessen hätten die Vorstände von VW und Audi auch über den Pilotversuch mit dem Elektrofahrzeug A1 e-tron entschieden: „Wir werden Mitte des Jahres den A1 e-tron in München in einem Flottenversuch mit 20 Fahrzeugen testen“, unterstrich Dick. Vom Ergebnis dieses Pilotversuchs hänge die Serienfertigung des A1 e-tron ab: „Ich bin aber sehr zuversichtlich, weil ich von dem Konzept zutiefst überzeugt bin.“

06Feb./11

Zulieferbranche: Akquisitionen noch unter Vorkrisenniveau

Vor der Krise gab es 73 (im Jahr 2007) sowie 76 (im Jahr 2008) Übernahmen. Gezählt wurden dabei deutsche Unternehmen, die entweder als Käufer oder als übernommene Firma in Erscheinung getreten sind.

Nach Einschätzung der Unternehmensberater sei die Attraktivität für Übernahmen durch die Krisenverluste bei den Firmen gesunken. In der Folge wurden sie deutlich abgewertet, sagte Jochen Martini, Partner bei M&A, dem Blatt: „Doch zu einem solch geringen Unternehmenswert wollte kaum einer der Eigentümer verkaufen.“ Demgegenüber werde die Zahl der Akquisitionen vor dem Hintergrund der besseren Auftragslage nun deutlich steigen.

2008 wurden laut Martini noch Kaufpreise in Höhe des sieben- bis achtfachen vom Ebitda (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte) gezahlt. „Bei normalen Wachstumsraten mit normalen Renditen kann das ein Unternehmen aber nicht verdienen.“ Martini erwartet daher, dass sich die Kaufpreise künftig im Bereich des fünf- bis sechsfachen des Ebitda bewegen werden.

06Feb./11

O-Ton + Magazin: Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den Verwaltungsvorschriften des Bundes ist eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vorgesehen. Wird diese Grenze überschritten, muss man von seinem Vermögen leben und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings: Die Festlegung dieses Betrages liegt ja schon einige Zeit zurück, so dass man heute von einer Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro vor Gericht ausgehen kann. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Mit einem erheblichen Vermögen kann man kein Wohngeld beantragen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied: 84.000 Euro sind als ein solches Vermögen anzusehen, damit ist der Anspruch auf staatliche Unterstützung fürs Wohnen nicht gegeben.

Beitrag:

Wie viel darf man auf der hohen Kante haben? Ab wann ist man bedürftig? Dafür gibt es klare Regeln, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den Verwaltungsvorschriften des Bundes ist eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vorgesehen. Wird diese Grenze überschritten, muss man von seinem Vermögen leben und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings: Die Festlegung dieses Betrages liegt ja schon einige Zeit zurück, so dass man heute von einer Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro vor Gericht ausgehen kann. – Länge 22 sec.

Unser Kläger hatte sich das schön ausgerechnet: Er wohnte zusammen mit einer weiteren Person in einer rund 100 Quadratmeter großen Mietwohnung. Die kostete ihn anteilig warm rund 460 Euro.

O-Ton: SFX

Und er sagte: Er habe nahezu kein Einkommen, lebe von seinem Kapitalvermögen – das seien noch rund 55.000 Euro.

O-Ton: Das Wohngeldamt lehnte den Antrag ab, weil es von einem Kapitalvermögen von rund 70.000 Euro ausging und damit die nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Vermögensgrenze von 60.000 Euro überschritten war. – Länge 8 sec.

Begründung: Nach dem Wohngeldgesetz des Bundes besteht kein Anspruch, denn bei erheblichen Vermögen wäre die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich. Gegen die Entscheidung des Wohngeldamtes klagte der Mann – und verlor. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat die Klage abgewiesen, er verfügt nämlich über erhebliches Vermögen. Er verfüge nämlich nicht nur über ein Kapitalvermögen von rund 66.000 Euro, sondern die haben festgestellt, dass er auch noch Gesellschaftsanteile an einer GmbH im Wert von mindestens 18.000 Euro besitzt. Außerdem hat er auch noch eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von rund 187.000 Euro und ein 10.000 m² großes Gewerbegrundstück, für das er einmal rund 330.000 Euro bezahlt hat. Und er hat lediglich gesagt, dass es inzwischen wohl keinerlei Wert mehr aufweise. Aber das hat dem Gericht nicht gereicht. – Länge 29 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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06Feb./11

O-Ton + Magazin: Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich werden Lottogewinne auch als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern angesehen und müssen dementsprechend angerechnet werden. Weil: Ein Gewinn verringert ja die Hilfsbedürftigkeit des Klägers. Und darum geht es ja bei den Sozialleistungen – nämlich um die Hilfsbedürftigkeit. – Länge 17 sec.

Nachzulesen ist der Fall auf anwaltauskunft.de.

Magazin: Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Wenn Hartz IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet. Das hat das Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Beitrag:

Aus einem Glückspilz kann so ganz schnell ein Pechvogel werden, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich werden Lottogewinne auch als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern angesehen und müssen dementsprechend angerechnet werden. Weil: Ein Gewinn verringert ja die Hilfsbedürftigkeit des Klägers. Und darum geht es ja bei den Sozialleistungen – nämlich um die Hilfsbedürftigkeit. – Länge 17 sec.

Der Fall lässt aufhorchen: Der Kläger hatte in der Lotterie „Aktion Mensch“ 500 Euro gewonnen. Also keine Millionen, sondern ein kleinen „warmen Regen“.

O-Ton: SFX

Dieser Gewinn wurde auf seine Hartz IV-Bezüge angerechnet. Und weil dies nicht ganz so einfach ist, wurde die Summe auf zwei Monate aufgeteilt:

O-Ton: Es wurde eine Anrechnung in zwei Monatsbeträgen und zwar jeweils à 250 Euro festgelegt. Daraufhin klagte er. – Länge 10 sec.

Es kam also zum Verfahren – zunächst erfolglos. Das wollte der Mann nicht hinnehmen, aber auch mit seiner Berufung drang er nicht durch. Die Richter betonten, der Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen. Swen Walentowski:

O-Ton: Der vermeintliche Glückspilz hat noch gesagt, dass er bereits seit dem Jahr 2001 an der Aktion Mensch teilnimmt und immerhin in diesem Zeitraum 945 Euro für die Lottoscheine bezahlt hat. 500 hat er nur eingenommen – also hat er sogar einen Verlust gemacht. – Länge 15 sec.

Aber auch das überzeugte die Richter nur wenig. Allerdings: Den Preis für das Gewinnlos – es kostete ihn monatlich 15 Euro – durfte der Kläger vom 500 Euro-Gewinn abziehen. Mehr nicht. Nachzulesen ist das Rechenexempel auf anwaltauskunft.de.

Absage.

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05Feb./11

O-Ton: Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Nachbar beschwerte sich, dessen Grundstück war fünf Meter entfernt von dem Abgasrohr und er forderte die Behörde zur Stilllegung des Ofens auf. Schließlich würde er durch eindringende Abgase und Rauchbelästigungen gesundheitlich beeinträchtigt. Das Gericht hat gesagt: Entspricht ein installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, dann hat der Nachbar keine Chance, dagegen vorzugehen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

 

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